Wie sollen sich daraus denn lizenzrechtliche Probleme ergeben? Wenn ich meine PS4 verleihe und ich habe auch einige digitale Spiele installiert und die werden dann von einem Kollegen gespielt, wo ist denn dann das Problem? Ich meine allgemein, es wird nie herauskommen ob ich spiele oder jemand anderes. Warum sollte man außerdem auch nicht seinen Account verkaufen dürfen? Da stecken bei vielen Spielern bestimmt mehrere tausend Euro dahinter. Als ob man das einfach so hinnimmt. Ich betrachte Steam als eine Plattform zum Spielen sowie Kauf von Spielen und die Spiele in meiner Bibliothek als meinen Besitz, mir egal was in den AGBs steht.
Naja, nicht herauszubekommen und erlaubt sind zwei Paar Schuhe.
Ebenso wie du die Spiele nicht besitzt, sondern eine Nutzungslizenz erworben hast. Besitz an an tatsächliche Sachherrschaft geknüpft. Eigentum ginge nochmals darüberhinaus und gibt es bei Computerspielen schon lange nicht mehr. Bei einem Nutzungsrecht hat man sich zu einer persönlichen Nutzung verpflichtet und zugestimmt, die Accountdaten nicht weiterzugeben. Da sind Vertragsstrafen durchaus möglich, wenn dagegen verstoßen wird und diese ebenfalls mit vereinbart wurden.
Das juristische Problem bezogen auf eine Erbschaft liegt darin, dass man zunächsteinmal nur ein Nutzungsrecht erwirbt.
Jetzt stellt sich der gewogene Jurist die Frage, ist der Account, in welchem die Nutzungsrechte verwaltet und zum Abruf bereitgehalten werden ein nicht übertragbares, höchstpersönliches Recht, welches nicht Teil einer Erbschaft wird. Oder sind einzelne Spiele bzw. sind die Achievments der Spiele solch ein höchstpersönlicher Charakter, der dies ausschließt. Unterscheidet man z.B. Multiplayerspiele von Singelplayerspielen und sagt die Multiplayer Ränge/Achievments/Klassen sind so personalisiert und höchstpersönlich, diese verhindern einen erbrechtlichen Übergang. Gehen Singelplayerspiele dann einfach über? Was ist, wenn jemand in einem Singelpülayerspiel ein besonders seltenes Achievment erreicht hat, begründet dieses wieder eine Höchstpersönlichkeit, den den Übergang verhindert? Höchstpersönlich ist z.B. eine Anstellung. Wenn ein Vater verstirbt, kann seine Tochter nicht zu dessen Arbeitgeber gehen und sagen, super, ich such gerade nen Job, jetzt hab ich den von meinem Vater geerbt, du musst mich weiterbeschäftigen. Von dieser Art Höchstpersönlichkeit ist im Folgenden die Rede.
Ich meine mich erinnern zu können, in der Gamestar war in den letzten Monaten ein entsprechender Bericht zum Thema Erbschaft von Steamaccounts abgedruckt. (Einer der wenigen Artikel, die ich dort seit Jahren mal wieder gelesen habe. Und mir fehlen nur 4 Ausgaben seit erscheinen) Die Auffassung des interviewten Kollegen dort teile ich zwar nicht, aber es gibt nach meinem Wissen weder Dissertationen noch weitergehende Rechtsprechung zu dem Thema.
Einzig gibt es mittlerweile zwei Urteile des BGH bzgl. eines Facebookaccounts. Wenn man diese zugrundelegt, dann geht der Steamaccount zwar mit als Erbe über, jedoch besteht lediglich ein Anspruch auf Zugang zum Account, nicht auf dessen Nutzung.
z.B. durfte Facebook es unterbinden, dass Eltern mit dem Account der verstorbenen Tochter Posts veröffentlichen (was diese aber wohl kaum vor hatten, vermute ich mal). Als Facebook die Inhalte des Accounts der Tochter dann jedoch auf einen Stickgezogen und herausgegeben hatte, wurde geurteilt, es muss schon Zugang zum System gegeben sein, dieser darf jedoch eingeschränkt werden.
Auf Steam übertragen bedeutet dies, dass Erben wohl Zugriff auf die Bibliothek nehmen können, jedoch die enthaltenen Spiele nicht selbst installieren und starten dürften.
Und hier liegt die Crux der Entscheidungsvergleichbarkeit. Es können durchaus noch private Daten in einem Spielaccount vorhanden sein, welche einen persönlichen, ggf. emotionalen Wert haben und die Teil des Nachlasses geworden sind. Da stellt sich dann die Frage, warum ich darauf nicht zugreifen sollen dürfte.
Als Beispiel fällt mir eine Anekdote ein, die ich wiederholt auf verschiedenen Seiten gelesen habe. Ob diese stimmt oder nicht, ist für das Beispiel egal. Ein Jugendlicher findet auf einer Konsole ein Rennspiel, in welcher die Bestleistung des verstorbenen Vaters als Geisterfahrer in den Zeitfahrrunden angezeigt wird. Dies hat durchaus einen sehr persönlichen Wert, da Erinnerungen an den Vater aufleben und man sich mit diesem "Messen" kann. Warum sollte soetwas, das durchaus mit einem Brief oder Tagebuch vergleichbar sein kann, nur deswegen dem Erben entzogen werden können, weil es sich um ein Nutzungsrecht handelt?
Ich persönlich bin für den erbrechtlichen Übergang von Nutzungsrechten jeder Art, ggf. mit Sonderkündigungsrechten, wie sie im Mietrecht auch bestehen. Was draus wird, hängt indes von Politikern ab, die irgendwann das ganze mal in Gesetzesform klarstellen sollten. Das wird noch Jahre, wenn nicht Jahrzehnte dauern.