News Im Zotac-Store sind RTX-5090-GPUs plötzlich 500 Euro teurer und Bestellungen werden storniert

PCGH-Redaktion

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Zotac bot seine Grafikkarten bisher noch vergleichsweise günstig an. Doch über Nacht änderten sich die Preise, Bestellungen wurden storniert und der Shop war nicht mehr erreichbar.

Was sagt die PCGH-X-Community zu Im Zotac-Store sind RTX-5090-GPUs plötzlich 500 Euro teurer und Bestellungen werden storniert

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der8auer hat doch dazu schon ein Video gemacht. Das OPP Programm von Nvidia wurde beendet und jetzt werden die Preise durch die Decke gehen:
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NV zieht sich zurück aus dem OPP, wohlwissend das ein Preiskrieg ausbricht, den sie selbst nicht verhindern wollen/können. Damit dann auf Asus und Co. zeigen >>>wir Nvidia sind ja nicht Schuld. Nun kann man sich voll auf die KI konzentrieren und richtig Geld verdienen.
 
korrekt, also nach nvs motto bzw geldgier, ihr gamer könnt mich mal kreuzweise, da wir durch ki und absprachen jeden preis verlangen können !!!
und auch für ihren 5080 wollen sie bis zu 1500 euro und mehr verlangen und das sagt alles was nv von ihren gamer halten bzw für ihre hard genossene schlaue fans :lol:

aahh das ist so herrlich wie nv mit ihren kunden umgeht :devil:
 
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korrekt, also nach nvs motto, ihr gamer könnt mich mal kreuzweise !!!
und auch für ihren 5080 wollen sie bis zu 1500 euro und mehr verlangen und das sagt alles was nv von ihren gamer halten bzw für ihre hard genossene schlaue fans :lol:

aahh das ist so herrlich wie nv mit ihren kunden umgeht :devil:
Hier sind die Preise was Nvidia verlangt wenn die Karten verfügbar wären. Genug Gelegenheiten hatte es dazu; es ist schon immer schwierig gewesen eine FE zu UVP zu ergattern.

Screenshot 2026-01-23 132526.png

Was die Hersteller wie Zotac und alle Anderen daraus machen ist eine andere Geschichte. Also richte deinen Hate doch wenigstens in die richtige Richtung. Und wenn AMD so toll ist, kannst dich ja freuen und weiterhin deine RDNA4 kaufen.
 
also wenn das so stimmt, mieser Move und dann wird meinerseits Zotac boykottiert
Hab zwar selber eine MSI 5090 Suprim.. aber das geht mMn echt garnicht
 
Habe auch eine ASUS 5090 bestellt zu einem relativ günstigem Preis im Vergleich zum Markt, beim Händler steht auch "Bestand -15 Stk" und 60 Stk. in Bestellung.
Hoffe nicht das er mir das noch storniert...
Hab eh die Vermutung das ich es bei Paypal schon abbezahlt habe bevor die GPU überhaupt ankommt.
 
Da werden weitere Hersteller folgen... Aber Karten offen auf den Tisch und sagen "wir können die Karten nicht mit Verlust verkaufen" wäre besser angekommen. Aber kA in wie weit da OPP-Verträge zum Stillschweigen verpflichten. Nvidia halt...
 
Es wird wirklich episch !

Speicherkrise 2025-2028 ..wir waren dabei :)
Letzter gaming PC :D
der8auer hat doch dazu schon ein Video gemacht. Das OPP Programm von Nvidia wurde beendet und jetzt werden die Preise durch die Decke gehen:
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Nvidia müsste dann halt noch mehr subventionieren, gibt's bei AMD auch sowas? Sonst hätte ich auch noch nie von diesem Programm gehört ..
Genug Gelegenheiten hatte es dazu; es ist schon immer schwierig gewesen eine FE zu UVP zu ergattern.
Die 5090 Fe war im spät Sommer Mal durchgehend für ~1 Woche lagernd, wer eine wollte hat dort eine gekauft
 
Sorry, ich kann es verstehen und das Recht der Stornierung hat auch der Hersteller, so wie wir auch das Recht haben. Warum sollte er Verlust machen ?
 
