Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Klage wegen Porno-Filesharing abgewiesen: Lizenzgebühr auf 2,04 Euro festgelegt
Am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt wurde eine Klage wegen Filesharings eines Erotikfilms abgewiesen. Der Beklagte konnte ausreichend darlegen, dass die Störerhaftung nicht zum Zuge kommt. Besonders interessant sind die Ausführungen des Gerichts über die Schadensersatzhöhe.
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. Die 2 € komen daher das endlich ein Richter mit Sachkenntnis geurteilt hat und ausgerechnet hat wie viel der User uploaden konnte(durch seinen Internetanschluss und die angenommene Uploadzeit), da kommt er, wenn ich mich richtig erinner auf 12% und dann immer ein Teil von den 12%(also der nächste Uploader lässt ja die 12% in seinen Upload einfliessen), eben ein Richter der Weiß wie P2P funktioniert.