Steam: Selbst nach dem Tod kann man seinen Account nicht einfach weitergeben

Wie sollen sich daraus denn lizenzrechtliche Probleme ergeben? Wenn ich meine PS4 verleihe und ich habe auch einige digitale Spiele installiert und die werden dann von einem Kollegen gespielt, wo ist denn dann das Problem? Ich meine allgemein, es wird nie herauskommen ob ich spiele oder jemand anderes. Warum sollte man außerdem auch nicht seinen Account verkaufen dürfen? Da stecken bei vielen Spielern bestimmt mehrere tausend Euro dahinter. Als ob man das einfach so hinnimmt. Ich betrachte Steam als eine Plattform zum Spielen sowie Kauf von Spielen und die Spiele in meiner Bibliothek als meinen Besitz, mir egal was in den AGBs steht.
 
Ohja, gut zu wissen. Diese Info ist überaus elementar. Darüber muss ich gleich meine engsten Familienangehörigen drüber informieren. Nicht, das sich da schon jemand evtl. falschen Hoffnungen macht.
Danke PCGH und Eurogamer...das ihr da so hartnäckig dran seid ! :daumen:

//Achtung, dieser Beitrag könnte Spuren von Sarkasmus enthalten.
 
Wie sollen sich daraus denn lizenzrechtliche Probleme ergeben? Wenn ich meine PS4 verleihe und ich habe auch einige digitale Spiele installiert und die werden dann von einem Kollegen gespielt, wo ist denn dann das Problem? Ich meine allgemein, es wird nie herauskommen ob ich spiele oder jemand anderes. Warum sollte man außerdem auch nicht seinen Account verkaufen dürfen? Da stecken bei vielen Spielern bestimmt mehrere tausend Euro dahinter. Als ob man das einfach so hinnimmt. Ich betrachte Steam als eine Plattform zum Spielen sowie Kauf von Spielen und die Spiele in meiner Bibliothek als meinen Besitz, mir egal was in den AGBs steht.
ich warte immer noch auf den aktuellen fall aus frankreich bzw. vom eugh zum weiterverkauf von steam games. in frankreich hat valve ne schelte kassiert. aber pustekuchen, finde nirgens eine news.
 
Wenn man das diesbezügliche Spektrum betrachtet das im Bereich Erbe liegt kommen schon Probleme auf, wenn man zugehörige Passwörter nicht kennt.
 
Das mit dem Tod der Account endet, ist nachvollziehbar. Abertausende Accounts von Verstorbenen würden immer und immer wieder verkauft werden und letztendlich auf dem Schwarzmarkt landen. Es ist problematisch wenn eine große Menge von Accounts durch das Internet wabern würden.

Schlussendlich könnte auch jeder, der sich illegal Zutritt zu einem Account verschafft hat, behaupten er hätte diesen von einer Person vermacht bekommen. Hieraus entsteht dann ein hoher Bürokratieaufwand, da Nachweise erforderlich wären, die dann Steam kontrollieren und anfordern müsste.

Datenschutz und Erbrecht jetzt einmal aus der Diskussion herausgenommen.
 
Das mit dem Tod der Account endet, ist nachvollziehbar. Abertausende Accounts von Verstorbenen würden immer und immer wieder verkauft werden und letztendlich auf dem Schwarzmarkt landen. Es ist problematisch wenn eine große Menge von Accounts durch das Internet wabern würden.

Schlussendlich könnte auch jeder, der sich illegal Zutritt zu einem Account verschafft hat, behaupten er hätte diesen von einer Person vermacht bekommen. Hieraus entsteht dann ein hoher Bürokratieaufwand, da Nachweise erforderlich wären, die dann Steam kontrollieren und anfordern müsste.

Datenschutz und Erbrecht jetzt einmal aus der Diskussion herausgenommen.
Nun ja, ich kann CDs auch immer und immer wieder verkaufen oder vererben.
Ein altes Problem, da digitale Dinge als Wegwerfware behandelt werden. Bei Firmen ist das natürlich anders.
 