Es wird wirklich episch !

Speicherkrise 2025-2028 ..wir waren dabei :)
Wenn die vorbei ist, wird sich irgendwas neues aus dem Hut gezaubert. Wir hatten erst durch den Paperlaunch massive Preiserhöhungen, weil kaum Karten verfügbar waren, dann kam Corona, wieder massive Preiseaufschläge und nun die KI Krise. Es gab doch glaube auch wieder irgendeinen Zwischenfall in einer Festplattenfabrik, der die ganzen SSD Preise nach oben getrieben hatte. Mal gucken, was danach so kommt...
Sorry, ich kann es verstehen und das Recht der Stornierung hat auch der Hersteller, so wie wir auch das Recht haben. Warum sollte er Verlust machen ?
Hat die KI so ausgespuckt. Wenn ich das richtig verstehe, darf der Shop spätestens nach der Bestätigung der Bestellung keine Änderungen mehr vornehmen, wenn kein triftiger Grund vorliegt und eine Preiserhöhung gehört da nicht dazu. Ist halt marktwirtschaftliches Risiko. Könnte man wohl juristisch anfechten, macht aber keiner.

Nein, ein Shop darf eine Bestellung grundsätzlich nicht aufgrund gestiegener Preise stornieren, wenn der Kaufvertrag bereits wirksam zustande gekommen ist.

Ein Kaufvertrag entsteht erst, wenn der Händler die Bestellung angenommen hat – meist durch eine Versandbestätigung oder eine E-Mail, in der der Versand angekündigt wird. Sobald der Vertrag zustande gekommen ist, gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“ (Verträge müssen eingehalten werden). Der Händler kann sich nicht einfach auf gestiegene Einkaufspreise berufen, um den Vertrag zu stornieren.

  • Ausnahme: Der Händler kann den Vertrag nur anfechten, wenn er einen Irrtum (z. B. bei Preisangabe oder Lieferbarkeit) feststellt. Dazu muss er unverzüglich (in der Regel innerhalb von 10–14 Tagen nach Erkenntnis) die Anfechtung erklären und den Grund dafür benennen.
  • Wichtig: Ein rein wirtschaftlicher Nachteil (z. B. höherer Einkaufspreis) ist kein zulässiger Anfechtungsgrund. Das gilt auch, wenn der Händler von seinem Großhändler nicht beliefert wurde – dies ist ein selbst zu tragendes Geschäftsrisiko.
  • Folge: Wenn der Händler trotzdem storniert, kann der Kunde Schadenersatz nach § 281 BGB verlangen – z. B. die Differenz zwischen dem Vertragspreis und dem höheren Preis bei einem anderen Anbieter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cyberport hatte was ähnliches mit mir vor ein paar Tagen gemacht, als ich eine RTX5090 um knapp 2.500 Euro bestellt hatte. Die haben mir ein Storno per Mail mit folgendem Text geschickt.

Sicher waren Sie im Bestellvorgang und später auch auf der
Bestellbestätigung vom angezeigten Preis überrascht. Und sicher haben
Sie auch gleich vermutet, dass uns hier nur ein Fehler passiert sein
kann. Sie haben natürlich Recht: Uns ist ein Preisfehler unterlaufen,
der leider nicht so rasch bemerkt wurde, wie wir uns das gewünscht
hätten.

Deshalb haben wir die falsch bepreisten Artikel storniert. Bereits
geleistete Zahlungen werden umgehend er
stattet.


Hätten sie die Bestellung ohne Kommentar storniert wäre ich weniger sauer gewesen als wie mit dieser Begründung
 
Stimmt so nicht. Sie haben die Karten vorher gekauft und mit einer Kalkulation (inklusive Gewinn) den Preis bestimmt. Diese Aktion ist tatsächlich nur Geldgier
Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn der Händler die Ware an das Versandunternehmen abgibt. Vorher gibt es keinen gültigen Kaufvertrag.
Wenn die vorbei ist, wird sich irgendwas neues aus dem Hut gezaubert. Wir hatten erst durch den Paperlaunch massive Preiserhöhungen, weil kaum Karten verfügbar waren, dann kam Corona, wieder massive Preiseaufschläge und nun die KI Krise. Es gab doch glaube auch wieder irgendeinen Zwischenfall in einer Festplattenfabrik, der die ganzen SSD Preise nach oben getrieben hatte. Mal gucken, was danach so kommt...

