News Zotac gegen Scalper und Bots: RTX 5090 nur für die Community

Könnte solch ein Problem angegangen werden wenn man im Voraus genug Produkte produziert hat?
Es ist also gewollt, fertig.
Somit, wird wenn überhaupt, gekauft wenn sich alle etwas beruhigt haben.
Lust denen aber auch dann Geld in den Gierschlund zu werfen habe ich wenig.
 
Tolle Idee, das ist der feuchte Traum aller Firmen. Als erstes schreiben sie dir vor, dass der Zeitraum 5 Jahre beträgt. Damit macht man den bösen Scalpern und auch nebenbei dem Gebrauchtmarkt den Gar aus. Dann werden sie noch weiteres vorschreiben: wie ich sie zu nutzen habe und dass ich dien Karte nicht verleihen darf. Am Ende ist man in einer tollen Dystopie geanken, in der man die Nachteilen von Mieten, mit den Nachteilen von Kaufen kombiniert hat.
Jetzt haben wir den feuchten Traum aller Boardpartner, Händler und Scalper. Das ist besser? Ich rede da auch nicht von 5 Jahren, 3-6 Monate würden genügen. Und mal ehrlich, welchen normalen Verbraucher würde das treffen?
Es gibt schon gute Gründe, warum das verboten ist.
Was ist verboten? Das Ein Verkäufer sich seine Käufer aussuchen darf? Nein das ist nicht verboten. Auch sind Wiederverkaufsklauseln nicht verboten. Es kommt nur darauf an wie der "Scalper" rechtlich gestellt ist. Ist er wiederverkäufer zur Gewinnerziehlungsabsicht UND verkauft Waren als Neu, mehrfach usw., so ist er nach gängiger Rechtssprechung Gewerbetreibender. Und mit solchen sind Verkaufsverbote absolut zulässig. Selbst im Falle eines Schleichbezuges, ist der Händler, der die Ware trotzbestehenden Weiterverkaufsverbot veräußert, voll haftbar. Und das Betrifft nicht nur deutschland, sondern die gesamte EU.
 
Jetzt haben wir den feuchten Traum aller Boardpartner, Händler und Scalper. Das ist besser?

Angesichts der Alternativen: ja.

So hat man 3 Monate lang das Problem mit den Scalpern und anders habe ich das Problem, dass mir Firmen in mein Eigentum reinreden. Letzteres ist klar schlimmer. Zumal man das Scalpen nicht wirksam verhindern wird können, sondern maximal behindern.

Ich rede da auch nicht von 5 Jahren, 3-6 Monate würden genügen.

Du glaubst allen ernstes, dass die da einen vernünftigen Zeitraum wählen werden?

Sehr witzig, die holen raus was geht. Am besten darf man die Karte garnicht mehr weiterverkaufen oder verschenken. Das ganze wird an einen Kunden gebunden, der Traum jeder Firma, die den Gebrauchtmarkt abschaffen will.

Und mal ehrlich, welchen normalen Verbraucher würde das treffen?

Jeden!

Wenn man soetwas macht und den Firmen gestattet, einem bei der Verwendung eines Produkts hereinzureden, dann öffnet man das Tor zur Hölle. Die werden sich nicht damit begnügen, nur gegen Scalper vorzugehen, die werden die Gelegenheit nutzen, das für alle anderen Dinge zu ge- bzw. mißbrauchen. So, wie die IP Adressspeicherung auch eingeführt wurde, um wirklich üble Kriminelle zuu überführen, man aber in der Praxis Abmahnungen für Filesharig kassiert.

Was ist verboten? Das Ein Verkäufer sich seine Käufer aussuchen darf? Nein das ist nicht verboten.

Wenn du etwas verkauft hast, dann ist es nicht mehr deines. Der Käufer kann damit machen, was er will und das ist auch gut so.

