Angesichts der Alternativen: ja.
So hat man 3 Monate lang das Problem mit den Scalpern und anders habe ich das Problem, dass mir Firmen in mein Eigentum reinreden. Letzteres ist klar schlimmer. Zumal man das Scalpen nicht wirksam verhindern wird können, sondern maximal behindern.
Du glaubst allen ernstes, dass die da einen vernünftigen Zeitraum wählen werden?
Sehr witzig, die holen raus was geht. Am besten darf man die Karte garnicht mehr weiterverkaufen oder verschenken. Das ganze wird an einen Kunden gebunden, der Traum jeder Firma, die den Gebrauchtmarkt abschaffen will.
Jeden!
Wenn man soetwas macht und den Firmen gestattet, einem bei der Verwendung eines Produkts hereinzureden, dann öffnet man das Tor zur Hölle. Die werden sich nicht damit begnügen, nur gegen Scalper vorzugehen, die werden die Gelegenheit nutzen, das für alle anderen Dinge zu ge- bzw. mißbrauchen. So, wie die IP Adressspeicherung auch eingeführt wurde, um wirklich üble Kriminelle zuu überführen, man aber in der Praxis Abmahnungen für Filesharig kassiert.
Wenn du etwas verkauft hast, dann ist es nicht mehr deines. Der Käufer kann damit machen, was er will und das ist auch gut so.
Der Hersteller kann nicht auf die Herausgabe der Karte klagen oder auf den erzielten Gewinn. Deshalb heißt es übrigens auch "unverbindliche" Preisempfehlung, der Händler darf die Ware auch billiger oder teurer verkaufen. Eine Klausel, die die Abgabe begrenzt ist wirksam, keiner kann dazu gezwungen werden etwas zu verkaufen. Sowie der allerdings Verkauf über die Bühne gegangen ist, war es das. Der Hersteller kann den Kunden dann nur noch für zukünftige Verkäufe sperren.
Das bezweifle ich stark.
Man kann in die AGBs und auch sonst, vieles reinschreiben, das unwirksam ist, das ist aber dann nichtig. An den meisten Baustellen steht auch "Eltern haften für ihre Kinder", auch wenn das schon seit vielen Jahrzehnten Quatsch ist.
Deshalb habe ich auch gefragt, ob Ferrari das ganze durchsetzen konnte, denn da wird es dann eben interessant.
Jetzt wird es noch abenteuerliche.
Haftbar? Und wie soll das aussehen?
Richtig, in der ganzen EU kann einem der Hersteller oder Händler nicht reinreden, wenn etwas verkauft wurde und das ist auch gut so.
Du kannst mich sehr gerne Korrigieren.
Hier noch ein Link zu dem Thema:
Worauf sollten Sie achten, wenn Sie Wiederverkäufer als Kunden ausschließen wollen? Erfahren Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Klauseln.
www.it-recht-kanzlei.de