AW: GEMA erhöht Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten auf ein Vielfaches
der Rest ist so nicht korrekt. Ein kleines Beispiel: Ein Dozent (der zufällig eine Koriphäe in seinen Fachgebieten ist und daher bereits mehrere Monographien verfasst hat, was keine Seltenheit ist, sondern die Regel) möchte im Uni-eigenen Moodle Teile seines Werkes veröffentlichen (für seine Studenten, nicht für anderweitige Zwecke, als passwortgeschütztes PDF). Sein Verlag möchte das aber nicht und die zuständige private Verwertungsgesellschaft verklagt die Universität (momentan in zig Fällen). Auf die o.g. Plattform haben also nur immatrikulierte Studenten Zugriff sowie diejenigen, die von dem Dozenten das Passwort bekommen haben; dies soll nicht mehr zulässig sein, weshalb der o.g. § bearbeitet werden soll und härtere (=teurere und eingeschränktere) Verträge ausgehandelt werden sollen. Ist das keine Verschärfung, Verschlechterung die momentan stattfindet?
Es ist eine Verschlechterung der realen Bedingungen, eine Verbesserung des Rechtsschutzes und keine nenneswerte Änderung der urheberrechtlichen Regelungen. Denn was der Dozent macht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein blanker Vertragsbruch gegenüber seinem Verlag, dem typischerweise alle Nutzungsrechte überlassen werden. Sich erst auf Grundlage eines solchen Vertrages bezahlen lassen und dann doch selbst Kopien verteilen, ist auch heute nicht vorgesehen. (zugegebenermaßen bin ich überrascht, dass in dem Fall die VGWort einspringt und nicht der Verlag selbst der Kläger ist. Bislang kannte ich das nur, wenn ein Dozent Werke dritter kopiert)
Das hat gar nichts mit dem zu tun, was ich geschrieben habe und ist inhaltlich inkorrekt. Was du meinst sind populärwissenschaftliche bis überblicksdarstellende Werke oder Vorlesungszusammenfassungen. Hier geht es um Semesterapparate in digitaler Form, die nur für die Lehre gedacht sind ohne jedweden kommerziellen Hintergrund.
Ich weiß nicht, aus welchem Fachbereich du stammst, aber zumindest in den höheren naturwissenschaftlichen Semestern ist der Übergang fließend und Studenten arbeiten direkt mit Fachveröffentlichungen - nix Populärwissenschaft. Diese kann man auf der einen Seite in hochpreisigen, Anerkennungsbringenden Journals (oder, wenn man -je nach Fachrichtung- RICHTIG gut ist, auch als eigenständiges Werk) verlegen, womit man dann einem kommerziellen Unternehmen das alleine Vervielfältigungsrecht überträgt, oder man kann sie auf open source Wege allen zur Verfügung stellen. Merkwürdigerweise entscheiden sich diejenigen, deren Renomee ausreicht, um die Wahl zu haben, quasi durchgängig für ersteres und jammern dann über Einschränkungen
Wenn bei euch die Manuskripte explizit für den Semesterapparat verfasst und nicht in kommerziellen Verlagen veröffentlicht werden, stellt sich allerdings die Frage, als wessen Vertreter die VG da überhaupt aktiv werden will.
Du faselst an der Sache vorbei (und wirfst mir vor, nicht diskussionsfähig zu sein!)! Niemand erzählt hier was von der unautorisierten Aushebelung des Urheberrechts (außer du). Die Uni-Bib und die Verläge haben bereits ein vertraglich geregeltes Abgabensystem (wofür auch ein Teil der Studiengebühren drauf geht, was in Ordnung ist), aber dieses soll nun drastisch zuungunsten der Lehre und Studenten verschärft werden
Dieses Abgabensystem stammt aus einer Zeit, in der Kopien analog und damit nur in begrenztem Umfange möglich waren. Durch die modernen digitalen Vertriebswege wurde es durch die Lehrenden und Studenten einseitig umgangen und soll nun in seine alten, restriktiven Grenzen zurückgebracht werden. Die von mir beschriebene de facto Aushebelung des Urheberrechtes ist nun einmal bereits Realität und auf andere Art und Weise kaum in den Griff zu bekommen. Das ist Schade, denn das alte System hat jahrzehntelang funktioniert, aber es ist nun einmal so, dass sich die Leute bei "umsonst per Mausklick" nicht selbsständig zurückhalten.
