Laptop Geklaut

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Wenn die Polizei nicht handelt, was ich mir jetz wirklich schwer vorstellen kann, die Polizei stellt naemlich garnix ein, das macht die Staatsanwaltschaft und das eigentlich auch erst nach einem ermittlungsverfahren.

Wenn das wirklich so ist wie du geschildert hast, überspring die Polizei und geh gleich zum Staatsanwalt
 
Gehe mit dem Schreiben welches du von der Polizei erhalten hast mal zu einer Polizeistelle lege das vor und schildere dein Problem.
Nimm auch gleich deine Rechnung mit.

Falls das nicht hilft (was ich nicht glauben kann) dann musst du dir einen Anwalt nehmen und klagen.

Ich glaube aber nicht, dass es so weit kommt.
Ansonsten werde ich meinen Job Kündigen und Autos klauen gehen.
Kann ja einfach behaupten der hat mir das Teil geschenkt.

So ein Blödsinn was die Polizei da teils von sich gibt.
 
Werde nach Herr ein ScrreenShot machen vom Schreiben dann seht ihr mal den Wortlaut !
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Dann geh Zivilrechtlich vor.

Ne Schenkung kann man übrigends auch wieder rückgängig machen z.b nach §530 BGB.

Such dir auf jeden fall nen Anwalt !
 
Den Ermittlungen nach ist nicht feststellbar ob ein verliehenes Objekt nicht zurückgegeben wird. Oder es sich um einen Verkauf mit Ratenzahlungsvertrag (auch mündlich) handelt, bei dem der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. Ein begründeter Tatverdacht des Raubes oder Diebstahls liegt den Ermittlungen zufolge nicht vor.

Da wir die wahre Geschichte auch nicht kennen erspare ich mir Vermutungen und Spekulationen. Unabhängig davon musst Du jetzt zivilrechtlich dagegen vorgehen. Ansonsten brauchst Du die Seriennummer auch nicht.

Strafrechtlich ist das eingestellt worden.
 
Werde Versuchen mit der StA kontakt auf zu nehmen!
Mir ist gerade Eingefallen das es per Facebook PN ständig ausreden von ihm gab wiso er mir den Laptop nicht zurück brachte.

Dort habe ich mehrmal aufgefordert mir ihn zurück zu bringen und habe sogar auch mehrfach geschrieben das ich ihn NICHT Verkaufe!
Vielleicht kann man das Strafverfahren so noch mal Erwecken, hätte mir früher einfallen müssen mit Facebook
 
Wow und dann auch noch krasse Rechtschreibfehler in dem Schreiben:
"Atenzahlungsvereinabarung" .

Bei einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO hast du eigentlich nur noch die Möglichkeit einen Anwalt zu suchen und Beschwerde einzureichen.

LG
 
So wie ich weiß kann bei neuen Beweisen die Ermittlung jedes mal neu Aufgemacht werden,
wurde mir mal gesagt als ich selber mal Beschuldigter war.

Habe ja nun neue Beweise die Zeigen das es nie ein Verkauf Stadt fand und aufforderte mehrfach mir ihn zurück zu geben !


Habe zum 1.7 eine Rechtsschutz Versicherung, glaubt ihr für diesen Fall kann ich diese schon Anwenden?
 
Hast du denn keinen zeugen?

also meine kumpels wissen untereinander, wenn ich wem was borge/verschenke oder nicht.

sobald ein dritter auf deiner seite ist+rechnung, sollte die sache klar sein. auch wenn er ihn dir abgekauft "hätte" müsste er irgendwie den nachweis führen können.



armes deutschland...aber was sag ich, hab auch noch nen titel gegen jmd., kann aber nicht pfänden lassen, weil derjenige einfach gegen das meldegesetz verstößt und da nicht wohnt, wo er "wohnt"....
 
Du musst erst einmal Dir selber im Klaren darüber sein was nun vorgefallen ist.

  1. Hat er den Rechner von Dir geliehen bekommen?
  2. Hast Du ihn dort vergessen?
  3. Hat er ihn Dir unbemerkt weggenommen?
Wenn es Punkt 1. ist kannst es Dir mit der Polizei/bzw. Staatsanwalt schenken. Bei einem Leihvertrag (der auch mündlich angeschlossen werden kann) liegt nie eine Straftat vor. Das kannst/bzw. musst Du zivilrechtlich lösen.

Bei Punkt 3. ist es Diebstahl. Punkt 2. geht in den Bereich der Unterschlagung.
 
