Frankreich: Gesetz zur Sperrung des Internetzuganges bei Urheberrechtsverstoessen verabschiedet

Lasst doch die Leute ihre Sachen ziehen, wenn sie es mit dem Gewissen vereinbaren können ist das im privaten Bereich nur ihre Sache.
Das Urheberrechtsgesetz endet aber nicht an der eigenen Haustür.

Nicht zu erwähnen, das gerade oft die Existenzen dieser kleinen Fische durch die horrenden und überzogenen Abmahnsummen der sch... Verbrecher-Abzockabmahn-Anwälte zerstört wurden. Da waren oft Ahnungslose Hausfrauen, arme Arbeitslose etc. dabei und die waren sicherlich keine grossen Warez-Händler.
Niemand wird dazu gezwungen sich illegale Kopien zu beschaffen bzw. zu verbreiten.

Ach ja und ich hab früher viele Leute meine Hausaufgaben abschreiben lassen ebenso habe ich von anderen abgeschrieben...da habe ich nie ein Problem mit gehabt ;)
Von daher also deine Einstellung zu den Urheberrechten. Früh übt sich wer Meister werden will;)

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Da waren oft Ahnungslose Kinder, Hausfrauen, arme Arbeitslose etc. dabei und die waren sicherlich keine grossen Warez-Händler, potenzielle Kunden oder irgendeine andere Gefahr für die Nuttenlobby der Contentindustrie.
Bleib mal bitte auf dem Teppich mit deinen Äußerungen!
 
Niemand wird dazu gezwungen sich illegale Kopien zu beschaffen bzw. zu verbreiten.

Nein aber man sollte nicht jede arme Seele die sich eine Schwarzkopie gezogen hat, um wenigstens ein bisschen was vom Leben zu haben als Verbrecher darstellen und mit Bussgeldern von mehreren Tausend Euros erdrücken, weil sie der ach so armen Millionen-Dollar-Industrie geschadet haben durch "Gewinnentzug" :schief:
Und ja...jeder muss vor dem Gesetz gleich behandelt werden...und trotzdem....man muss menschlich differenzieren können und nicht blind den Gesetzen des Raubtierkapitalismus nacheifern.

Bleib mal bitte auf dem Teppich mit deinen Äußerungen!

Habe ich editiert. Kein Problem.
 
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Nein aber man sollte nicht jede arme Seele die sich eine Schwarzkopie gezogen hat, um wenigstens ein bisschen was vom Leben zu haben als Verbrecher darstellen und mit Bussgeldern von mehreren Tausend Euros erdrücken, weil sie der ach so armen Millionen-Dollar-Industrie geschadet haben durch "Gewinnentzug"

Gott du tust ja grade so, als ob Raubkopien lebensnotwedig und ein Grundrecht sind, aber sonst noch ganz knusper???

sicherlich sind die Abmahnanwälte auch schwarze Schafe, aber auch das hatte schnell Folgen, zb wurde einem dieser Anwälte durch ein Gericht die Arbeitserlaubnis entzogen, und viele mussten nicht eine horrende Summe zahlen... das Rechtssystem funzt also in beide Richtungen, keine Angst...
 
Gott du tust ja grade so, als ob Raubkopien lebensnotwedig und ein Grundrecht sind, aber sonst noch ganz knusper???

sicherlich sind die Abmahnanwälte auch schwarze Schafe, aber auch das hatte schnell Folgen, zb wurde einem dieser Anwälte durch ein Gericht die Arbeitserlaubnis entzogen, und viele mussten nicht eine horrende Summe zahlen... das Rechtssystem funzt also in beide Richtungen, keine Angst...

Ich habe in diesem Thread NIE behauptet das Content jeglicher Art ein lebensnotwendiges Grundbedürfniss ist. Ich verstehe nur nicht wie man jemandem, der sich niemals original content leisten könnte seine paar Schwarzkopien missgönnen kann.
 
