ACHTUNG: Alternate verschickt falsche CPUs (AM3 Ph 2 945 mit 125 W statt 95 W TDP)

Na ja Fehler passieren eben. Wenn alles Ordnungsgemäß zurück genommen wird ist es ja kein Thema.

Hab am Montag meine Samsung Spinpoint F3 bestellt und auch eine geliefert bekommen.
 
Das dumme ist nur das es viele nicht merken werden. Deswegen ist es schon ein übler Fehler. Wenn du eine Soundkarte bestellst und die liefern dir irgendeine CPU merkt man den Fehler, aber so ein Detail wird den meisten Kunden sicher nicht auffallen.
 
die machen das so nach dem motto,
es merkt ja keiner
und wenn sich wer beschwert, schicken wir halt das richtige,
habe schon oft so von gehört,
da wurden kaputte Sachen verschickt und diese einfach nur gegeneinander ausgetauscht ,
wenn dies die Kunden reklamierten ,
Kunde B bekam als von Kunde A das Reklamierte defekte als Neu zu geschickt, grade so bei Ram,HDDs,GK Montieren macht man da gerne,
in den Foren liest man dann oft dazu "geht nicht, oda PC bootet nicht " :ugly:

zwei fast identische CPUs kann man schon mal verwechseln,
eine Absicht kann man dann erst unterstellen,
wenn das bei mehreren der fall ist,
 
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Es ist erforderlich, dass eine Mitteilung einer Tatsache gemacht wird. Das ist jeder Umstand, der dem Beweis zugänglich ist. Den Gegenbegriff zu einer Tatsache stellt die Meinung dar. Die Tatsache muss ehrenrührig sein. Zu einer konkreten Verächtlichmachung oder Herabwürdigung in der Öffentlichkeit braucht es aber nicht gekommen zu sein. Die Tatsache muss sich auf einen anderen beziehen, das heißt der Rezipient der Äußerung und der Herabgewürdigte dürfen nicht personengleich sein.
Die Tatsache muss unwahr sein, d. h. es muss vor Gericht bewiesen werden, dass das Gegenteil der Behauptung zutrifft (anders bei übler Nachrede: „nicht … erweislich wahr“). Bereits hieran scheitert in der Praxis häufig eine Verurteilung nach dem Gesetz. Ist die behauptete Tatsache die Begehung der Straftat durch einen anderen, ist der Beweis als erbracht anzusehen, wenn der behauptete Täter rechtskräftig freigesprochen worden ist.[1] Das bezieht sich allerdings nur auf einen Freispruch; eine Einstellung des Verfahrens, auch nach § 170 Abs. 2 StPO, reicht dafür nicht aus.
Die Mitteilung muss durch „Behaupten“ oder „Verbreiten“ geschehen. Beide Varianten beschreiben ein Kommunikationsverhalten. Das bloße Verändern einer Sachlage, ohne dass eine kommunizierende Person daraus erkennbar wird (Beweismittelfiktion), reicht nicht aus. So ist zum Beispiel das Schaffen einer Leiche in den Keller des Feindes, um ihn in den Verdacht des Totschlags zu bringen, keine Verleumdung. Unter „Behaupten“ versteht man, dass die Tatsache als nach eigenem Wissen zutreffend dargestellt wird. Für ein „Verbreiten“ reicht es aus, dass die Tatsache als Gegenstand fremden Wissens dargestellt wird und es ist sogar dann gegeben, wenn das weitergegebene Gerücht als unglaubwürdig dargestellt wird.
Von wikipedia.de
Die Verleumdung erfordert Vorsatz, der sich auch auf die Unwahrheit erstrecken muss, womit eine zweite große Hürde auf dem Weg zu einer Verurteilung errichtet wird. Sie wird zudem nur auf Antrag verfolgt (§ 194), den in der Regel der Betroffene selbst stellen muss (§ 77).
Über die Verleumdung im engeren Sinne hinaus wird auch die Kreditgefährdung unter Strafe gestellt. Hierfür muss vorsätzlich eine kreditgefährdende Tatsache behauptet oder verbreitet werden.
Die Norm zur üblen Nachrede tritt hinter die Verleumdung im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück. Liegt in der Tatsachenmitteilung gleichzeitig eine weitere bewusste Herabsetzung des mithörenden Opfers – etwa in Form des Informationsgehalts „Mit dir kann ich das machen“ –, dann steht die darin liegende Beleidigung in Tateinheit zur Verleumdung. Ansonsten ist auch in dieser Konstellation Gesetzeskonkurrenz gegeben. Von wikipedia.de
 