Der Hersteller kann nicht auf die Herausgabe der Karte klagen oder auf den erzielten Gewinn. Deshalb heißt es übrigens auch "unverbindliche" Preisempfehlung, der Händler darf die Ware auch billiger oder teurer verkaufen. Eine Klausel, die die Abgabe begrenzt ist wirksam, keiner kann dazu gezwungen werden etwas zu verkaufen. Sowie der allerdings Verkauf über die Bühne gegangen ist, war es das. Der Hersteller kann den Kunden dann nur noch für zukünftige Verkäufe sperren.

Es kommt nur darauf an wie der "Scalper" rechtlich gestellt ist. Ist er wiederverkäufer zur Gewinnerziehlungsabsicht UND verkauft Waren als Neu, mehrfach usw., so ist er nach gängiger Rechtssprechung Gewerbetreibender. Und mit solchen sind Verkaufsverbote absolut zulässig.

Das bezweifle ich stark.

Man kann in die AGBs und auch sonst, vieles reinschreiben, das unwirksam ist, das ist aber dann nichtig. An den meisten Baustellen steht auch "Eltern haften für ihre Kinder", auch wenn das schon seit vielen Jahrzehnten Quatsch ist.

Deshalb habe ich auch gefragt, ob Ferrari das ganze durchsetzen konnte, denn da wird es dann eben interessant.

Selbst im Falle eines Schleichbezuges, ist der Händler, der die Ware trotzbestehenden Weiterverkaufsverbot veräußert, voll haftbar.

Jetzt wird es noch abenteuerliche.

Haftbar? Und wie soll das aussehen?

Und das Betrifft nicht nur deutschland, sondern die gesamte EU.

Richtig, in der ganzen EU kann einem der Hersteller oder Händler nicht reinreden, wenn etwas verkauft wurde und das ist auch gut so.

Du kannst mich sehr gerne Korrigieren.

Hier noch ein Link zu dem Thema:
 
Angesichts der Alternativen: ja.

So hat man 3 Monate lang das Problem mit den Scalpern und anders habe ich das Problem, dass mir Firmen in mein Eigentum reinreden. Letzteres ist klar schlimmer. Zumal man das Scalpen nicht wirksam verhindern wird können, sondern maximal behindern.



Du glaubst allen ernstes, dass die da einen vernünftigen Zeitraum wählen werden?

Sehr witzig, die holen raus was geht. Am besten darf man die Karte garnicht mehr weiterverkaufen oder verschenken. Das ganze wird an einen Kunden gebunden, der Traum jeder Firma, die den Gebrauchtmarkt abschaffen will.



Jeden!

Wenn man soetwas macht und den Firmen gestattet, einem bei der Verwendung eines Produkts hereinzureden, dann öffnet man das Tor zur Hölle. Die werden sich nicht damit begnügen, nur gegen Scalper vorzugehen, die werden die Gelegenheit nutzen, das für alle anderen Dinge zu ge- bzw. mißbrauchen. So, wie die IP Adressspeicherung auch eingeführt wurde, um wirklich üble Kriminelle zuu überführen, man aber in der Praxis Abmahnungen für Filesharig kassiert.



Wenn du etwas verkauft hast, dann ist es nicht mehr deines. Der Käufer kann damit machen, was er will und das ist auch gut so.

Der Hersteller kann nicht auf die Herausgabe der Karte klagen oder auf den erzielten Gewinn. Deshalb heißt es übrigens auch "unverbindliche" Preisempfehlung, der Händler darf die Ware auch billiger oder teurer verkaufen. Eine Klausel, die die Abgabe begrenzt ist wirksam, keiner kann dazu gezwungen werden etwas zu verkaufen. Sowie der allerdings Verkauf über die Bühne gegangen ist, war es das. Der Hersteller kann den Kunden dann nur noch für zukünftige Verkäufe sperren.



Das bezweifle ich stark.