Mir scheint der Account ist gar nicht personenbezogen und muss daher auch nach dem Tod überhaupt nicht weitergegeben werden!

Wer die Zugangsdaten hat, dem gehört er auch. Ist doch ganz einfach. :daumen:
... na wenn das SO einfach ist - ich komme an deine Bankdaten und alles ist meins.
Ganz einfach ... :klatsch:

Und du heulst rum ... mimimi ... mein Geld ... :lol:
 
... na wenn das SO einfach ist - ich komme an deine Bankdaten und alles ist meins.
Ganz einfach ... :klatsch:

Und du heulst rum ... mimimi ... mein Geld ... :lol:
Wer so blöd ist, anderen seine Daten zu geben samt PiN etc darf ruhig gerne mal ne Lektion erhalten :D

Aber ich verstehe auch das Problem nicht, und das meint Maxe sicher, Daten einfach weitergeben an die gewünschte Person = Profit!
 
Valve will natürlich weiter spiele verkaufen.
Mich wundert es das sie nicht nach so und soviel Zeit der nicht Nutzung eines Accounts diesen nicht einfach komplett sperren oder löschen.
 
Valve will natürlich weiter spiele verkaufen.
Mich wundert es das sie nicht nach so und soviel Zeit der nicht Nutzung eines Accounts diesen nicht einfach komplett sperren oder löschen.
Ich stelle mir das so vor: Jeder nicht gelöschter oder gesperrter User gilt als aktiver User.
So kann Valve ordentlich prahlen, wie viele aktive User sie haben.
 
Das mit dem Tod der Account endet, ist nachvollziehbar. ...

Datenschutz und Erbrecht jetzt einmal aus der Diskussion herausgenommen.
Ist es das? Nur weil es sich um "digitale" Nutzungsrechte handelt, die gegen Entgelt erworben wurden und an einen Account gebunden sind kann Valve mMn eigentlich nicht einfach sagen "Tja schön wars, User tot, Account wird gelöscht".

Zwar ist es mit einem Facebook-Account nicht ganz vergleichbar, doch auch hier stellte der BGH deutlich klar, dass die Erben Zugriff erhalten müssen (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/facebook-konto-erben-tod-101.html)

In Steams AGB steht lediglich: »Es ist Ihnen untersagt, Ihr Kennwort oder Benutzerkonto Dritten offenzulegen bzw. zugänglich zu machen oder Dritte sonst Ihr Kennwort oder Benutzerkonto nutzen zu lassen, es sei denn, Valve hat dem ausdrücklich zugestimmt.«

Es ist etwas umfangreich, das Erbrecht und die jüngsten BGH Entscheidungen hier auszuwalzen (gibts nen guten Artikel bei Gamestar Plus - https://www.gamestar.de/artikel/kann-ich-meine-steam-bibliothek-vererben,3363413.html), doch müsste eben jemand dies mal bis zum BGH durchpeitschen, um ein für allemal zu klären, wie es bei digitalen Accounts zu handhaben ist. Unser Leben spielt sich mehr und mehr in digitalen Accounts ab und es ist schon fraglich, weshalb eine digitale Plattensammlung bei Amazon/iTunes anders zu handhaben ist als die offline Variante.
 
Wie sollen sich daraus denn lizenzrechtliche Probleme ergeben? Wenn ich meine PS4 verleihe und ich habe auch einige digitale Spiele installiert und die werden dann von einem Kollegen gespielt, wo ist denn dann das Problem? Ich meine allgemein, es wird nie herauskommen ob ich spiele oder jemand anderes. Warum sollte man außerdem auch nicht seinen Account verkaufen dürfen? Da stecken bei vielen Spielern bestimmt mehrere tausend Euro dahinter. Als ob man das einfach so hinnimmt. Ich betrachte Steam als eine Plattform zum Spielen sowie Kauf von Spielen und die Spiele in meiner Bibliothek als meinen Besitz, mir egal was in den AGBs steht.

Naja, nicht herauszubekommen und erlaubt sind zwei Paar Schuhe.

