Wer
verbietet dir denn den Kauf nicht geprüfter Spiele?
Warum ist immer die USK das personifizierte Böse, wenn doch die
Online-Händler (und der rückständige Freifahrtbürger...) das Problem sind?
de.wikipedia.org
Kannste ja mal machen: mit Deinem Perso in online-shops winken. Geh doch mal auf Steam, sag Du bist volljährig und würdest gerne all die Spiele im Store aufgeführt bekommen in Deutschland. Machen die bestimmt für Dich

Die zeigen Dir bestimmt sogar zensierte Spiele von "unter der Ladentheke".
Das Gesetz (§ 14a JuSchG) ist so gestaltet, dass sie nicht beworben und angeboten werden dürfen - genau "bereithalten".
JuschG $ 14a Absatz 1:
1Film- und Spielplattformen sind Diensteanbieter, die Filme oder Spielprogramme in einem Gesamtangebot zusammenfassen und mit Gewinnerzielungsabsicht als eigene Inhalte zum individuellen Abruf zu einem von den Nutzerinnen und Nutzern gewählten Zeitpunkt bereithalten.
2Film- und Spielplattformen nach Satz 1 dürfen einen Film oder ein Spielprogramm nur bereithalten, wenn sie gemäß den Altersstufen des §
14 Absatz 2 mit einer entsprechenden deutlich wahrnehmbaren Kennzeichnung versehen sind,
Sag mir mal, was "nicht bereithalten dürfen" sonst ist, als ein Verkaufsverbot. Du darfst es nicht mal im Laden haben.
Du kannst online nichts in den Warenkorb legen, das für Dich nicht verfügbar ist.
Die deutsche
Behörde für Jugendschutz hat gegenüber Steam klargestellt, dass alle Spiele über eine Kennzeichnung verfügen müssen. Auch rückwirkend (retroaktiv) anzuwenden auf alte und verweiste Spiele, Retro-Spiele. ALLE.
Ich fände es auch besser, wenn sie aufgeführt wären, aber nur mit Altersnachweis gekauft werden könnten.
JuschG $ 14a Absatz 2: [...] Die Pflicht besteht zudem bei Filmen und Spielprogrammen nicht, bei denen sichergestellt ist, dass sie ausschließlich Erwachsenen zugänglich gemacht werden.
Diese Entbindung ist halt schwierig, wenn ich vorher schon verbiete, es überhaupt "bereitzuhalten".
Und was heißt "zugänglich"? Darf ich sie im Store sehen und wissen, dass es sie gibt, aber nicht kaufen und spielen können als Minderjähriger? Oder darf ich schon gar nichts von mitbekommen?
Jugendschutzgesetz §14a - (1) 1 Film- und Spielplattformen sind Diensteanbieter, die Filme oder Spielprogramme in einem Gesamtangebot zusammenfassen und mit...
dejure.org
Computer- und Konsolenspiele dürfen nur dann Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren verkauft, verliehen oder in anderer Weise zugänglich gemacht werden, wenn sie für die entsprechende...
www.bzkj.de
Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit im Internet. Um sie besser vor Gefahren im Netz zu schützen, gelten ab 1. Mai neue Regelungen. Unter anderem entsteht eine neue Bundeszentrale für...
www.bmbfsfj.bund.de
Ab dem 15. November 2024 zeigt Steam in Deutschland keine Spiele ohne Altersfreigabe mehr an. Entwickler müssen eine USK-Freigabe oder die Steam-Inhaltsbefragung ausfüllen.
www.connect.de