3.3.2 Kaufgesuche
Ein Nutzer, der in einem Kaufgesuche-Thread Ware einstellt, anpreist, anbietet oder auf sonstige Weise erwähnt, hat die Bilderpflicht zu erfüllen, soweit der angegebene Preis 100 € oder mehr beträgt. Dies gilt insbesondere für bloße Interessensanfragen, ohne Abgabe eines verbindlichen Angebots. Ist kein Preis angegeben, gilt die Bilderpflicht, sobald der von der Moderation geschätzte Verkehrswert der Ware 100 € oder mehr beträgt.
Die Bilder sind im Thread im ersten Beitrag des einstellenden, anpreisenden, anbietenden oder in sonstiger Weise erwähnenden Nutzers einzufügen. Besteht bereits ein Thread im Unterforum Verkäufe, so ist dieser zu verlinken.