Ebenso wie du die Spiele nicht besitzt, sondern eine Nutzungslizenz erworben hast. Besitz an an tatsächliche Sachherrschaft geknüpft. Eigentum ginge nochmals darüberhinaus und gibt es bei Computerspielen schon lange nicht mehr. Bei einem Nutzungsrecht hat man sich zu einer persönlichen Nutzung verpflichtet und zugestimmt, die Accountdaten nicht weiterzugeben. Da sind Vertragsstrafen durchaus möglich, wenn dagegen verstoßen wird und diese ebenfalls mit vereinbart wurden.

Das juristische Problem bezogen auf eine Erbschaft liegt darin, dass man zunächsteinmal nur ein Nutzungsrecht erwirbt.

Jetzt stellt sich der gewogene Jurist die Frage, ist der Account, in welchem die Nutzungsrechte verwaltet und zum Abruf bereitgehalten werden ein nicht übertragbares, höchstpersönliches Recht, welches nicht Teil einer Erbschaft wird. Oder sind einzelne Spiele bzw. sind die Achievments der Spiele solch ein höchstpersönlicher Charakter, der dies ausschließt. Unterscheidet man z.B. Multiplayerspiele von Singelplayerspielen und sagt die Multiplayer Ränge/Achievments/Klassen sind so personalisiert und höchstpersönlich, diese verhindern einen erbrechtlichen Übergang. Gehen Singelplayerspiele dann einfach über? Was ist, wenn jemand in einem Singelpülayerspiel ein besonders seltenes Achievment erreicht hat, begründet dieses wieder eine Höchstpersönlichkeit, den den Übergang verhindert? Höchstpersönlich ist z.B. eine Anstellung. Wenn ein Vater verstirbt, kann seine Tochter nicht zu dessen Arbeitgeber gehen und sagen, super, ich such gerade nen Job, jetzt hab ich den von meinem Vater geerbt, du musst mich weiterbeschäftigen. Von dieser Art Höchstpersönlichkeit ist im Folgenden die Rede.

Ich meine mich erinnern zu können, in der Gamestar war in den letzten Monaten ein entsprechender Bericht zum Thema Erbschaft von Steamaccounts abgedruckt. (Einer der wenigen Artikel, die ich dort seit Jahren mal wieder gelesen habe. Und mir fehlen nur 4 Ausgaben seit erscheinen) Die Auffassung des interviewten Kollegen dort teile ich zwar nicht, aber es gibt nach meinem Wissen weder Dissertationen noch weitergehende Rechtsprechung zu dem Thema.

Einzig gibt es mittlerweile zwei Urteile des BGH bzgl. eines Facebookaccounts. Wenn man diese zugrundelegt, dann geht der Steamaccount zwar mit als Erbe über, jedoch besteht lediglich ein Anspruch auf Zugang zum Account, nicht auf dessen Nutzung.

z.B. durfte Facebook es unterbinden, dass Eltern mit dem Account der verstorbenen Tochter Posts veröffentlichen (was diese aber wohl kaum vor hatten, vermute ich mal). Als Facebook die Inhalte des Accounts der Tochter dann jedoch auf einen Stickgezogen und herausgegeben hatte, wurde geurteilt, es muss schon Zugang zum System gegeben sein, dieser darf jedoch eingeschränkt werden.

Auf Steam übertragen bedeutet dies, dass Erben wohl Zugriff auf die Bibliothek nehmen können, jedoch die enthaltenen Spiele nicht selbst installieren und starten dürften.

Und hier liegt die Crux der Entscheidungsvergleichbarkeit. Es können durchaus noch private Daten in einem Spielaccount vorhanden sein, welche einen persönlichen, ggf. emotionalen Wert haben und die Teil des Nachlasses geworden sind. Da stellt sich dann die Frage, warum ich darauf nicht zugreifen sollen dürfte.