Ich verstehe nur nicht wie man jemandem, der sich niemals original content leisten könnte seine paar Schwarzkopien missgönnen kann.
Wenn man anfangen würde den ein oder anderen Bürger illegale Kopien zu gönnen nur weil er/sie sich kommerzielle Software "nie" leisten könnte, dann will auf kurz oder lang jeder ein Stück vom Kuchen abhaben.
Und da die Hersteller kommerzieller Software keine Wohlfahrtsvereine sind fällt das schon mal flach.
 
Und da die Hersteller kommerzieller Software keine Wohlfahrtsvereine sind fällt das schon mal flach.
Werden nicht aus dem Grunde in dem asiatischen Raum große Softwareprodukte zu Schleuderpreisen angeboten eben damit sich diese auch die armen da drüben leisten können? Vielleicht sollte man das ja bei der Preisfindung mit berücksichtigen, als mögliche Alternative.

Ansonsten gilt natürlich ganz klar. Wenn man nichts hat, dann hat man auch keinen Anspruch auf "Luxusgüter", denn nichts anderes ist die Contentindustrie und ihre Produkte ja. Wer sich also aus finanzieller Sicht Sachen nicht leisten kann, der hat kein Recht eine Schwarzkopie damit zu Begründen.

MfG
 
Werden nicht aus dem Grunde in dem asiatischen Raum große Softwareprodukte zu Schleuderpreisen angeboten eben damit sich diese auch die armen da drüben leisten können?
Man kann aber die Situation in solchen Ländern bei weitem nicht mit Ländern wie zb. Deutschland vergleichen.
In Deutschland geht es einem Hartz4 Empfänger 100mal besser als einem Durchschittsverdiener in zb. China.
In solchen Fällen denken die Softwarehersteller einfach nur wirtschaftlich und verkaufen ihre Software zu einem Preis der dem Einkommen angemessen ist - sicherlich auch mit der Hoffnung das man diese dann weniger illegal kopiert.
 
Nein aber man sollte nicht jede arme Seele die sich eine Schwarzkopie gezogen hat, um wenigstens ein bisschen was vom Leben zu haben als Verbrecher darstellen und mit Bussgeldern von mehreren Tausend Euros erdrücken, weil sie der ach so armen Millionen-Dollar-Industrie geschadet haben durch "Gewinnentzug" :schief:

Streitwert ist das Zauberwort - aus diesem leitet sich das anwaltliche Honorar her. Das hat weder etwas mit einem "Bussgeld" noch entgangenem Vermoegensvorteil des Geschaedigten zu tun.

Die Frage ist nur warum sollte die Hoster diese Auskünfte freiwillig geben?

Weil sie es nach 101 UrhG muessen?

Ich hab ne Menge Ahnung von geistigem Eigentum(...)

So so.

Lasst doch die Leute ihre Sachen ziehen, wenn sie es mit dem Gewissen vereinbaren können ist das im privaten Bereich nur ihre Sache.

Ohne die Tat vergleichen zu wollen: aber dieselbe Geisteshaltung duerfte auch der freundliche Herr aus Oesterreich gehabt haben, der seine Tochter im Keller gefangenhielt. Nur seinem Gewissen verpflichtet. Die Tochter? Ja mei. Die kriegt doch a Brotzeit.

Solange die keinen Gewinn machen(...)

BOAH EY. WIE MIR DIESES GAGA-ARGUMENT ZU DEN OHREN RAUSKOMMT?! WENN ICH DEN FILM, DER IM MEDIA MARKT €20,- KOSTET, UMSONST HERUNTERLADE, HABE ICH GEWINN GEMACHT. UND ZWAR EXAKT €20,-. MAN MUSS WIRKLICH NICHT URI GELLER HEISSEN, UM DAS HERAUSZUFINDEN?

Gewerbsmaessig bedeutet nicht, mit dem unrechtmaessig Heruntergeladenen Handel zu treiben (das waere geschaeftlicher Verkehr). Gewerbsmaessig bedeutet, einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen. Und da genuegt dann im Zweifel bereits ein aktuelles Album etc. (OLG Koeln, Beschluss vom 9. Februar 2009, Az. 6W182/08).

