Amazon Kindle: George-Orwell-Bücher gelöscht

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was für eine ironie dass ausgerechnet dieses buch per fernsteuerung und ohne mitwissen des besitzers gelöscht wurde :D
big amazon is watching you ^^
 
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Man stelle sich mal vor, ein PC Game wird runtergeladen und installiert danach ein paar Tage intensiv gezockt!
Plötzlich ist das Game weg!

Wohin soll das alles bloß führen?!
 
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Zuerst ein Buch und was kommt als nächstes?
Ich bin der Meinung, daß etwas käuflich erworbenes nicht mehr zurückgefordert werden sollte sofern ich als Endverbraucher keinen Fehler gemacht habe.
Den Schaden sollte nicht der Käufer sondern der Verkäufer zu tragen haben.
 
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Zuerst ein Buch und was kommt als nächstes?
Ich bin der Meinung, daß etwas käuflich erworbenes nicht mehr zurückgefordert werden sollte sofern ich als Endverbraucher keinen Fehler gemacht habe.
Den Schaden sollte nicht der Käufer sondern der Verkäufer zu tragen haben.

Wenn du etwas gestolenes kaufst, bist du aber auch selbst schuld.
 
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Wenn du etwas gestolenes kaufst, bist du aber auch selbst schuld.
Kommt drauf an obs offensichtlich war oder nicht, soweit ich weiß...

Sonst: Auch klar sollte eigentlich sein, dass es unklar ist, ob Amazon überhaupt das Recht dazu hatte. Sie habens halt einfach gemacht. War wohl etwas übervorsichtig um einer Klage aus dem Weg gehen zu können...
 
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Gekauft ist gekauft. Es ist doch egal ob das was man gekauft hat, von jemandem geklaut wurde oder nicht. Wenn man als Käufer nicht darauf hingewiesen wird, kann man es ja schlicht nicht wissen und wenn dann die Polizei kommt und das Produkt, das man gekauft hat, aber gestohlen wurde beschlagnahmt, soll sie auch dafür sorgen, dass man sein Geld wieder bekommt und nicht noch bestraft wird. Wie soll man als Kunde auch wissen, dass das was man kauft nicht gestohlen ist? Wenn Ich also ein Ebook kaufe, dann muss Ich mich als Kunde darauf verlassen können, dass derjenige, der es mir verkauft, auch das Recht dazu hat. Sollte das nicht der Fall sein, so wie es bei Amazon passiert ist, dann kann es nicht sein, dass Amazon hingeht und das gekaufte Ebook löscht. Amazon sollte eigentlich das Geld von dem holen, der das Buch illegal vertrieben hat und nicht wieder bei den Kunden vom Kindle löschen. So trägt man das ganze Problem zu Lasten des Kunden aus, anstatt selbst dafür gerade zu stehn. Ich finde es sowieso eine Schweinerei, dass es eine Remotefunktion beim Kindle gibt. Ich sehe darin einfach keine Notwendigkeit. Und wenn Amazon schon soetwas macht, dann sollen sie den Kunden gefälligst auch vorher informieren. Amazon ist ein Unternehmen, das wie jedes andere vom Kunden abhängig ist, daher sollte es solche Probleme intern klären, um den Kunden nicht damit zu nerven, der dafür gar nichts kann. Wenn ein Vertreiber über Amazon ein Ebook verkauft, für das er nicht die Rechte hat, dann soll Amazon von dem Vertreiber das Geld kassieren und nicht dem Kunden das gekaufte wegnehmen und Ihm dafür den Kaufpreis erstatten. Nochmal, wenn Ich in einen Laden gehe und mir etwas kaufe, habe Ich als Kunde das Recht, davon ausgehen zu können, dass Derjenige, der mir das Produkt verkauft, es auch besitzt und es nicht irgendwo gestohlen hat. Und wenn Ich als Kunde etwas verkauft bekomme, was gestohlen ist, dann ist es nicht mein Problem sondern das des Verkäufers. Und wenn es etwas ist, was für Jemanden ein Erinnerungsstück ist, was auch immer das sei und jemand hat das geklaut und mir verkauft, dann sollte der Bestohlene das Objekt wieder bekommen und der Betrogene sein Geld zurück erstattet kriegen und der Dieb und Betrüger ins Gefängnis.
 
