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PCGH-Community-Veteran(in)
Der Europäische Gerichtshof hat heute zur Vorratsdatenspeicherung entschieden. Diese ist grundsätzlich unzulässig, jedoch gibt es die Möglichkeit von Ausnahmen für die Strafverfolgung bei schweren Straftaten oder Terrorismus.
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U.a. bedarf die Anordnung zur Speicherung von Standortdaten einem richterlichen Beschluss und muss zeitlich und ggf. örtlich begrenzt sein.
EuGH: Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich unzulässig
Ein Verbot mit Ausnahmen - die EuGH-Richter halten ein bisschen Vorratsdatenspeicherung in den EU-Staaten etwa zur Terrorismusabwehr für zulässig.
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EuGH zur Vorratsdatenspeicherung: Ein Grundsatz mit Ausnahmen
Mit dem EuGH-Urteil bleibt es zwar bei einem Verbot pauschaler Vorratsdatenspeicherung. Doch es gibt Ermittlern auch neue Befugnisse. Das könnte die Diskussion in Deutschland neu entfachen. Von Bernd Wolf.
U.a. bedarf die Anordnung zur Speicherung von Standortdaten einem richterlichen Beschluss und muss zeitlich und ggf. örtlich begrenzt sein.
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