(...)auch wenn sie meinetwegen im Besitz von illegal runtergezogenen 400 Filmen, 200 Spielen und 6000 MP3´s sind. Gekauft hätten sie evtl. nur 10% davon allerhöchstens.

Das waeren dann 40 Filme, 20 Spiele und 600 MP3´s. Rechne es selbst aus.

Nicht zu erwähnen, das gerade oft die Existenzen dieser kleinen Fische durch die horrenden und überzogenen Abmahnsummen der sch... Verbrecher-Abzockabmahn-Anwälte zerstört wurden. Da waren oft Ahnungslose Kinder, Hausfrauen, arme Arbeitslose etc. dabei(...)

So oft, wie das ja scheinbar vorkommt, kannst Du das gewiss auch belegen? Sagen wir: zehn Aktenzeichen.

Selbst wenn Du so viele zusammenbekommst - Nein, nicht die poesen Abmahnanwaelte haben diese Menschen ruiniert. Das haben die ganz alleine geschafft.
 
Weil sie es nach 101 UrhG muessen?

Ja, aber nur deutsche Hoster, bzw. Hoster mit Servern in Deutschland. Einen russischen Hoster oder einen auf Antigua und Barbuda interessiert das 101 UrhG herzlichst wenig.

Ohne die Tat vergleichen zu wollen: aber dieselbe Geisteshaltung duerfte auch der freundliche Herr aus Oesterreich gehabt haben, der seine Tochter im Keller gefangenhielt. Nur seinem Gewissen verpflichtet. Die Tochter? Ja mei. Die kriegt doch a Brotzeit.

Wie du schon selber sagtest die Tat ist nicht vergleichbar und da zwischen der Schwere und der Art der Tat Lichtjahre liegen, ist von daher die Geisteshaltung die du erwähnst weder dieselbe noch eine annähernd ähnliche.

BOAH EY. WIE MIR DIESES GAGA-ARGUMENT ZU DEN OHREN RAUSKOMMT?! WENN ICH DEN FILM, DER IM MEDIA MARKT €20,- KOSTET, UMSONST HERUNTERLADE, HABE ICH GEWINN GEMACHT. UND ZWAR EXAKT €20,-. MAN MUSS WIRKLICH NICHT URI GELLER HEISSEN, UM DAS HERAUSZUFINDEN?

Gewerbsmaessig bedeutet nicht, mit dem unrechtmaessig Heruntergeladenen Handel zu treiben (das waere geschaeftlicher Verkehr). Gewerbsmaessig bedeutet, einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen. Und da genuegt dann im Zweifel bereits ein aktuelles Album etc. (OLG Koeln, Beschluss vom 9. Februar 2009, Az. 6W182/08).

Entschuldige herzlichst aber das ist wirklich quatsch mit Soße, man hat sich höchtens eine Leistung erschlichen, so als wenn man mit dem Bus ohne Ticket gefahren wäre das wars aber auch schon...es sei denn du glaubst ernsthaft dass Schwarzfahren mit dem Bus einem nen Gewinn im gewerblichen Ausmaß verschafft? Und das von dir genannte Urteil bezieht sich auf einen Fall im P2P Netzwerk, von daher fand dort eine unkontrollierbare Weitergabe bzw. Veröffentlichung statt, da wie man weiss bei P2P beim Download auch gleichzeitig veröffentlicht wird. Ich zietire aus dem Urteil:

"Danach solle eine Rechtsverletzung “in gewerblichem Ausmaß” unter anderem dann vorliegen, wenn eine besonders umfangreiche Datei kurz nach ihrer Veröffentlichung im Internet angeboten werde (BT-Drucks. 16/8783, S. 50)"

Beim REINEN Download allerdings geht es höchstens um den Streitwert in der Höhe des Kaufpreises + ein Bussgeld, da ohne andere Beweise kein gewerbliches Ausmaß der Tat nachgewiesen werden kann, selbst wenn es viel mehr Downloads sind, als im von dir geschilderten Aktenzeichen.