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Text gelöscht!!!!!!!!!!!!!!!
 
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Gekauft ist gekauft. Es ist doch egal ob das was man gekauft hat, von jemandem geklaut wurde oder nicht. Wenn man als Käufer nicht darauf hingewiesen wird, kann man es ja schlicht nicht wissen und wenn dann die Polizei kommt und das Produkt, das man gekauft hat, aber gestohlen wurde beschlagnahmt, soll sie auch dafür sorgen, dass man sein Geld wieder bekommt und nicht noch bestraft wird. Wie soll man als Kunde auch wissen, dass das was man kauft nicht gestohlen ist? Wenn Ich also ein Ebook kaufe, dann muss Ich mich als Kunde darauf verlassen können, dass derjenige, der es mir verkauft, auch das Recht dazu hat. Sollte das nicht der Fall sein, so wie es bei Amazon passiert ist, dann kann es nicht sein, dass Amazon hingeht und das gekaufte Ebook löscht. Amazon sollte eigentlich das Geld von dem holen, der das Buch illegal vertrieben hat und nicht wieder bei den Kunden vom Kindle löschen. So trägt man das ganze Problem zu Lasten des Kunden aus, anstatt selbst dafür gerade zu stehn. Ich finde es sowieso eine Schweinerei, dass es eine Remotefunktion beim Kindle gibt. Ich sehe darin einfach keine Notwendigkeit. Und wenn Amazon schon soetwas macht, dann sollen sie den Kunden gefälligst auch vorher informieren. Amazon ist ein Unternehmen, das wie jedes andere vom Kunden abhängig ist, daher sollte es solche Probleme intern klären, um den Kunden nicht damit zu nerven, der dafür gar nichts kann. Wenn ein Vertreiber über Amazon ein Ebook verkauft, für das er nicht die Rechte hat, dann soll Amazon von dem Vertreiber das Geld kassieren und nicht dem Kunden das gekaufte wegnehmen und Ihm dafür den Kaufpreis erstatten. Nochmal, wenn Ich in einen Laden gehe und mir etwas kaufe, habe Ich als Kunde das Recht, davon ausgehen zu können, dass Derjenige, der mir das Produkt verkauft, es auch besitzt und es nicht irgendwo gestohlen hat. Und wenn Ich als Kunde etwas verkauft bekomme, was gestohlen ist, dann ist es nicht mein Problem sondern das des Verkäufers. Und wenn es etwas ist, was für Jemanden ein Erinnerungsstück ist, was auch immer das sei und jemand hat das geklaut und mir verkauft, dann sollte der Bestohlene das Objekt wieder bekommen und der Betrogene sein Geld zurück erstattet kriegen und der Dieb und Betrüger ins Gefängnis.
tl;dr
 
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Gekauft ist gekauft. Es ist doch egal ob das was man gekauft hat, von jemandem geklaut wurde oder nicht. Wenn man als Käufer nicht darauf hingewiesen wird, kann man es ja schlicht nicht wissen und wenn dann die Polizei kommt und das Produkt, das man gekauft hat, aber gestohlen wurde beschlagnahmt, soll sie auch dafür sorgen, dass man sein Geld wieder bekommt und nicht noch bestraft wird. Wie soll man als Kunde auch wissen, dass das was man kauft nicht gestohlen ist?
Wenn der Zoll merkt, dass du über eBay bei nem thailändischen Händler Fake- Ware gekauft hast (auch ohne das du es selber weißt) ist die Ware und dein Geld weg.
Wie gesagt, ich meine, dass du nicht unbedingt Anspruch auf die Hehlerware hast, wenn es offensichtlich war, dass die Ware geklaut ist (extrem billig z.B.). Aber bin auch kein Jurist...
 
