DKK007
PCGH-Community-Veteran(in)
Der Europäische Gerichtshof hat heute zur Vorratsdatenspeicherung entschieden. Diese ist grundsätzlich unzulässig, jedoch gibt es die Möglichkeit von Ausnahmen für die Strafverfolgung bei schweren Straftaten oder Terrorismus.
Update:
In diesem Artikel finden sich noch etwas mehr Details:
U.a. bedarf die Anordnung zur Speicherung von Standortdaten einem richterlichen Beschluss und muss zeitlich und ggf. örtlich begrenzt sein.
EuGH: Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich unzulässig
Ein Verbot mit Ausnahmen - die EuGH-Richter halten ein bisschen Vorratsdatenspeicherung in den EU-Staaten etwa zur Terrorismusabwehr für zulässig.
www.lto.de
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U.a. bedarf die Anordnung zur Speicherung von Standortdaten einem richterlichen Beschluss und muss zeitlich und ggf. örtlich begrenzt sein.
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