DKK007
PCGH-Community-Veteran(in)
Neues EU-Gesetz: IuK-Kriminalität (im engeren Sinne) soll als Terrorismus eingestuft werden.
Die EU hat ein neues "Anti-Terror-Gesetz" erstellt.
Darin werden u.a. die Möglichkeit von Websperren terroristischer Propaganda ohne richterlichen Beschluss geschaffen, sie von Providern auch freiwillig eingesetzt werden dürfen.
Außerdem werden Gesetze zur IuK-Kriminalität (im engeren Sinne), allgemein als "Computer/Internet-Kriminalität" bekannt (siehe: Computerkriminalitat – Wikipedia ) deutlich verschärft werden.
Quelle: heise.de EU-Parlament beschliesst Anti-Terror-Richtlinie mit Websperren | heise online
Es darf jetzt quasi vom Staat Technik eingesetzt werden, für die der normale Bürger extrem hart bestraft wird. #Staatstrojaner vs. #"Abfangen von Daten"
Die EU hat ein neues "Anti-Terror-Gesetz" erstellt.
Darin werden u.a. die Möglichkeit von Websperren terroristischer Propaganda ohne richterlichen Beschluss geschaffen, sie von Providern auch freiwillig eingesetzt werden dürfen.
Außerdem werden Gesetze zur IuK-Kriminalität (im engeren Sinne), allgemein als "Computer/Internet-Kriminalität" bekannt (siehe: Computerkriminalitat – Wikipedia ) deutlich verschärft werden.
heise.de schrieb:Wer rechtswidrig in IT-Systeme eingreift oder illegal Daten abfängt, muss künftig damit rechnen, als Terrorist schwer bestraft zu werden. Auch Nutzer, die ein Handbuch zum Bombenbau herunterladen, um einen Terrorakt auszuführen, könnten im Sinne der Richtlinie verurteilt werden. Gegen Verdächtige sollen die Sicherheitsbehörden gemäß den Erläuterungen neben kleinen und großen Lauschangriffen auch Staatstrojaner einsetzen dürfen, um eine geheime "elektronische Überwachung" von Gefährdern durchführen zu können.
Quelle: heise.de EU-Parlament beschliesst Anti-Terror-Richtlinie mit Websperren | heise online
Es darf jetzt quasi vom Staat Technik eingesetzt werden, für die der normale Bürger extrem hart bestraft wird. #Staatstrojaner vs. #"Abfangen von Daten"