Wenn die vorbei ist, wird sich irgendwas neues aus dem Hut gezaubert. Wir hatten erst durch den Paperlaunch massive Preiserhöhungen, weil kaum Karten verfügbar waren, dann kam Corona, wieder massive Preiseaufschläge und nun die KI Krise. Es gab doch glaube auch wieder irgendeinen Zwischenfall in einer Festplattenfabrik, der die ganzen SSD Preise nach oben getrieben hatte. Mal gucken, was danach so kommt...
Hat die KI so ausgespuckt. Wenn ich das richtig verstehe, darf der Shop spätestens nach der Bestätigung der Bestellung keine Änderungen mehr vornehmen, wenn kein triftiger Grund vorliegt und eine Preiserhöhung gehört da nicht dazu. Ist halt marktwirtschaftliches Risiko. Könnte man wohl juristisch anfechten, macht aber keiner.
Nein, ein Shop darf eine Bestellung grundsätzlich nicht aufgrund gestiegener Preise stornieren, wenn der Kaufvertrag bereits wirksam zustande gekommen ist.
Ein Kaufvertrag entsteht erst, wenn der Händler die Bestellung angenommen hat – meist durch eine Versandbestätigung oder eine E-Mail, in der der Versand angekündigt wird. Sobald der Vertrag zustande gekommen ist, gilt der Grundsatz
„pacta sunt servanda“ (Verträge müssen eingehalten werden). Der Händler kann sich nicht einfach auf gestiegene Einkaufspreise berufen, um den Vertrag zu stornieren.
- Ausnahme: Der Händler kann den Vertrag nur anfechten, wenn er einen Irrtum (z. B. bei Preisangabe oder Lieferbarkeit) feststellt. Dazu muss er unverzüglich (in der Regel innerhalb von 10–14 Tagen nach Erkenntnis) die Anfechtung erklären und den Grund dafür benennen.
- Wichtig: Ein rein wirtschaftlicher Nachteil (z. B. höherer Einkaufspreis) ist kein zulässiger Anfechtungsgrund. Das gilt auch, wenn der Händler von seinem Großhändler nicht beliefert wurde – dies ist ein selbst zu tragendes Geschäftsrisiko.
- Folge: Wenn der Händler trotzdem storniert, kann der Kunde Schadenersatz nach § 281 BGB verlangen – z. B. die Differenz zwischen dem Vertragspreis und dem höheren Preis bei einem anderen Anbieter.