Selbst wenn Du so viele zusammenbekommst - Nein, nicht die poesen Abmahnanwaelte haben diese Menschen ruiniert. Das haben die ganz alleine geschafft.

Und haben die es auch verdient? Nur weil sie der gierigen Contentindustrie paar Gewinne weggenommen haben und niemandem was entwendet haben sondern lediglich eine geringe Lizenzverletzung begangen haben welche von Millionen anderen täglich begangen wird? Aber das werden so einige ja nie verstehen, es gibt halt entweder die knallharten Gesetzesreiter oder die sozial engagierten Menschen, welche auch mal paar Gesetze und Regelungen des ach so tollen Systems in Frage stellen.
 
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Beim REINEN Download allerdings geht es höchstens um den Streitwert in der Höhe des Kaufpreises + ein Bussgeld, da ohne andere Beweise kein gewerbliches Ausmaß der Tat nachgewiesen werden kann, selbst wenn es viel mehr Downloads sind, als im von dir geschilderten Aktenzeichen.

Deine Interpretation ist schlicht falsch.

(...)es gibt halt entweder die knallharten Gesetzesreiter oder die sozial engagierten Menschen, welche auch mal paar Gesetze und Regelungen des ach so tollen Systems in Frage stellen.

Du darfst gern Gesetze hinterfragen - zum Beispiel dadurch, dass Du Dich politisch betaetigst und Alternativen aufzeigst, die alle Beduerfnisse -auch die der poesen Contentindustrie- beruecksichtigt; aber gewiss nicht dadurch, dass Du Dich an die Dir genehmen Gesetze haelst und die fuer Dich unbequemen brichst. Und ich erkenne beim besten Willen nicht, wie "soziales Engagement" mit Urheberrechtsverletzungen korrespondiert. "Raubtieregoismus" scheint mir hier passender?
 
Entschuldige herzlichst aber das ist wirklich quatsch mit Soße, man hat sich höchtens eine Leistung erschlichen, so als wenn man mit dem Bus ohne Ticket gefahren wäre das wars aber auch schon...es sei denn du glaubst ernsthaft dass Schwarzfahren mit dem Bus einem nen Gewinn im gewerblichen Ausmaß verschafft?
Ja, in der Tat. Wenn du nicht bezahlst für die Busfahrt, dann hat das Unternehmen einen Verkust, nämlich für Sprit und Gehälter etc., denn dafür sind ja die Fahrpreise gedacht. Folglich wenn die eine Partei einen Verlust hat, hast du einen Gewinn und der heißt konkret die Leistung zu beziehen ohne einen Gegenwert zu erbringen. Dein Argument diesbezüglich halte ich auch für GAGA. ;)

MfG
 
Ja, in der Tat. Wenn du nicht bezahlst für die Busfahrt, dann hat das Unternehmen einen Verkust, nämlich für Sprit und Gehälter etc., denn dafür sind ja die Fahrpreise gedacht. Folglich wenn die eine Partei einen Verlust hat, hast du einen Gewinn und der heißt konkret die Leistung zu beziehen ohne einen Gegenwert zu erbringen. Dein Argument diesbezüglich halte ich auch für GAGA. ;)

MfG

Theoretisch könnte man hier ja wieder argumentieren, dass mit oder ohne den Schwarzfahrer der Bus sowieso mit den selben Betriebskosten und Ticketeinnahmen weitergefahren wäre (der Spritmehrverbrauch durch 1+ Person wird wohl kaum bemerkenswert sein). Das will ich hier jedoch gar nicht da man als Schwarzfahrer hier ganz klar eine Leistung zu unrecht bezogen, für die man hätte zahlen müssen. Das Rechtsbewusstsein schaltet hier bei mir, so wie bei den meisten anderen sofort auf Straftat und man weiss das es falsch ist und tut es nicht. Das selbe gilt auch für echten physikalischen Diebstahl, der meiner Meinung nach nichts mit einer harmlosen privaten Raubkopie zu tun hat (aber das sehen die scheinheiligen Moralapostel natürlich hier anders).

