Entscheidung des EuGH zur Vorratdatenspeicherung.

DKK007

PCGH-Community-Veteran(in)
Der Europäische Gerichtshof hat heute zur Vorratsdatenspeicherung entschieden. Diese ist grundsätzlich unzulässig, jedoch gibt es die Möglichkeit von Ausnahmen für die Strafverfolgung bei schweren Straftaten oder Terrorismus.



Update:

In diesem Artikel finden sich noch etwas mehr Details:

U.a. bedarf die Anordnung zur Speicherung von Standortdaten einem richterlichen Beschluss und muss zeitlich und ggf. örtlich begrenzt sein.
 
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