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Freizeitschrauber(in)
AW: BGH-Urteil zur Störerhaftung: So sieht die Regelung bei Filesharing künftig aus
Der Artikel ist m.E. recht ungenau, gipfelnd mit dem sinnfreien Schlusswort "Wer Filesharing betreibt, muss damit rechnen, dass er Zugänge streng reglementieren muss. Die Gerichtskosten sind auch dann zu tragen."
heise.de kommentiert da genauer: [Der BGH] "legt den Begriff <Sperrung> wesentlich weiter aus – wohl auch, um dem EU-Recht Genüge zu tun: <Der Anspruch auf Sperrmaßnahmen ist nicht auf bestimmte Sperrmaßnahmen beschränkt und kann auch die Pflicht zur Registrierung von Nutzern, zur Verschlüsselung des Zugangs mit einem Passwort oder – im äußersten Fall – zur vollständigen Sperrung des Zugangs umfassen>, erläuterte er in seiner Mitteilung zum Urteil."
WTF? Registrierung von Nutzern? Vollständige Sperrung. Dabei geht es im Gesetz genau um die Förderung des freien WLAN. Und Sperren sollten vom Rechteinhaber nur gefordert werden sollen, soweit die technisch zumutbar sind. Für mich heißt das ganz klar: Alles was im Router möglich ist, also etwa wie das Gast-WLAN in der Fritzbox. Nicht eine Extra-Hardware, mit der sich die dann schnell zuspitzenden Sperranforderungen der Medien-Industrie realisieren lassen.
Ja sicher, es gibt Freifunk und das habe ich auch zu Hause und in der Arbeit installiert. Damit hat man keine Probleme. Ist aber halt technisch nicht immer gerade die effizienteste Lösung und macht z.T. viel Traffic. Und wenn es damit ganz legal ohne Sperrungen und VDS geht (macht FF nicht), warum dann nicht im offenen WLAN auch?
Der Artikel ist m.E. recht ungenau, gipfelnd mit dem sinnfreien Schlusswort "Wer Filesharing betreibt, muss damit rechnen, dass er Zugänge streng reglementieren muss. Die Gerichtskosten sind auch dann zu tragen."
heise.de kommentiert da genauer: [Der BGH] "legt den Begriff <Sperrung> wesentlich weiter aus – wohl auch, um dem EU-Recht Genüge zu tun: <Der Anspruch auf Sperrmaßnahmen ist nicht auf bestimmte Sperrmaßnahmen beschränkt und kann auch die Pflicht zur Registrierung von Nutzern, zur Verschlüsselung des Zugangs mit einem Passwort oder – im äußersten Fall – zur vollständigen Sperrung des Zugangs umfassen>, erläuterte er in seiner Mitteilung zum Urteil."
WTF? Registrierung von Nutzern? Vollständige Sperrung. Dabei geht es im Gesetz genau um die Förderung des freien WLAN. Und Sperren sollten vom Rechteinhaber nur gefordert werden sollen, soweit die technisch zumutbar sind. Für mich heißt das ganz klar: Alles was im Router möglich ist, also etwa wie das Gast-WLAN in der Fritzbox. Nicht eine Extra-Hardware, mit der sich die dann schnell zuspitzenden Sperranforderungen der Medien-Industrie realisieren lassen.
Ja sicher, es gibt Freifunk und das habe ich auch zu Hause und in der Arbeit installiert. Damit hat man keine Probleme. Ist aber halt technisch nicht immer gerade die effizienteste Lösung und macht z.T. viel Traffic. Und wenn es damit ganz legal ohne Sperrungen und VDS geht (macht FF nicht), warum dann nicht im offenen WLAN auch?