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Gekauft ist gekauft. Es ist doch egal ob das was man gekauft hat, von jemandem geklaut wurde oder nicht. Wenn man als Käufer nicht darauf hingewiesen wird, kann man es ja schlicht nicht wissen und wenn dann die Polizei kommt und das Produkt, das man gekauft hat, aber gestohlen wurde beschlagnahmt, soll sie auch dafür sorgen, dass man sein Geld wieder bekommt und nicht noch bestraft wird.

Das ist zumindest in Deutschland anders. Wenn Du geklaute Ware kaufst, hast Du kein Eigentum an der Ware erworben. Das heißt, die Polizei nimmt sie Dir ab und gibt sie dem Eigentümer zurück. Du kannst dann vom Verkäufer Schadenseratz verlangen, aber das klappt in der Regel nicht, weil Hehlerware ja normalerweise nicht im Kaufhof oder MediaMarkt, sondern auf dem Flohmarkt oder über Zeitungsannonce, e-bay, etc. gehandelt wird.


Wie soll man als Kunde auch wissen, dass das was man kauft nicht gestohlen ist?
Eigentlich gar nicht. Man muß sich auf die Angaben des Verkäufers verlassen (können). Im normalen Geschäft wird man kaum Diebesgut finden. Wie oben erwähnt sieht das bei Privatverkäufen schon ganz anders aus.

Wenn Ich also ein Ebook kaufe, dann muss Ich mich als Kunde darauf verlassen können, dass derjenige, der es mir verkauft, auch das Recht dazu hat. Sollte das nicht der Fall sein, so wie es bei Amazon passiert ist, dann kann es nicht sein, dass Amazon hingeht und das gekaufte Ebook löscht. Amazon sollte eigentlich das Geld von dem holen, der das Buch illegal vertrieben hat und nicht wieder bei den Kunden vom Kindle löschen. So trägt man das ganze Problem zu Lasten des Kunden aus, anstatt selbst dafür gerade zu stehn. Ich finde es sowieso eine Schweinerei, dass es eine Remotefunktion beim Kindle gibt. Ich sehe darin einfach keine Notwendigkeit. Und wenn Amazon schon soetwas macht, dann sollen sie den Kunden gefälligst auch vorher informieren. Amazon ist ein Unternehmen, das wie jedes andere vom Kunden abhängig ist, daher sollte es solche Probleme intern klären, um den Kunden nicht damit zu nerven, der dafür gar nichts kann. Wenn ein Vertreiber über Amazon ein Ebook verkauft, für das er nicht die Rechte hat, dann soll Amazon von dem Vertreiber das Geld kassieren und nicht dem Kunden das gekaufte wegnehmen und Ihm dafür den Kaufpreis erstatten. Nochmal, wenn Ich in einen Laden gehe und mir etwas kaufe, habe Ich als Kunde das Recht, davon ausgehen zu können, dass Derjenige, der mir das Produkt verkauft, es auch besitzt und es nicht irgendwo gestohlen hat.
Zustimmung.


Und wenn Ich als Kunde etwas verkauft bekomme, was gestohlen ist, dann ist es nicht mein Problem sondern das des Verkäufers.
Es geht so. Wie gesagt wird das schnell zu Deinem Problem, wenn der Verkäufer nachher nicht mehr zu ermitteln ist. Selbst wenn er bekannt ist, wird die ganze Sache wohl noch recht kompliziert, wenn es mehrere Zwischenhändler gibt.
 