Fahr doch hin, mit paar Kumpels, hol dir den ab, fertig. Du hast die Rechnung und kannst nachweisen das es deiner ist.
Natürlich nicht mit Gewalt eindringen, das wäre Nötigung. Aber wenn er dich rein lässt, kannst du den Laptop einfach nehmen, ist schließlich dein Besitz, hast ja die Rechnung.
Dann wäre er, wenn er eine Anzeige machen würde, in deiner Position. Du aber kannst mittels Rechnung beweisen, dass es deiner ist.

Per Gesetz kommst du nur ran, mit Anwalt, eben Zivilrechtlich vorgehen.

Die beiden Möglichkeiten hast du. Es sei denn, du kannst nachweisen, dass es sich um kein Geschenk o.Ä handelte. Du erwähntest ja Gespräche von Facebook als Beweis, korrekt?
 
Ja,
Facebook schreibt er ja das er mir ne Zahlung von 10 Euro monat Anbieten kann

Oder mehrfach das ich ihm per Ratenzahlung Verkaufen soll,
ich schrieb jedes mal zurück nein will ich nicht und das ich ihn zurück haben will
 
Das Teil wurde dir gestohlen und du weißt bereits wo sich das Teil befindet?
Dann würde ich mal schnell reagieren:

Setze der Person ein Ultimatum, sag sowas wie:
Bis zum 01.08.14 händigst du mir den Laptop aus oder ich zeige dich an wegen Diebstahl

Das musst du nachweisen können
Nach der Frist kannst du dich bei der Polizei melden und die machen alles weitere.


Von dem Zeitpunkt wo du ihm das geschrieben hast und dem Ende der Frist solltest du den Kontakt unterbinden!
 
Werde gleich das Schreiben aufsetzten und ihm per Einschreiben zuschicken oder per De Mail weiß noch nicht.

Wo Er wohnt habe ich durch eine Melde Auskunft raus gefunden vor 5 Monaten, werde noch mal eine Aktuelle machen. Die frage stellt sich nur ob er behaupte die Richtige Adresse angegeben hat,
damals behauptete er bei der Freundin zu wohnen und Wirklichkeit war er ganz wo anders.
 
Ich würde an deiner Stelle jetzt persönlich nur noch eines machen. Gehe zum Anwalt, erzähle dem die GANZE Geschichte und lasse ihn dann vorschlagen was der richtige Weg ist. Du persönlich hast anscheinend keine Möglichkeiten mehr ohne Dich selbst strafbar zu machen.
 
Im ernst, ich hätte dem Typen schon so was von den Arsch aufgerissen aber weiter will ich das lieber nicht mehr ausführen^^
Wenn du das Ding irgendwie in deine Hände bekommst, ob du es ihm aus der Hand reißt oder was weiß ich, dann wäre die Sache geregelt da er ja nachweislich dir gehört. Dann kann er nichts mehr machen.
Wenn nicht verklag den ******* auf Schadensersatz und Diebstahl. Du könntest ja Schadensersatz verlangen, da du ja mehrere Monate scheinbar ohne diesen Laptop aushalten musstest. Du kannst dem Typen eine schriftliche Aufforderung von deinem Anwalt zukommen lassen in dem er den Laptop innerhalb von 2 Wochen (Zeitraum variiert) zurückbringen muss, alles unter Androhung einer Strafanzeige natürlich. So eine Anzeige macht sich schlecht in der Akte ;)
 
Korrigiere das aber nochmal... bereits der erste Satz ist falsch. ( setze statt setzte - Groß- und Kleinschreibung " Ihnen " ... usw )
Auch die Formulierung.

Da würde ein außenstehender nicht durchblicken. Schlicht Unseriös vorbelastet dieses Schreiben.


Edit: Ich würde mich von solch einem Schreiben nicht wirklich beeindrucken lassen.... und auf Gesetzlicher-Ebene leicht in der Luft zerreißbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lass das mal lieber sein und gib das in die Hände von jemanden der weiß was er tut.
 
Naja, geltend machen sollte er es auf alle Fälle. Ist nötig, um überhaupt einen Diebstahl geltend zu machen.

Allerdings steht dann die Frage im Raum, wie der angeklagte an das Gerät gelang - wenn dort behauptet wird, dass " Mündlich " etwas vereinbart wurde, so muss er dann, mittels der Facebook-Nachrichten das Gegenteil beweisen, die er ja hat. Also ist das Thema relativ schnell erledigt. Aber mit 150-200€ musst du rechnen, für den Anwalt.
 
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