Als Beispiel fällt mir eine Anekdote ein, die ich wiederholt auf verschiedenen Seiten gelesen habe. Ob diese stimmt oder nicht, ist für das Beispiel egal. Ein Jugendlicher findet auf einer Konsole ein Rennspiel, in welcher die Bestleistung des verstorbenen Vaters als Geisterfahrer in den Zeitfahrrunden angezeigt wird. Dies hat durchaus einen sehr persönlichen Wert, da Erinnerungen an den Vater aufleben und man sich mit diesem "Messen" kann. Warum sollte soetwas, das durchaus mit einem Brief oder Tagebuch vergleichbar sein kann, nur deswegen dem Erben entzogen werden können, weil es sich um ein Nutzungsrecht handelt?

Ich persönlich bin für den erbrechtlichen Übergang von Nutzungsrechten jeder Art, ggf. mit Sonderkündigungsrechten, wie sie im Mietrecht auch bestehen. Was draus wird, hängt indes von Politikern ab, die irgendwann das ganze mal in Gesetzesform klarstellen sollten. Das wird noch Jahre, wenn nicht Jahrzehnte dauern.
 
Darin zitieren die Autoren unter anderem eine Passage aus den Nutzungsbedingungen - aus der keine entsprechende Übertragungsmöglichkeit hervorgeht. Denn konkret heiß es dort:

"Ihr Benutzerkonto und alle damit verbundenen Informationen (z.B.: Kontaktinformationen, Rechnungsadresse, Kontenverlauf und Abonnements, usw.) sind vertraulich. Dementsprechend ist es Ihnen nicht gestattet, Ihr Nutzungsrecht an Dritte zu veräußern oder Dritten entgeltlich zur Ausübung zu überlassen oder gegebenenfalls Abonnements an Dritte zu veräußern oder Dritten entgeltlich zur Ausübung zu überlassen, wenn und soweit dies Ihnen nicht ausdrücklich durch die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung (einschließlich etwaiger Abonnementbedingungen oder Nutzungsrichtlinien) oder aufgrund ausdrücklicher Erlaubnis von Valve gestattet ist."

Aus der zitierten Passage lässt sich jedoch überhaupt kein Rückschluss für einen Erbfall ableiten. Denn der Erbe wird kraft Gesetz Rechtsnachfolger des Verstorbenen und tritt in bestehende Rechtsverhältnisse nahtlos ein. Eine "Veräußerung", ob nun unentgeltlich oder entgeltlich findet im konkreten Fall des Erben nicht statt und somit ist die zitierte Passage für den Erben vollkommen bedeutungslos.
Etwas anders wäre der Fall gelagert, wenn in den AGB drinnen stehen würde, dass der Lizenzvertrag mit dem Tod endet. Ob eine solche Begrenzung jedoch sachgerecht und vor Gericht haltbar wäre, ist fraglich.

M.E. ist es nur eine Frage der Zeit, bis mal jemand STEAM verklagt und die Sache in höherer Instanz entschieden wird. Denn zumindest der Fall des Erben dürfte ziemlich eindeutig sein.

Es gab ja schon einen ähnlichen Fall mit dem Facebook-Konto einer Jugendlichen oder eines Jugendlichen. Das Gericht hat damals zwar entschieden, dass der Mutter keine Zugangsdaten zu dem Konto von Facebook mitgeteilt werden müssen, aber nur weil sich Facebook auf das Telemediengesetz berufen konnte. Das trifft bei STEAM nicht zu. Wenn also keine Regelung in den AGB die Lizenz auf das Lebensende befristet, steht auch kein Hinderungsgrund entgegen.
 
Ist es das? Nur weil es sich um "digitale" Nutzungsrechte handelt, die gegen Entgelt erworben wurden und an einen Account gebunden sind kann Valve mMn eigentlich nicht einfach sagen "Tja schön wars, User tot, Account wird gelöscht".

