Ich sehe die Problematik in der Geschäftliche Nutzung nicht berechtigter Urhebergeschütze Inhalte ohne die dafür benötigte Lizenzierung. Und da ist es unbedeutend wie die Erstelten Inhalte genutzt werden. Er bereichert sich durch Nutzung Fremder Inhalte in gewerblichen Umfang.
Aber genau deswegen klagt ihn Warner ja nicht an.
Das würde jeder verstehen, wenn er Link da rein-basteln würde und Nintendo ihn dafür verklagt, weil er mit der IP-Figur Geld verdient.
In diesem Fall hier müssen wir uns nur auf die Dienstleistung konzentrieren. Dafür verlangt er Geld und das darf er.
Er erstellt keine Kopien von Warners IP die er dann vermarktet.
Wenn Warner ihn nur wegen der Dienstleistung angeht, die er anderen offerriert, die das Produkt selbst besitzen dann geht das m.E. zu weit.
Zu allem anderen, was Vermarktung und Distribution von Markengeschützen Inhalten und der Monetarisierung durch dritte daran angeht, gebe ich Dir recht. Aber das scheint hier nicht Gegenstand des Anstosses zu sein.
Oder verstehe ich da was falsch?
Da er sogar mit Angestellten ein Arbeitsverhältnisse eingegangen ist kann man von ein Gewerblichen Verkäufer sprechen und so unterstellen das er Geschäftliche Gewinne erzielen möchte.
Das darf er. Er darf einen "Sergvice" anbieten. Er darf dabei nicht die Vermarktungsrechte an Trademark-Objekten und Kunstfiguren überschreiten.
iFixit und jede Bastlerwerkstadt oder Copy-Shop bietet auch einen Service mit ihrer Arbeitszeit und Wissen. Nur darauf darf sich die Monetarisierung beziehen.
Wenn jemand kommt und sagt: "ich habe hier ein Auto gekauft, bau mir das bitte so und so um" - "kostet 2000€ für Material und Arbeitszeit" ... gebongt!
Wenn jamand sagt: "ich habe hier ein gekauftes Bild, mach mir davon eine Kopie" - "kostet 15 Euro für Photopapier und Druckernutzung", geht das auch klar.
Was nicht geht, ist dass der Kopieshop dann das Motiv weiter anbietet und vermarktet.
Wenn er als reine Privatperson handeln würde ohne Gewerbliche Strukturen zu betreiben und durch Verkäufe Gewinne zu erwirtschaften. Könnte von einer Durchsetzung des Urheberrechtes absehen werden, da dadurch offensichtlich keine Wirtschaftliche Absichten erkennbar wären.
Und genau hier muss genau hingeschaut werden auf WAS er da Gebüren erhebt und was verkauft wird. Sowie, was ihm genau angelastet wird.
Da er aber massiv als Gewerblichen Verkäufer auftritt ist eine Unterbindung seitens der Urhebergeschütze Inhalte berechtigt.
Klar wird es mit Gewinnerzielungsabsicht langsam heikel. Und dann muss man genau schauen, MIT was hier eigentlich genau die Einnahmen erzielt werden und AUF was.
Wie gesagt: scheinbar geht ihn ja Warner nicht an, weil er Bugs Bunny dubliziert und "verkauft" sondern weil er eine Dienstleistung vermarktet, die es Besitzern erlaubt,
Kopien ihres Produkts zu verändern.
Und ALLEIN diesen Aspekt finde ich legitim und Warner hat kein Recht, da mit IP-Schutz an ihrem Spiel rumzukämpfen.
Sobald - wie durch Cheats oder Veränderungen - ein unfairer wettberwerblicher Vorteil im Wettkampf (Multiplayer) entsteht, dann können wir darüber reden.
Nur weil als Gewerblich Verkäufer auftritt hat warner noch lange kein Recht, die IP-Keule zu schwingen.
Eine freie Autowerkstatt tritt auch Gewerblich mit Reperaturen an Autos auf, da kann Merzedes auch nicht sagen: unsere Autos darfst Du aber nicht verändern/reparieren, sonst verklagen wir Dich wegen Urheberrechtsverletzung.
Ich will jetzt erst mal GANZ GENAU wissen, was gegenstand der Anklage von Warner ist und wie man dagegen Einspruch erheben oder klährend ins Gespräch gehen kann.
Und diesen letzten Punkt bietet Warner auch schon garnicht. Ich kann nicht einfach jemanden angehen ohne ihm Möglichkeit zur Verteidigung zu geben.