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AW: ACHTUNG: Alternate verschickt falsche CPUs (AM3 Ph 2 945 mit 125 W statt 95 W TDP)

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jou das stimmt schon aber nur in gewisser Form ,
wenn aber andere das genau so erlebt haben, sieht das wieder anderes aus und
gem. des Grund Gesetztes gibt es Meidungs und Presse Freiheit,
und diese gilt auch für das Internet und die Foren ,
man hat das Recht sich über ein Unternehmen schlecht äußern, wenn man selber die Erfahrung gemacht hat, aber nicht im Zusammenhang das verallgemeinern, wenn andere Kunden davon nicht betroffen waren .

und verboten ist es z.b. einen Text 1 : 1 von einer anderen Web Seite mittles Copy Paste zu kopieren und wo anderes
zu posten ohne Quellen Angabe,
das verstößt wiederum gegen das Recht am Geistigen Eigentum mein Herr !
 
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jou das stimmt schon aber nur in gewisser Form ,
wenn aber andere das genau so erlebt haben, sieht das wieder anderes aus und
gem. des Grund Gesetztes gibt es Meidungs und Presse Freiheit,
und diese gilt auch für das Internet und die Foren ,
man hat das Recht sich über ein Unternehmen schlecht äußern, wenn man selber die Erfahrung gemacht hat, aber nicht im Zusammenhang das verallgemeinern, wenn andere Kunden davon nicht betroffen waren .

und verboten ist es z.b. einen Text 1 : 1 von einer anderen Web Seite mittles Copy Paste zu kopieren und wo anderes
zu posten ohne Quellen Angabe,
das verstößt wiederum gegen das Recht am Geistigen Eigentum mein Herr !
Danke für denn Hinweis.Habe soeben angegeben von wo ich es habe.
 
Danke für denn Hinweis.Habe soeben angegeben von wo ich es habe.

dann gib halt die quelle an:

nicht alles was Gesetz ist, ist schlecht,
das mit der Quellen Angabe hat nämlich den Zweck, das Inhalte Geschützt sind ,
News und Texten nicht durch 3. manipuliert werden dürfen Mittel zum Zweck zur fälschen , damit sich jeder von der original quelle überzeugen kann, das der Inhalt stimmt, die Redakteure halten sich auch schön brav daran und schreiben immer schön die Quelle dabei, das gilt aber auch für Foren Inhalte
 
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Na dann gib du mal immer schön die Quelle an:D Ist ja auch nicht gerade deine Stärke wie man an anderen Threads sieht^^
Sorry für OT
 
Hatte schon ähnliches prob mit einem Onlinehändler. Ich bestellte ein GA-P35-DS3R Rev 2.0 diese Revision war gerade frisch auf dem Markt und was habe ich bekommen Rev 1.0 :( Ich habe mich natürlich sofort gemeldet nur der Händler ....... hab das 1.0 verbaut und es entpuppte sich als sehr OC willig deswegen gab ich dann Ruhe ;)
 
@amdintel: guter konter

@tobecool: verstehst du den text eig.? :)

@PCTom: wenn es für dich von vorteil ist, und du das unternehmen nicht um eine
große summe geld bringst, ist es ja kein problem

aber eig. müsste doch eine rev.2 besser sein, als ne rev.1 ??

(bezgl. kühlung etc.)



btt: ich hab noch keine nachricht oder geld von alternate.at erhalten

werde am MO eine email schreiben, ob die CPU angekommen ist...
wenn das dann geschehen ist, bin ich zufrieden

auch, weil mein neuer PC endlich fertig aufgesetzt ist und GTA4, E:TW etc
sauschnell läuft !!
 
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