Filesharing: Gericht sieht hohen Schadensersatz bei populären Inhalten gerechtfertigt

AW: Filesharing: Gericht sieht hohen Schadensersatz bei populären Inhalten gerechtfertigt

Denn bei "Raubkopien", egal ob P2P oder One-Click Hoster, hört mMn der Spaß auf und gehört bestraft.

Da wird nichts bestraft, da es sich dabei um keine Straftat handelt und die Justiz kein Interesse daran hat, jemanden dafür strafrechtlich zu verfolgen.
Es wird sich auch nicht ändern, weil die Mehrheit der Wähler in diesem Land kein Interesse daran hat. Es stört die Mehrheit nicht mal Ansatzweise, wenn sich Menschen illegale Filme, Serien und Spiele runter laden oder streamen. Alle großen Medien in Deutschland ermutigen sogar die Menschen "illegale" Streams zu schauen.
Wir haben gerade wichtigere Probleme in diesem Land...
 
AW: Filesharing: Gericht sieht hohen Schadensersatz bei populären Inhalten gerechtfertigt

Mag ja durchaus so sein aber mit einer Kopie im Netz kann man schon richtigen Schaden anrichten.

Den Schadenssummen,die die Rechteinhaber so gerne angeben,sollte man sehr misstrauisch gegenübertreten. Denn geht es nach deren Logik,so ist jeder einzelne Filesharer dafür verantwortlich,daß die halbe Menschheit das Werk von ihm runtergeladen hat. Dabei sehen sie ihn nicht nur für diejenigen verantwortlich,die direkt von ihm heruntergeladen haben,sondern auf für diejenigen,die "seinen" Downloadern runtergeladen haben. Quasi ein Schneeballprinzip,für welches jeder Filesharer einzeln haftbar gemacht werden soll. Man kann das ja spaßenshalber mal durchrechnen: User A bietet das Werk an und lädt es z.B. an 10 User hoch. Diese User bieten es ihrerseits wieder jeweils 10 Leuten an, diese wieder 10 Leuten usw. Da kommt man sehr schnell auf vermeindliche Schadenssummen,die jeglicher Realität entbehren,weil sonst relativ schnell jeder Erdenbürger das Werk theoretisch runtergeladen haben müsste. Seltsam,mir wäre nicht bekannt,daß jemals ein Filmstudio nachweislich wegen Filesharingeinbußen Pleite gegangen wäre. Sind die Schadenssummen etwa doch nicht so hoch,wie sie gerne tun ?
 
AW: Filesharing: Gericht sieht hohen Schadensersatz bei populären Inhalten gerechtfertigt

Warum sollte es nicht Ansatzweise passen? Es würde dann vielleicht nicht jeder das Werk besitzen aber diejenigen hätten gezahlt. Du hast doch wohl sicherlich eine Vorstellung davon was ein Film kostet und das man den erst finanziert.
 
AW: Filesharing: Gericht sieht hohen Schadensersatz bei populären Inhalten gerechtfertigt

Warum sollte es nicht Ansatzweise passen? Es würde dann vielleicht nicht jeder das Werk besitzen aber diejenigen hätten gezahlt. Du hast doch wohl sicherlich eine Vorstellung davon was ein Film kostet und das man den erst finanziert.

Da Praxis zeigt aber eins: seitdem es massenhaft Downloads gibt, sind die Einnahmen der Content-Produzenten nicht gesunken, sondern gestiegen. Und zwar massiv. Das hat sicherlich viele Gründe, aber die These, dass die kostenlose Verfügbarkeit der Inhalte eine sehr gute Werbung ist, die dann doch zu zählbaren Einnahmen führt, ist nicht pauschal von der Hand zu weisen. Wie immer ist die Problematik vielschichtig und nicht in einfache Aussagen zu pressen.

Was mir im Moment besonders Spaß macht, ist die Diskussion um die Streamingdienste. Da entblöden sich viele Künstler nicht, Streaming mit Content-Verkäufen zu vergleichen und aufzurechnen. Da treffendere Vergleich ist auf jeden Fall die Radioausstrahlung. Da sollen die mir mal vorrechnen, wieviel sie pro Radioausstrahlung pro Hörer bekommen. Die Streaming-Millicents sind sicherlich ein massiv Vielfaches davon.

Und nein, es war eigentlich noch niemals so, dass nur diejenigen, die dafür bezahlt haben, eine Werkkopie besaßen. In keiner Epoche.
 
AW: Filesharing: Gericht sieht hohen Schadensersatz bei populären Inhalten gerechtfertigt

Sicherlich kann ein " Vorabtest " das Geschäft ankurbeln aber genauso das bekannte Gegenteil erzeugen. Natürlich muss jedem klar sein das man sein Geld nur einmal ausgeben kann da das Angebot eher steigt wie die die mögliche Gehaltserhöhung.
 
AW: Filesharing: Gericht sieht hohen Schadensersatz bei populären Inhalten gerechtfertigt

Da Praxis zeigt aber eins: seitdem es massenhaft Downloads gibt, sind die Einnahmen der Content-Produzenten nicht gesunken, sondern gestiegen.

Daß die Möglichkeit zum kostenlosen Konsum von Werken nicht zwingend Umsatzeinbußen,sondern u.U. auch Umsatzsteigerungen bedeutet,kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Ich habe vor vielen Jahren den 1.Teil der "Herr der Ringe"-Filme runtergeladen. Der hat mir so gefallen,daß ich dann in der Folge nicht nur die normalen Kinoversionen der ersten 3 Teile als Original-DVD gekauft habe, sondern später auch nochmal die Extended-Fassungen,danach noch die Blurays. Die 3 Hobbit-Filme kamen dann auch noch als Bluray (Kinofassung + Extended) dazu. D.h. ich habe also in der Folge von 1 Download insgesamt 15 (!) DVDs/Blurays gekauft. Keine davon hätte ich sonst gekauft,wenn ich nicht gewusst hätte,was mich erwartet. Und als Dank darf ich mich von der Contentindustrie auch noch als böser Filesharer verunglimpfen lassen ? Na schönen Dank aber auch!

Sicherlich kann ein " Vorabtest " das Geschäft ankurbeln aber genauso das bekannte Gegenteil erzeugen. Natürlich muss jedem klar sein das man sein Geld nur einmal ausgeben kann da das Angebot eher steigt wie die die mögliche Gehaltserhöhung.

Da ist durchaus was dran. Gerade unter diesem Gesichtspunkt sind die Berechnungen über den Umsatzausfall durch Downloader blödsinnig,da die Leute das betreffende Werk eh nicht hätten kaufen können. Wenn man diese Logik weiterspinnt,begründen die Rechteinhaber ihre Umsatzverluste irgendwann nach z.B. einem Verbot von Filesharing damit,daß ja sämtliche Familienangehörige eines DVD/BD-Käufers den Film "kostenlos" mitschauen und dort der Grund für vermeindliche Umsatzrückgänge zu suchen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück