PCGH-Retro: Vor zehn Jahren - der Melissa-Wurm überflutet das Netz

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Doch, da gab es ein Tool womit man den Blaster Wurm beseitigen konnte. Müsste ich heute zu Hause noch mal schauen wie das hieß. Da musste man ich gleube im abgesicherten Modus starten und das Teil auführen. Der hat das dann gefunden und gefixt ohne das System neu zu machen.
 
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Wie hier einige vorschlagen, ihn zu 80 Mio € zu verklagen...man hätte Ihn auch zu 80 Mrd € verurteilen können und es hätte denselben Effekt gehabt: Was ein normaler Mensch von so einer Summe wirklich zahlen kann geht gegen Null. So eine Verurteilung wäre demnach absolut sinnfrei, obwohl ich allgemein auch überzeugt davon bin, dass Haftstrafen - abseits von Extremfällen wie diesem - nur bei Straftaten eingesetzt werden sollten, die seelisch oder körperlich die Gesundheit anderer Menschen (ggf. Lebewesen) beschädigen (könnten).

Fürs schubsen gibts nur mecker.
Fürs schubsen vor ner U-Bahn auch? Nein. Da sollte es definitiv keine strafe fürs schubsen sondern für versuchten Mord geben. Für das was passieren hätte können. Genauso für das verbreiten von Vieren.

Bitte was?!
In solchen Fällen muss man immer den Einzelfall begutachten und dementsprechend Urteilen. Wichtig sind IMO primär: "Was ist passiert?" und "Was wurde beabsichtigt?". Dann kommt erst kommt die Frage "Was hätte passieren können?". Sonst müsstest du ja auch gleich jeden nach Maßstäben einer fahrlässigen versuchten Tötung verknacken, weil er/sie beim rechts abbiegen nicht geblinkt hat. Hätte ja ein Fußgänger über die Straße gehen wollen und nur weil du nicht geblinkt hast wäre er davon ausgegangen dass du geradeaus fährst. (Anmerkung: ich HASSE notorische nicht-Blinker, es geht mir nur um den Maßstab der Strafe!).

In Amerika hat man meist deutlich höhere Strafen als hier in Deutschland und die Gefängnisse sind oftmals viel unmenschlicher. Gibt es dort deswegen weniger Wiederholungstäter? Nein! Das ist weniger Abschreckung als dass es ein Gefühl von Ungerechtigkeit und Wut hervorruft, was die Eingliederung in die Gesellschaft erschwert und somit die Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten drastisch erhöht.

Verurteilst du einen Menschen, der einigen Hundert-tausenden ein paar Daten gelöscht hat und ein paar Tausend sind dabei wichtige Daten verloren gegangen, zu 20 Jahren. Was machst du dann mit einem Totschläger? 30 Jahre? Was machst du dann mit einem Mörder? 40? und einem Doppelmörder? 60?! Man muss Strafen auch so konzipieren, dass man Spielraum hat um zwischen leichten, mittelschweren, schweren und außerordentlich schweren Verbrechen hat.
Abgesehen davon ist bei und tief im Grundgesetz verankert, dass ein Mensch eine 2. Chance haben sollte und das Gefängnis dient in Deutschland neben der Sanktionierung auch der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Und ich bin froh, dass das so ist. Auch wenn es natürlich genug Fälle gibt, bei denen es nicht funktioniert. Und auch hier gibt es genug Urteile die IMO völlig ungerecht sind bzw. spätestens wenn man sie miteinander vergleicht einem die Kinnladen herunter klappen lässt. Beispiel: Tötschläger in Berlin werden zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil man nicht eindeutig sagen kann, wer den "Todesstoß" versetzt hat. Ein Steuerhinterzieher hingegen kommt ins Gefängnis. Welche der beiden (oder ob beide) Strafen hier ungerechtfertigt sind soll jeder selbst entscheiden. Aber das Verhältnis stimmt nicht so ganz. Ich hoffe da stimmen mir die meisten zu.

20 Monate sind im Leben eine ordentliche Zeit. Das ist im Gefängnis vermutlich deutlich mehr als man der Zahl ansieht. Die äußeren Umstände sind zudem völlig unklar:
- War der Mann sich dessen bewusst, was passieren konnte?
- Hat er Reue gezeigt?
- War er geistig voll zurechnungsfähig?
- Wodurch wurde er dazu getrieben?

So viele Faktoren spielen da mit rein, dass man sich glaube ich dazu ohne jegliche Informationen keine fundierte Meinung bilden kann.
 
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Wie hier einige vorschlagen, ihn zu 80 Mio € zu verklagen...man hätte Ihn auch zu 80 Mrd € verurteilen können und es hätte denselben Effekt gehabt: Was ein normaler Mensch von so einer Summe wirklich zahlen kann geht gegen Null. So eine Verurteilung wäre demnach absolut sinnfrei, obwohl ich allgemein auch überzeugt davon bin, dass Haftstrafen - abseits von Extremfällen wie diesem - nur bei Straftaten eingesetzt werden sollten, die seelisch oder körperlich die Gesundheit anderer Menschen (ggf. Lebewesen) beschädigen (könnten).



Bitte was?!
In solchen Fällen muss man immer den Einzelfall begutachten und dementsprechend Urteilen. Wichtig sind IMO primär: "Was ist passiert?" und "Was wurde beabsichtigt?". Dann kommt erst kommt die Frage "Was hätte passieren können?". Sonst müsstest du ja auch gleich jeden nach Maßstäben einer fahrlässigen versuchten Tötung verknacken, weil er/sie beim rechts abbiegen nicht geblinkt hat. Hätte ja ein Fußgänger über die Straße gehen wollen und nur weil du nicht geblinkt hast wäre er davon ausgegangen dass du geradeaus fährst. (Anmerkung: ich HASSE notorische nicht-Blinker, es geht mir nur um den Maßstab der Strafe!).

In Amerika hat man meist deutlich höhere Strafen als hier in Deutschland und die Gefängnisse sind oftmals viel unmenschlicher. Gibt es dort deswegen weniger Wiederholungstäter? Nein! Das ist weniger Abschreckung als dass es ein Gefühl von Ungerechtigkeit und Wut hervorruft, was die Eingliederung in die Gesellschaft erschwert und somit die Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten drastisch erhöht.

Verurteilst du einen Menschen, der einigen Hundert-tausenden ein paar Daten gelöscht hat und ein paar Tausend sind dabei wichtige Daten verloren gegangen, zu 20 Jahren. Was machst du dann mit einem Totschläger? 30 Jahre? Was machst du dann mit einem Mörder? 40? und einem Doppelmörder? 60?! Man muss Strafen auch so konzipieren, dass man Spielraum hat um zwischen leichten, mittelschweren, schweren und außerordentlich schweren Verbrechen hat.
Abgesehen davon ist bei und tief im Grundgesetz verankert, dass ein Mensch eine 2. Chance haben sollte und das Gefängnis dient in Deutschland neben der Sanktionierung auch der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Und ich bin froh, dass das so ist. Auch wenn es natürlich genug Fälle gibt, bei denen es nicht funktioniert. Und auch hier gibt es genug Urteile die IMO völlig ungerecht sind bzw. spätestens wenn man sie miteinander vergleicht einem die Kinnladen herunter klappen lässt. Beispiel: Tötschläger in Berlin werden zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil man nicht eindeutig sagen kann, wer den "Todesstoß" versetzt hat. Ein Steuerhinterzieher hingegen kommt ins Gefängnis. Welche der beiden (oder ob beide) Strafen hier ungerechtfertigt sind soll jeder selbst entscheiden. Aber das Verhältnis stimmt nicht so ganz. Ich hoffe da stimmen mir die meisten zu.

20 Monate sind im Leben eine ordentliche Zeit. Das ist im Gefängnis vermutlich deutlich mehr als man der Zahl ansieht. Die äußeren Umstände sind zudem völlig unklar:
- War der Mann sich dessen bewusst, was passieren konnte?
- Hat er Reue gezeigt?
- War er geistig voll zurechnungsfähig?
- Wodurch wurde er dazu getrieben?

So viele Faktoren spielen da mit rein, dass man sich glaube ich dazu ohne jegliche Informationen keine fundierte Meinung bilden kann.

Danke für diesen Beitrag!:daumen::)
 
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ich hab ne unglaublich nervige verwandte die melissa heist. die nervt auch jeden permanent, glaube sogar das geburtsdatum stimmt mit dem datum der erstellung des viruses zusammen. Zufall? bestimmt stecktbdas US militär dahinter znd will mir heute noch damit auf die eier gehn xD
 
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Verurteilst du einen Menschen, der einigen Hundert-tausenden ein paar Daten gelöscht hat und ein paar Tausend sind dabei wichtige Daten verloren gegangen, zu 20 Jahren. Was machst du dann mit einem Totschläger? 30 Jahre? Was machst du dann mit einem Mörder? 40? und einem Doppelmörder? 60?! Man muss Strafen auch so konzipieren, dass man Spielraum hat um zwischen leichten, mittelschweren, schweren und außerordentlich schweren Verbrechen hat.
Abgesehen davon ist bei und tief im Grundgesetz verankert, dass ein Mensch eine 2. Chance haben sollte und das Gefängnis dient in Deutschland neben der Sanktionierung auch der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Und ich bin froh, dass das so ist. Auch wenn es natürlich genug Fälle gibt, bei denen es nicht funktioniert. Und auch hier gibt es genug Urteile die IMO völlig ungerecht sind bzw. spätestens wenn man sie miteinander vergleicht einem die Kinnladen herunter klappen lässt. Beispiel: Tötschläger in Berlin werden zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil man nicht eindeutig sagen kann, wer den "Todesstoß" versetzt hat. Ein Steuerhinterzieher hingegen kommt ins Gefängnis. Welche der beiden (oder ob beide) Strafen hier ungerechtfertigt sind soll jeder selbst entscheiden. Aber das Verhältnis stimmt nicht so ganz. Ich hoffe da stimmen mir die meisten zu.
...
n.

Die Amis haben das "Problem" gelöst, indem sie einfach mehrfach lebenslänglich "vergeben" :D

Der "Beste" hat glaub ich 40x lebenslänglich bekommen... :wow:

Noch "lustiger" ist, wenn sie 7x lebenslänglich + 140 Jahre(!) einem aufbrummen...anscheinend wollen die dann ganz sicher gehen.... :D

Wenn sie eines Tages doch noch Snowden schnappen, wird's bestimmt auch interessant...

mfg
 
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Hatte zu dieser Zeit keine Virenprobleme, da ich zu diesem Zeitpunkt noch kein Internet bzw. Floppys in Gebrauch hatte.
Damals war die CD später DVD mein Hauptmedium gewesen.;)
 
Wow wie die Zeit vergeht.
Kann man heute einfach nicht wirklich glauben das das jemals so einfach möglich war Viren zu verteilen.

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Heute versuche ich wieder -wie in den letzen ~4 Monate- eine Sony PS5 zu ergatten.
Mal schauen ob ich darüber in 10 Jahren lächeln kann (bzw. eine erhalten habe).
 
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