Facebook: Erste Account-Beschlagnahmung als Präzedenzfall vor Gericht?

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Facebook: Erste Account-Beschlagnahmung als Präzedenzfall vor Gericht?

Jetzt ist Ihre Meinung zu Facebook: Erste Account-Beschlagnahmung als Präzedenzfall vor Gericht? gefragt.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Thread zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

Zurück zum Artikel: Facebook: Erste Account-Beschlagnahmung als Präzedenzfall vor Gericht?
 
Facebook: Erste Account-Beschlagnahmung als Präzedenzfall vor Gericht?

Nochmal auf deutsch bitte:
Vermutlich werden diese Kosten dem Beschuldigten bei einer Verurteilung allerdings dem Angeklagten zur Last gelegt
 
Facebook: Erste Account-Beschlagnahmung als Präzedenzfall vor Gericht?

Vermutlich werden diese Kosten dem Beschuldigten bei einer Verurteilung allerdings dem Angeklagten zur Last gelegt.

Nicht nur, dass dieser Satz irgendwie unsinnig klingt, er ist auch insofern falsch, als dass es mit Eröffnug des Strafprozesses keinen Beschuldigten (auch keinen Angeschuldigten) mehr gibt, sondern nurnoch den Angeklagten.

Der Zusammnhang zu PC-Hardware bleibt mir aber immernoch verschlossen.
 
AW: Facebook: Erste Account-Beschlagnahmung als Präzedenzfall vor Gericht?

Ich schätze eher, dass das erste der Kläger sein müsste, dann bei einer Verurteilung der Angeklagte, klingt doch logischer.
 
AW: Facebook: Erste Account-Beschlagnahmung als Präzedenzfall vor Gericht?

Bei dem Satz fehlt einfach nur ein Beistrich. ;)
 
AW: Facebook: Erste Account-Beschlagnahmung als Präzedenzfall vor Gericht?

Nicht nur, dass dieser Satz irgendwie unsinnig klingt, er ist auch insofern falsch, als dass es mit Eröffnug des Strafprozesses keinen Beschuldigten (auch keinen Angeschuldigten) mehr gibt, sondern nurnoch den Angeklagten.

Der Zusammnhang zu PC-Hardware bleibt mir aber immernoch verschlossen.

Die Tastatur, da sind Fingerabdrücke drauf. Logisch oder?:ugly:

Zum Nicht-Hardware-Thema:
1. Es ist nichts neues das Facebook zum ausspionieren von möglichen Einbruchszielen genutzt wird. Selbst Schuld, wenn wer schreibt "Bin für 2 Wochen im Urlaub" und seine Adresse öffentlich zugänglich hat. Wenn dir das eine Versicherung nachweisen kann, wird es sehr lustig bei der Rückerstattung.
2. "Verbrecher" die so selten dämlich sind sich in Facebook ab zusprechen... no words.
 
AW: Facebook: Erste Account-Beschlagnahmung als Präzedenzfall vor Gericht?

Und so wird man zum gläsernem Mensch.
Deshalb poste ich auch FB nur unwichtige Sachen und versende keine
wichtigen Sachen in Nachrichten/Mails

so far ...
 
Zurück