Bei Internet Downloads von Schwarzkopien ist es hingegen in meinen Augen eine andere Geschichte. Der Download eines "illegalen" nichtlizensierten Contents welcher Art auch immer von One Klick Hostern ist auf dieselbe Weise vollzogen wie der Treiberdownload auf der ATI Catalyst Seite bspw. Man muss keine Kontrollen passieren, nicht aufpassen von jemandem gesehen zu werden etc. und der Vorgang ist identisch. Dazu kommt noch das in den Augen der meisten Menschen geistiges Eigentum eben nicht den Wert hat, wie physikalischer Eigentum und es wird von vielen Millionen auf der Welt täglich getan. Woher soll da bitteschön das Unrechtsbewusstsein kommen?

Die Frage die sich hierbei auftürmt ist einfach, inwiefern man überhaupt in der Welt des Internets so etwas wie Diebstahl definieren kann. Ein Porsche bspw. wird jedesmal für jedes Exemplar neu zusammengeschustert und gebaut. D.h. für jedes Exemplar werden Materialien, Lohnkosten, Entwicklungskosten usw. ausgegeben. Geistiges Eigentum hingegen wird nur 1 mal erstellt und es werden quasi (bis auf die paar Cent für DVD und Verpackung) nur Produktionskostenfreie Kopien verkauft. Nirgednwo lässt sich eine Ware einfach so entgeltlos kopieren, das gilt besonders für Download-Verkäufe. Ich bestreite hier jedoch nicht das die Firmen das Recht haben für jede Verkaufte Ware einen Geldbetrag zu sehen, dem ist ganz klar so. Was ich meine ist einfach das durch die Art der Ware das Kopieren und das Zugänglichkeit für Leute die dafür nicht immer zahlen etwas "normales" ist womit die Firmen rechnen müssen.

Meiner Meinung nach gibt es nur 2 Möglichkeiten für die Contentindustrie. Entweder sie akzeptieren dass es nun mal einige Menschen gibt, welche ihre Waren als unbezahlte Kopie nutzen weil sie diese nicht kaufen können/wollen, oder sie machen das illegale Downloaden auf irgendeine Art und Weise zu 100% unmöglich, aber das ist wohl kaum zu bewerkstelligen.

Auf jedenfall ist der armselige Versuch der Industrie, millionen von Menschen zu kriminalisieren und als Verbrecher darzustellen völlig indiskutabel und absolut daneben. Eine Schwarzkopie ist nämlich NICHT gleich eine verkaufte Einheit, so wie das die "Experten" von denen immer rechnen und damit schön ihre ach so schrecklichen Verluste präsentieren.

Im Internet herrschen nun mal andere Gesetze als im physischen Real Life, und wenn man (wie von irgendwem weiter vorne im Thread erwähnt) die Regelen des "real life" auf das Internet 1:1 überträgt, beschneidet, zensiert und verstümmelt man das Internet nur - welches nun mal das Medium der freien und unlimitierten Informationsübertragung ist.
 
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Die Frage die sich hierbei auftürmt ist einfach, inwiefern man überhaupt in der Welt des Internets so etwas wie Diebstahl definieren kann. Ein Porsche bspw. wird jedesmal für jedes Exemplar neu zusammengeschustert und gebaut. D.h. für jedes Exemplar werden Materialien, Lohnkosten, Entwicklungskosten usw. ausgegeben. Geistiges Eigentum hingegen wird nur 1 mal erstellt und es werden quasi (bis auf die paar Cent für DVD und Verpackung) nur Produktionskostenfreie Kopien verkauft.

Das "Schwarzkopieren" ist faktisch kein Diebstahl. So einfach ist das. Dafür werden schlichtweg nicht die notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt. Strafrechtlich gibt es also gar keine Möglichkeiten da irgendwie belangt zu werden (zumindest hier in D). Hier ist ganz klar eine Gesetzeslücke, die dringend gestopft werden muss, wenn solche Aktionen tatsächlich einen strafrechtlichen Charakter bekommen sollen.