Zwar ist es mit einem Facebook-Account nicht ganz vergleichbar, doch auch hier stellte der BGH deutlich klar, dass die Erben Zugriff erhalten müssen (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/facebook-konto-erben-tod-101.html)

In Steams AGB steht lediglich: »Es ist Ihnen untersagt, Ihr Kennwort oder Benutzerkonto Dritten offenzulegen bzw. zugänglich zu machen oder Dritte sonst Ihr Kennwort oder Benutzerkonto nutzen zu lassen, es sei denn, Valve hat dem ausdrücklich zugestimmt.«

Es ist etwas umfangreich, das Erbrecht und die jüngsten BGH Entscheidungen hier auszuwalzen (gibts nen guten Artikel bei Gamestar Plus - https://www.gamestar.de/artikel/kann-ich-meine-steam-bibliothek-vererben,3363413.html), doch müsste eben jemand dies mal bis zum BGH durchpeitschen, um ein für allemal zu klären, wie es bei digitalen Accounts zu handhaben ist. Unser Leben spielt sich mehr und mehr in digitalen Accounts ab und es ist schon fraglich, weshalb eine digitale Plattensammlung bei Amazon/iTunes anders zu handhaben ist als die offline Variante.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind komplexer, wie gedacht. Da gebe ich dir recht. Letztendlich wird keiner wegen eines Steam Accounts vor den europäischen Gerichtshof ziehen. Es wird auch mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Sammelklage geben. Daher werden die Bestimmungen von Steam gelten.
 
Nach deutschem Recht tritt der Erber die Gesamtrechtsnachfolge ($1922 BGB) an.
Und in dem Auszug der AGB ist nur von veräußern bzw entgeltlich überlassen die Rede,
und nicht ausdrücklich der Todesfall.

Da beides nicht zutrifft, müsste demjenigen, der sich als legitimer Erbe ausweisen kann,
der Zugriff gewährt werden.
So ist es jedenfalls beim Bankkonto. Solange es nicht in den AGB ausdrücklich anders geregelt ist,
kann der Erbe das Bankkonto weiterführen.

Die Frage ist, wie es im Falle von erworbenen Nutzungsrechten aussieht.
Immerhin kaufen wir ja kein Spiel, sondern nur das Recht es zu nutzen.
Und was passiert, wenn Valve den Todesfall nachträglich in den AGBs aufnimmt?
Wie sieht es dann mit den vor der Änderung erworbenen Spielen aus?

Ist jemand Jurist? :-)
 
@Thomas5010
Jap, definitiv komplex, da bin ich ganz bei dir. Der BGH würde ja theoretisch schon reichen, evtl kann sich die Betroffene ja Unterstützung über den VZBV holen. Früher oder später wird das eh mal passieren und der EuGH angerufen - wobei Erbrecht national sich unterscheiden kann.
 
Naja, wir werden massiv in eine besitzlose (siehe hier nur noch Nutzungsrechte ohne eigentliches Recht auf ein eigenes Gut, das nennt sich dann auch Sklaverei, nur so anbei) und unfreie Gesellschaft gedrängt, die geistig Schwachen klatschen dabei und fühlen sich gut. Dann muß das halt so sein.

Bei unseren Ahnen hätte es so etwas nicht gegeben. Was mir gehört gehört mir. Fertig. Land, Weib, Kinder, Güter. Wenn Du meins anfaßt, dann schlag ich dir den Schädel ein. Fertig. War anbei die freiere und besser organisierte Lebensform. Erstaunliche und orchestrierte Degeneration über Jahrhunderte, welche wir hier erleben und welche kein Zufall ist.

Sieht man alleine an der aktuellen/damaligen Vemehrungsrate (ist bei Menschen wie bei Pflanzen und Tieren auch, wenn se schlechte Bedingungen haben, läuft es nicht so geil), was dann wieder auf gesamtgesellschaftliche Wertschöpfung (geistig, seelisch, wesentechnisch, Lebensfreude, Vermögen usw.) damaliger Zeiten schließen läßt. Schaut es heute auch nicht mehr so gut aus.

Was willst sagen? :D Der Parasit treibt es solange, bis er aus dem Wirtssystem entfernt wird und dieses heilt. Braucht halt noch etwas Erkenntnis bei der dödeligen Masse. :D
 
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