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Gekauft ist gekauft. Es ist doch egal ob das was man gekauft hat, von jemandem geklaut wurde oder nicht. Wenn man als Käufer nicht darauf hingewiesen wird, kann man es ja schlicht nicht wissen und wenn dann die Polizei kommt und das Produkt, das man gekauft hat, aber gestohlen wurde beschlagnahmt, soll sie auch dafür sorgen, dass man sein Geld wieder bekommt und nicht noch bestraft wird. Wie soll man als Kunde auch wissen, dass das was man kauft nicht gestohlen ist? Wenn Ich also ein Ebook kaufe, dann muss Ich mich als Kunde darauf verlassen können, dass derjenige, der es mir verkauft, auch das Recht dazu hat. Sollte das nicht der Fall sein, so wie es bei Amazon passiert ist, dann kann es nicht sein, dass Amazon hingeht und das gekaufte Ebook löscht. Amazon sollte eigentlich das Geld von dem holen, der das Buch illegal vertrieben hat und nicht wieder bei den Kunden vom Kindle löschen. So trägt man das ganze Problem zu Lasten des Kunden aus, anstatt selbst dafür gerade zu stehn. Ich finde es sowieso eine Schweinerei, dass es eine Remotefunktion beim Kindle gibt. Ich sehe darin einfach keine Notwendigkeit. Und wenn Amazon schon soetwas macht, dann sollen sie den Kunden gefälligst auch vorher informieren. Amazon ist ein Unternehmen, das wie jedes andere vom Kunden abhängig ist, daher sollte es solche Probleme intern klären, um den Kunden nicht damit zu nerven, der dafür gar nichts kann. Wenn ein Vertreiber über Amazon ein Ebook verkauft, für das er nicht die Rechte hat, dann soll Amazon von dem Vertreiber das Geld kassieren und nicht dem Kunden das gekaufte wegnehmen und Ihm dafür den Kaufpreis erstatten. Nochmal, wenn Ich in einen Laden gehe und mir etwas kaufe, habe Ich als Kunde das Recht, davon ausgehen zu können, dass Derjenige, der mir das Produkt verkauft, es auch besitzt und es nicht irgendwo gestohlen hat. Und wenn Ich als Kunde etwas verkauft bekomme, was gestohlen ist, dann ist es nicht mein Problem sondern das des Verkäufers. Und wenn es etwas ist, was für Jemanden ein Erinnerungsstück ist, was auch immer das sei und jemand hat das geklaut und mir verkauft, dann sollte der Bestohlene das Objekt wieder bekommen und der Betrogene sein Geld zurück erstattet kriegen und der Dieb und Betrüger ins Gefängnis.

Habs schon in den ersten Beitrag rein geschrieben und schreib es hier auch nochmal.
Wenn der Verkäufer also keine Rechte hatte das Buch zu verkaufen, dann hat man natürlich gestohlene Ware erhalten. Da man an gestohlener Ware kein Eigentum, ob gut oder bösgläubig, erwerben kann, ist das was Amazon gemacht hat prinzipiell korrekt. Ob man so mit seinen Kunden umspringen sollte ist natürlich was anderes. Der Eigentümer hätte ja auch sein Eigentum, an die Käufer abtreten, können und sie hätten sich mit Amazon geeinigt. Amazon hat das ja mittlerweile wohl auch eingesehen.
 
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Hm, soweit ich das auf der UNI bisher gelernt habe, ist es in Ö so, dass
man gutgläubig auch an gestohlener Ware Eigentum erwerben und der
eigentliche Eigentümer Schadenersatz gegenüber dem Verkäufer geltend machen
kann.

Voraussetzung ist, dass der Käufer gutgläubig ist und es ihm nicht auffallen konnte,
dass die Ware "gestohlen" ist.

Aber wie das Rechtssystem in den USA ist, weiß ich leider ned.
Und wie es in D ist, auch nicht... :D

lg fazi
 
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Im deutschen Sachenrecht gibt es die Möglichkeit gutgläubig Eigentum zu erwerben (an einer Sache). Die Ausnahme bildet §935 BGB, bei "abhanden" gekommenen Sachen (Diebstahl, Verloren gegangen).

Ich frage mich nur, ob das auch in diesem Fall ginge, da hier eigentlich keine Sache vorgelegen hat. Ein körperlicher Gegenstand ist dieses E-Book zumindest nicht.
 
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