Quark solange man es nicht nachweisen kann macht es keinen Sinn. Wenn du ne defekte Karte einschicken sagste dem Händler doch auch nicht Bescheid oder? Da fallen mir jetzt noch mehr Beispiele ein aber das würde zu weit führen.
Was aber dann trotzdem nicht rechtens wäre oder?
Wenn dir jemand, übertrieben gesagt, einen Diebstahl nicht nachweisen kann, heißt das doch auch nicht, dass es OK ist oder?
Was aber dann trotzdem nicht rechtens wäre oder?
Wenn dir jemand, übertrieben gesagt, einen Diebstahl nicht nachweisen kann, heißt das doch auch nicht, dass es OK ist oder?
Die Frage ist doch eher was ich angebe und was nicht.
z.B.: Verkaufe Grafikkarte MSI GTX 970. Läuft einwandfrei. 300€
Wenn die dann jemand kauft ohne was zu fragen, tja dann hat der Käufer halt Pech...
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber wennst einen Kläger hast, dann stehst vor dem Richter. Die Angaben die man macht müssen korrekt sein, auch wenn man privat bla bla drunter schreibt.
Das wird hier langsam zur Rechtsberatung. Abgesehn davon hab ich mit Ehrlichkeit immer die besten Verkaufsergebnisse erziehlt. Die GTX 970 G1 hab ich innerhalb von 2 Tagen mit 10 Euro über Einkaufspreis verkauft nur weil ich die Übertaktungsergebnisse angegeben hab.
Wenn die dann jemand kauft ohne was zu fragen, tja dann hat der Käufer halt Pech...
Nein, verschwiegene Angaben sind genauso gewertet wie falsche. Wenn keine Angaben gemacht werden darf der Käufer vom normalen Zustand ausgehen.
Wenn du mit "Verkaufe Computergehäuse - 10€" ein total zerkratztes Gehäuse verkaufst kannst du dich nicht damit rausreden dass da nichts von "optisch einwandfrei" stand.