Adblock Urteil: Websites steht es frei keine aufdringliche Werbung zu schalten

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Adblock hat jetzt vor Gericht gewonnen, wie man in der unten verlinkten News sieht.
Sehr interessant ist das Urteil derRichter:
Die Kläger sahen hier einen durch Geld erworbenen, unfairen Wettbewerbsvorteil und nahmen gar Begriffe wie "Wegelagerei" und "Schutzgelderpressung" in den Mund. Das Gericht allerdings folgte Eyeos Argumentation und stellte fest, dass für die Kläger kein Nachteil entstehe. Denn auch jenen stehe es frei unaufdringliche Werbung zu nutzen und somit für das Programm zugelassen zu werden. Jenes müsse nicht zwangsweise gegen Geld sein, da die Anwältin Eyeos vorrechnete, dass 90 % der Teilnehmenden kostenlos in die Ausnahmeregelung aufgenommen worden seien.

Dies ist ein Schlag ins Gesicht für alle Seiten, die sehr aufdringliche Werbung schalten bzw. es zulassen, dass Drittanbieter diese schalten.
Es würde mich nicht wundern, wenn die Richter selbst Adblock nutzen :lol:

Adblock Plus: Anbieter siegt vor Gericht - News Hartware.net
 
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