Polizei verwendet Facebook Foto zur Identifikation

Freakless08

Volt-Modder(in)
Wie die Hamburger Morgenpost berichtet verwendet die Polizei Facebook um z.B. Verkehrssünder zu ermitteln.
Hierbei ging es um einen Drängler der wegen zu wenig Abstand zum Vorderen Auto geblitzt wurde was ihm eine Strafte von 400 Euro sowie vier Punkte einbringen würde. Der Fahrer bestritt die Tat und nahm sich einen Anwalt der Einspruch einlegte weil der Fahrer angeblich auf dem Foto nicht eindeutig identifizierbar sein sollte. Daraufhin rief die Polizei sein Facebook Account auf und konnte somit die Fotos abgleichen. Der Anwalt zog den Einspruch zurück.

Das verwenden des Facebook Fotos zum Datenabgleich wurde als legal angesehen da die Daten öffentlich (vom beklagten) für jeden zugänglich ins Netz gestellt wurden

Foto-Abgleich im Internet: Polizei jagt Raser mit Facebook | Panorama*- Hamburger Morgenpost
 
Muss ich zugeben das ich das gut finde.
Ich kann keine Leute leiden die ihre schlechte Laune oder ähnliches mit ihrem Fahrstil an anderen auslassen.
 
top ! faceb... twitt..... und der ganze schei* mit dem man sich selbst zum gläsernen Menschen machen kann muhahahahhahah :daumen: selbst schuld, wenn man seine bzw. bilder von sich ins netz stellt muahhahahaha

mir fällt da nur eins ein ! STASI 2.0 und das legal weil die mehrheit der Menscheit blöd ist bzw. blödgehalten wird ;-)
 
Prima!:lol: Hoffentlich kann mich niemand mit meinem Avatar-Bild von Steam identifizieren. Facebook und Co habe ich sowieso nicht!:D
 
Oh, das is ja mal was tolles.

Dann erstelle ich ein Profil unter anderem Namen mit meinem Foto und jemand anderes bekommt das Problem :D
 
Ich denke mal, dass sie gleichzeitig auch die IP-Adresse, von der das Profil aufgerufen wurde, lokalisiert haben, herausgefunden haben, dass der Fahrer der Profiltyp ist und "zack"!
 
Die IP- Adresse dürfen sie ohne Gerichtsbeschluss nicht einsehen. Sie werden sich dahingehend also nicht abgesichert haben.
 
Dummheit schützt nicht vor Strafe. Aber Hauptsache gleich einen Anwalt nehmen.
Wieso steht er nicht zu seinem Fehler?
Das ein öffentliches Foto im Inet verwendet wird ist in Ordnung.
 
ie Vorgehensweise an sich ist nicht so fraglich, als überhaupt der Sachbestand der oft geahndet wird, schließlich ist das Profilfoto öffentlich zugänglich und nicht von Privatsphäreeinestellungen betroffen. Abstandmessungen werden stur mit Scheuklappen durchgezogen. Wenn vor mir einer rauszieht, weil er meint er kann sich noch in die Lücke vor mir drängeln, dann kann ich nicht eine Vollbremsung hinlegen nur damit ich den vorgeschriebenen Sicherheitsbastand wieder schleunigst erreiche. Da wird gandenlos dann abkassiert. Auch fraglich, der Abstand von einer halben Tachogröße. Bei 120 auf der Autobahn und 60m Abstand, kommt kein einziger Vordermann auf die Idee das ich überholen möchte und fährt rechts rüber. Rechtsfahrgebot wird auf deutschen Straßen sowieso total missachtet und lieber blockiert man dann die Überholspur. Dies müsste viel stärker verfolgt werden, dann gäb es auch weniger Drängler. Geschwindigkeitsüberschreitungen in Baustellenbereichen sind auch viel gefährlicher als auf einer schnurgeraden, normalen Strecke, wo die blauen Personen aber gerne kontrollieren. Wie oft passiert es mir das ich auf der linken Spur mit Tempo 110 aufgehalten werde bis der vordere Fahrer mal beschließt rechts rüber zu fahren, aber dann im nächsten Baustellenbereich in dem 80 erlaubt ist mich dann wieder gnadenlos mit konstant 110 überholt. Das ist verantwortungslosesund gefährliches Fahren.
 