Zivilrechtlich sieht das aber nochmal ganz anders aus. Sowohl das UrhG, als auch nochmal in allgemeinerer Form das BGB sehen durchaus, wenn auch sehr abstrakt, zivilrechtliche Möglichkeiten vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und dazu gehört auch der entgangene Gewinn (§252 BGB) als Surrogat. Insoweit ist deine Argumentation weit weg von gesetzlichen Bestimmungen und schlichtweg irrelevant.


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Im Internet herrschen nun mal andere Gesetze als im physischen Real Life, und wenn man (wie von irgendwem weiter vorne im Thread erwähnt) die Regelen des "real life" auf das Internet 1:1 überträgt, beschneidet, zensiert und verstümmelt man das Internet nur - welches nun mal das Medium der freien und unlimitierten Informationsübertragung ist.

Sorry, aber das Internet als rechtsfreien Raum glorifizieren zu wollen, ist absurd. Das macht deine Argumentationen nur noch unglaubwürdiger. Sicher wird es schwer ein globales Netzwerk, wie das Internet über das deutsche Rechtswesen kontrollieren zu können, aber dafür gibt es ja immer noch sowas wie das internationale Privatrecht und Verträge mit vielen Staaten. Das sind Fälle, bei denen dringend auf EU oder gar weltweiter Ebene kooperiert werden muss, um einheitliche Regeln aufstellen zu können.
 
Das "Schwarzkopieren" ist faktisch kein Diebstahl. So einfach ist das. Dafür werden schlichtweg nicht die notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt. Strafrechtlich gibt es also gar keine Möglichkeiten da irgendwie belangt zu werden (zumindest hier in D). Hier ist ganz klar eine Gesetzeslücke, die dringend gestopft werden muss, wenn solche Aktionen tatsächlich einen strafrechtlichen Charakter bekommen sollen.
Dafür ist eine solche absolut nicht-rechtsstaatliche Sperrung wie sie hier in Frankreich eingeführt wird definitiv der falsche Weg. Nur weil es das Internet ist, kann nicht jede Strafe/Sperre einfach so ohne einen entsprechenden rechtsstaatlichen Charakter verhängt werden, wie es ja auch beim KiPo-Filter getan werden soll. Das ist definitiv der falsche Weg, auch wenn man auf dem Weg zur Einführung jeden Kritiker als Kriminellen hinstellen kann.

Es ist aber schon merkwürdig, dass praktisch alle Experten zum Thema Urheberrecht sagen, dass es dringend von neuem durchdacht werden muss in Hinblick auf das Internet (s. Link in meinem vorherigen Post). Offensichtlich scheinen wir an einem Übergang zu stehen, der dringend vollzogen werden muss, im allgemeinen Interesse.
 
Ach hier noch was nettes zur Wahrheit über die Contentmafia:

http://img35.imageshack.us/img35/5596/1242495478.png

my.php


my.php
 
:lol:
der is ja echt mal geil!!! :lol:

aber leider macht die ContentIndustry genau das :daumen2:

Und leider kapieren es sehr viele Leute nicht bzw. wollen es nicht einsehen und beten weiter ihre sinnlos-lächerlichen "Illegaler Download ist Diebstahl!" und "Ich klau mir doch auch keinen Porsche wenn ich mir keinen leisten kann" :lol: Moralphrasen runter! :schief:

Allerdings sollte man auch erwähnen das es zumindest im Softwarebereich viele kleine Entwicklerstudios gibt, welche auf ehrliche Käufer angewiesen sind und diese Leiden dann wirklich unter den Schwarzkopien. Sie gehören natürlich nicht zu der von mir hart kritisierten Contentmafia.
Geldhaie wie EA und co. können schon die paar oder auch paar mehr Schwarzkopien locker verschmerzen ;) , es gibt genug Leute die die Originale schon kaufen werden (siehe Sims oder Need for Speed).
 
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