Man kann in die AGBs und auch sonst, vieles reinschreiben, das unwirksam ist, das ist aber dann nichtig. An den meisten Baustellen steht auch "Eltern haften für ihre Kinder", auch wenn das schon seit vielen Jahrzehnten Quatsch ist.

Deshalb habe ich auch gefragt, ob Ferrari das ganze durchsetzen konnte, denn da wird es dann eben interessant.



Jetzt wird es noch abenteuerliche.

Haftbar? Und wie soll das aussehen?



Richtig, in der ganzen EU kann einem der Hersteller oder Händler nicht reinreden, wenn etwas verkauft wurde und das ist auch gut so.

Du kannst mich sehr gerne Korrigieren.

Hier noch ein Link zu dem Thema:
Ich fange jetzt nicht an jeden deiner Sätze zu zitieren. Auch darf und werde ich keine Rechtsberatung durchführen, weiteres werde ich nicht von dir kommentieren, da es schon out of topic läuft.

Nur soviel: bitte lese dir deine Quellen genau durch, wenn du etwas nicht verstehst, schlage es nach. Glauben und annahmen sind schlechte Ratgeber. 😀

Generell bei solchen Kanzlei Infos, jeglicher Fragestellung: Es kommt nicht von ungefähr, das diese gerne schreiben "nach unserer Auffasung...", gerade was strittige Themen Betrifft. Das ist perfekte Kundenakquise, ihr Geld bekommen sie auch wenn Sie verlieren. 😉
 
Ich fange jetzt nicht an jeden deiner Sätze zu zitieren. Auch darf und werde ich keine Rechtsberatung durchführen, weiteres werde ich nicht von dir kommentieren, da es schon out of topic läuft.

Nur soviel: bitte lese dir deine Quellen genau durch, wenn du etwas nicht verstehst, schlage es nach. Glauben und annahmen sind schlechte Ratgeber. 😀

Generell bei solchen Kanzlei Infos, jeglicher Fragestellung: Es kommt nicht von ungefähr, das diese gerne schreiben "nach unserer Auffasung...", gerade was strittige Themen Betrifft. Das ist perfekte Kundenakquise, ihr Geld bekommen sie auch wenn Sie verlieren. 😉

Nimm es mir bitte nicht übel, aber den Post hättest du dir einfach sparen können. Den Käse "ich bin so cool, informiert euch doch selbst, ich habe es nicht nötig eine Begründung zu liefern" kenne ich zur Genüge. Eigentlich immer von Leuten, denen die Argumente ausgegangen sind.

Wenn du mehr weißt dann erleuchte uns bitte. Am besten mit einem höchstrichterlichem Urteil. Das würde uns weiter helfen.

Solange kein Gericht darüber geurteilt hat, ist man bei Juristen immer "seiner eigenen Meinung nach" unterwegs, man muß sie nur gut begründen können.

Zum Thema: in Deutschland und der EU ist das eigentlich recht eindeutig. Es sind schon Händler und vorallem Hersteller mit deutlich weniger gescheitert.
 
Aber wenn ein Typ auf einmal 10 Karten oder mehr ordert als Privatperson, sollten einige Lampen angehen. Eine Karte pro IP oder Haushalt sollte doch auch möglich sein?
Habe das bei mir in der Firma jedes Jahr, wenn die neuen iphones kommen. Da werden Doppelbestellungen einfach von Hand bearbeitet und gelöscht. Einige bestellen dann gerne 3-4 Handies und da wird einfach alles bis auf 1 Stück runterstorniert um die Kunden breitflächig zu bedienen.

Sollte sich der Kunde beschweren, bieten wir an auch das letzte zu stornieren, damit er sich seine Handies wo anders kaufen kann. Weg gehen die Geräte sowieso in Windeseile...
 
Ist doch den Schein wahren. Vieles ist umgehbar. Wer hindert einen 10 Freunde zusammen zu trommeln, die sich da melden und eintragen?
 
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