Mir erschließt sich das ganze nicht so recht ...
Es wird bemängelt, dass der Fahrer auf dem Blitzfoto nicht zu erkennen sei aber ein Zitat:"Abgleich mit dem Profilfoto auf Facebook" überführt ihn?
Wenn ich auf dem ersten Foto schon nicht erkennen kann wer das ist wie kann ich dann auf dem zweiten erkennen dass es eben die gesuchte Person ist?
Alles sehr fragwürdig und vor Gericht garantiert anfechtbar. Zumal nur das Blitzfoto als Beweisstück dient, Facebook hin oder her!
 
Der Anwalt hat und kann keine Klage zurückziehen, da er bzw. sein Mandant nicht geklagt haben, sondern im Gegenteil der Mandant der Beklagte/Beschuldigte ist.
DerAnwalt hat zunächst Einspruch eingelegt, weil .....
Zitat:
Der Fahrer bestritt die Tat und nahm sich einen Anwalt der Einspruch einlegte weil der Fahrer angeblich auf dem Foto nicht eindeutig identifizierbar sein sollte. Daraufhin rief die Polizei sein Facebook Account auf und konnte somit die Fotos abgleichen. Der Anwalt zog den Einspruch zurück.
Der Einspruch des RA des Beschuldigten ist warscheinlich von diesem zurück genommen worden, da die Beweislage zZ. wenig Aussicht auf Erfolg verspricht.
Da es sowieso zu einer Verhandlung vor einem Verkehrsgericht kommen wird, bleibt immer noch die Möglichkeit, die Beweise der Staatsanwaltschaft anzufechten,
genauso wie die Mittel und Wege der Beweis- und Indizienbeschaffung; - sprich b. Facebook nachschauen, Bilder vergleichen etc..
 
Zuletzt bearbeitet:
finde die gesamte Aktion ziemlich dreckig von unseren "Freunden und Helfern". Social Networks sind eben dies was ihr Name sagt. Wenn dies jetzt von Behördern missbraucht wird um ihre Ziele durchzusetzen ist das nicht ok. Das führt dazu das social Networks eben nicht mehr social sind sondern anonymous, weil jeder Strafen befürchten muss der es wagt seinen richtigen Namen oder ein richtiges Bild von sich anzugeben.
Was kommt als nächstes? Partnerbörsen wie eDarling, usw.? Da soll es ja tatsächlich Leute geben, die es (noch) wagen ein richtiges Foto mit richtigem Namen anderen Leuten zugänglich zu machen um gefunden zu werden. Wie leichtsinnig von denen!
 
Da hat sich die Profilierungssucht des Users ja mal richtig ausgezahlt. So lange nix gehackt wird oder ähnlich, heiligt der Zweck die Mittel
 
Der Anwalt hat und kann keine Klage zurückziehen, da er bzw. sein Mandant nicht geklagt haben, sondern im Gegenteil der Mandant der Beklagte/Beschuldigte ist.
DerAnwalt hat zunächst Einspruch eingelegt, weil .....
Zitat:Der Einspruch des RA des Beschuldigten ist warscheinlich von diesem zurück genommen worden, da die Beweislage zZ. wenig Aussicht auf Erfolg verspricht.
Da es sowieso zu einer Verhandlung vor einem Verkehrsgericht kommen wird, bleibt immer noch die Möglichkeit, die Beweise der Staatsanwaltschaft anzufechten,
genauso wie die Mittel und Wege der Beweis- und Indizienbeschaffung; - sprich b. Facebook nachschauen, Bilder vergleichen etc..
Ah ok, danke für die Information. Wieder was gelernt.
Naja, wie gesagt, wenn ich nen Fehler mach, steh ich dazu und versuch nicht mich da irgendwie noch raus zu winden.
 
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