Siehe oben, dafür bezahlt die Uni bereits kräftig, dass sie Werke in Teilen veröffentlichen darf (dann nur über die Server der Uni-Bibliothek oder an der digitalen Ausgabestelle in gedruckter (!) Form und nicht herunterladbar, je nach Vertrag; im Semesterapparat gelten bereits die
vormals genannten Regelungen, welche auch unter Beschuss sind). Du hast keine Ahnung über die Vorgänge in der Universität, sehe ich das richtig, und rätst einfach mal ins Blaue hinein?
Ich weiß, wieviele Artikel und z.T. ganze Bücher ich vollständig auf meiner Festplatte habe und bei denen ich sehr stark bezweifle, dass irgendjemand vorher den Rechteinhaber gefragt hat, ob er sie in diesem Umfange vervielfältigen oder auch nur digitalisieren darf
Und nein: Kein einziges davon stammt aus irgend einer nicht-universitären Quelle.
Das ist nun einmal das Problem beim digitalen: Es geht verdammt bequem und es gibt zu oft keine wirkungsvollen Schutzmechanismen. "In Auszügen" funktioniert praktisch nicht, wenn das ganze Werk schonmal digital vorliegt, damit man bequem den Auszug auswählen kann. Und einen beschränkten Kreis zugänglich machen... - ich weiß nicht, wie es bei dir läuft, aber bei z.T. einem halben Dutzend verschiedener Serversysteme hat niemand einen Überblick, was wo zugänglich wäre und die meisten Abteilungen haben schlichtweg nicht die Zeit/das Geld, ein solides Rechtemanagement umzusetzen. Da hat man schnell Zugriff auf alles, z.T. nutzen ganze Jahrgänge den gleichen Account. Und wenn es einmal von den Uni-Servern runter ist, hindert sowie niemanden mehr irgend etwas daran, mit der .pdf zu machen, was man will. Kopien weit über die Grenzen einer Uni hinaus sind alles andere als eine Ausnahme.
Nochmal: Ich sage an keiner Stelle, dass ich ein Freund der neuen Regelungen bin. Aber solange man sich nicht darauf einigen kann, dass Forschung und Wissen allgemein allen zur Verfügung stehen sollten (dann aber auch von allen angemessen bezahlt werden müssten...), solange hat man eine Verbreitungs
industrie, und die pocht dann (nicht ganz zu unrecht) auf ihre Rechte. Und jeder, der schonmal das Internet gesehen hat weiß, dass man digitale Verbreitung nicht mehr stoppen (oder gewinnbringend nutzen) kann, wenn sie einmal gestartet ist - man kann nur an der Quelle anpacken. Nicht umsonst kosten digitale Abos großer Journals ein Vielfaches der print-Abos. Die wissen genau, dass sie keine Chance haben, hundertfache Verbreitung zu verhindern - und kassieren lieber gleich zu Anfang ab, als mit Anwälten hinterher zu rennen.
Wie wärs wenn mal Programmierer und co etwas davon bekämen? Die sind jedenfalls wesentlich näher an USB-Sticks als irgendwelche Musiker.
Haben die schonmal versucht, eine Verwertungsgesellschaft zu gründen? Ich stelle in der Tat gerade überrascht fest, dass sich scheinbar niemand offiziell für die zuständig fühlt, aber eigentlich sollten sie sich beteiligen und da sogar die Pornofilmer ihre eigene VG haben, glaube ich irgendwie eher, dass es bislang an Eigeninitiative mangelt.
(Es sei denn, man besteht auf seine Lizenzbedingungen, die Privatkopien allgemein verbieten und so natürlich jeglicher Software-bezogener Abgabe ihre Berechtigung entziehen würden.)