BGH: Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen

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BGH: Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen

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BGH: Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen

jippi yeah, ich seh schon Horden von sabbernden Patent/Rechteinhaber Anwälte vor den Kopieren stehen und tonnenweise Mahnschreiben drucken....
 
AW: BGH: Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen

jippi yeah, ich seh schon Horden von sabbernden Patent/Rechteinhaber Anwälte vor den Kopieren stehen und tonnenweise Mahnschreiben drucken....
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so wird es sein, bald hat man keine Rechte mehr, wenn es so weiter geht.
 
AW: BGH: Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen

Da bin ich mal gespannt. Dieses Urteil wird ja immerhin weitreichende Auswirkungen.
Abmahnwellen sind da wohl nur eins von Vielen

Andrerseits Tauschbösen.... sind das nicht emule torrnet.... sone dinger mit upload und Download. wer nutzt die noch für sowas
 
AW: BGH: Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen

Da bin ich mal gespannt. Dieses Urteil wird ja immerhin weitreichende Auswirkungen.
Abmahnwellen sind da wohl nur eins von Vielen

Andrerseits Tauschbösen.... sind das nicht emule torrnet.... sone dinger mit upload und Download. wer nutzt die noch für sowas

Genau so siehts aus.
Zumal IPs die zugewiesene worden sind nicht 100% korrekt ermittelt werden können. Oft stimmt es nicht, was aber ein anderes Thema ist.

Genau diese Art der Rechtssprechung treibt immer mehr Wähler zu den Piraten und die etablierten Parteien möchten sich ihre Sitze nicht verlieren. Daher wird das wohl wahrscheinlich in eine Richtung gehen, bei der privates runterladen von geschütztem Material, in einem begrenzten Umfang, als Bagatell gesehen wird und nicht verfolgen werden kann. Danach kann man sich überlegen wie man das Urherberrecht modernisieren kann, weil die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr auf die Realität anwendbar sind.
 
AW: BGH: Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen

Un dwann kommt es hier zum tragen wenn man mal was zitiert oder einen Link nicht gemäß den Regeln einstellt? Ich höre da irgendwie nur Kassenklingeln für die schnelle Marie:what:
 
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Und so wurde es mir von meinem Anwalt erklärt. „ Man darf es herunterladen aber nicht weitergeben“ Oder besser gesagt Ladet nie was von torrent, emule usw. da man dort nicht nur herunterlädt sondern auch weiter gibt. :daumen:
 
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