Datenschützer untersagen Pornopranger: Vorerst keine Namens-Veröffentlichung von Raubkopierern

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Eigentlich wollte die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) zum heutigen Tage eine Prangerliste mit Namen von Personen veröffentlichen, die pornografische Filme illegal verbreitet oder heruntergeladen haben sollen. Nach massivem Protest untersagten Datenschützer das Vorhaben.

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AW: Datenschützer untersagen Pornopranger: Vorerst keine Namens-Veröffentlichung von Raubkopierern

Wäre auch wahnsinn wenn man einfach namen von verdächtigen veröffentlichen darf ... wenn die da einfach namen von leuten veröffentlichen die nicht zahlen, dann zahlen viele die nichts gemacht haben und durch eine ip verwechslung oder sonst wie ins visir der penner geraten sind, obwohl sie nichts getan haben nur das der name dort weg ist ... die sehen da blos ein gutes geschäft darin.
 
AW: Datenschützer untersagen Pornopranger: Vorerst keine Namens-Veröffentlichung von Raubkopierern

Und dann auch noch vor Gericht gehen damit man die Namen noch Veröffentlichen darf. Am Besten geben die Richter denen auch noch recht. :daumen2:

Was hat es eigentlich mit dem "C"ollegen auf sich? Warum schreiben die nicht Kollegen? :ugly:
 
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AW: Datenschützer untersagen Pornopranger: Vorerst keine Namens-Veröffentlichung von Raubkopierern

U+C Rechtsanwälte werde sich diesem Druck nicht beugen und keine derartige Beschneidung von Grundrechten hinnehmen
Seit wann gibt es in Deutschland ein Grundrecht darauf, die Namen von Verdächtigen einfach so in aller Öffentlichkeit anzuprangern?! Sind die völlig neben der Spur oder was? Grade die als Anwälte sollten ja wohl wissen, dass es sowas schon seit ewigen Zeiten nicht mehr gibt, wir leben ja schließlich nicht mehr im Mittelalter, wo man einfach so ein Pamphlet auf dem Marktplatz anbringen konnte um unliebsame Mitbürger zu denunzieren. Grade bei Personen, die lediglich verdächtigt werden etwas getan zu haben geht sowas mal gar nicht, selbst bei Gericht gilt nicht umsonst der Leitspruch "in dubio pro reo" - im Zweifelsfall für den Angeklagten. Wer da als Rechtsanwalt die Namen von "Verdächtigen" öffentlich anprangern will nur weil er meint, so schneller an (deren) Geld zu kommen, der hat allem Anschein nach nicht nur seinen Beruf verfehlt, sondern wohl noch nie was von Persönlichkeitsrechten bzw. deren Schutz gehört. Denen sollte man direkt die Zulassung als Anwalt entziehen, dieser Abmahnwahnsinn ist mittlerweile ohnehin zu einem Schmarotzertum ohnegleichen geworden... :stupid:
 
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