AW: Neues Gesetz für Elektroschrott: Online-Handel muss Altgeräte zurücknehmen
Da steckt doch bestimmt ein Logistikverband dahinter. (Achtung Verschwörungstheorie) Bestimmt ist das Gesetz so vage gefasst, dass dies nur für eigene Lagerfläche gilt. Reduziert der Oninehändler also sein Lager auf unter 400m² oder schafft dieses gleich ganz ab und kauft man dann bei einem Logistikservice eine Lagerungs- und Versandddienstleistung ein, dann gilt das Gesetz für den Onlinehändler nicht, da die Lagerfläche des Dienstleisters weder dort explizit gemietet ist noch als Eigentum des Onlinehändlers durchgeht.
Und beim Logistiker kann man dann seinen Elektroschrott auch nicht abgeben, da dieser kein Onlinehändler/Einzelhändler für Endkunden ist, sondern reiner Business to Business Anbieter ist.
Da steckt doch bestimmt ein Logistikverband dahinter. (Achtung Verschwörungstheorie) Bestimmt ist das Gesetz so vage gefasst, dass dies nur für eigene Lagerfläche gilt. Reduziert der Oninehändler also sein Lager auf unter 400m² oder schafft dieses gleich ganz ab und kauft man dann bei einem Logistikservice eine Lagerungs- und Versandddienstleistung ein, dann gilt das Gesetz für den Onlinehändler nicht, da die Lagerfläche des Dienstleisters weder dort explizit gemietet ist noch als Eigentum des Onlinehändlers durchgeht.
Und beim Logistiker kann man dann seinen Elektroschrott auch nicht abgeben, da dieser kein Onlinehändler/Einzelhändler für Endkunden ist, sondern reiner Business to Business Anbieter ist.
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