Hat die KI so ausgespuckt. Wenn ich das richtig verstehe, darf der Shop spätestens nach der Bestätigung der Bestellung keine Änderungen mehr vornehmen, wenn kein triftiger Grund vorliegt und eine Preiserhöhung gehört da nicht dazu. Ist halt marktwirtschaftliches Risiko. Könnte man wohl juristisch anfechten, macht aber keiner.

Nein, ein Shop darf eine Bestellung grundsätzlich nicht aufgrund gestiegener Preise stornieren, wenn der Kaufvertrag bereits wirksam zustande gekommen ist.

Ein Kaufvertrag entsteht erst, wenn der Händler die Bestellung angenommen hat – meist durch eine Versandbestätigung oder eine E-Mail, in der der Versand angekündigt wird. Sobald der Vertrag zustande gekommen ist, gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“ (Verträge müssen eingehalten werden). Der Händler kann sich nicht einfach auf gestiegene Einkaufspreise berufen, um den Vertrag zu stornieren.

  • Ausnahme: Der Händler kann den Vertrag nur anfechten, wenn er einen Irrtum (z. B. bei Preisangabe oder Lieferbarkeit) feststellt. Dazu muss er unverzüglich (in der Regel innerhalb von 10–14 Tagen nach Erkenntnis) die Anfechtung erklären und den Grund dafür benennen.
  • Wichtig: Ein rein wirtschaftlicher Nachteil (z. B. höherer Einkaufspreis) ist kein zulässiger Anfechtungsgrund. Das gilt auch, wenn der Händler von seinem Großhändler nicht beliefert wurde – dies ist ein selbst zu tragendes Geschäftsrisiko.
  • Folge: Wenn der Händler trotzdem storniert, kann der Kunde Schadenersatz nach § 281 BGB verlangen – z. B. die Differenz zwischen dem Vertragspreis und dem höheren Preis bei einem anderen Anbieter.
Falsch! Les dir mal die AGBs durch. Ein Vertrag kommt nur dann zu Stande, wenn die Ware vom Händler an das Versandunternehmen überreicht worden ist. Bis zu jenem Zeitpunkt gehört die Ware dem Händler und er kann, wie der Käufer/Kunde, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten.
 
Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn der Händler die Ware an das Versandunternehmen abgibt. Vorher gibt es keinen gültigen Kaufvertrag.

Falsch! Les dir mal die AGBs durch. Ein Vertrag kommt nur dann zu Stande, wenn die Ware vom Händler an das Versandunternehmen überreicht worden ist. Bis zu jenem Zeitpunkt gehört die Ware dem Händler und er kann, wie der Käufer/Kunde, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn bereits ein Vertrag zustande gekommen ist, kann der Händler eben nicht ohne Grund zurücktreten. Onlinehändler haben nicht die gleichen Rechte wie der Käufer. Es müssen triftige Gründe vorliegen um zu stornieren. Eine kurzfristig erhöhter Preis gehört eben nicht mit dazu.

-Ein Kaufvertrag entsteht erst, wenn der Händler die Bestellung angenommen hat
-Der Händler kann sich nicht einfach auf gestiegene Einkaufspreise berufen, um den Vertrag zu stornieren

Der Kaufvertrag entsteht dadurch, dass man eine Bestätigung bekommt. Ich bekomme den Kaufvertrag oft schon kurz nach der Bestellung. Wenn man stornieren muss, dann ist doch bereits ein Vertrag entstanden, oder irre ich mich ?

Warum sollten die Shops denn sonst einen Systemfehler als Grund vorschieben ?
 
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