Popcorn-Time-Abmahnungen: Außergerichtliche Vergleiche über 690 Euro

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Die ersten außergerichtlichen Vergleiche aus der Abmahwelle um Popcorn Time wurden geschlossen. Laut Werdeman/von Rüden einigte man sich mit den Rechteinhabern auf die Zahlung von 690 Euro pro Film und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

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AW: Popcorn-Time-Abmahnungen: Außergerichtliche Vergleiche über 690 Euro

einen VPN-Service ala hide.me verwenden und man kann es beruhigt verwenden ;)
 
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einen VPN-Service ala hide.me verwenden und man kann es beruhigt verwenden ;)

So pauschal halte ich das für nicht i.O.
Musik kostet schon fast nichts mehr und Filme auf BR sind auch auf dem Weg dorthin.

Für Filme / Serien die es nicht in DLand auf BR gibt hätte ich wenigstens noch Verständniss da dann kein "Verlust" entsteht.
 
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700€ pro Film. Die müssen ja spinnen. :nene:
 
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700 EUR pro Film und 200 EUR pro Musiktitel.
Da würde ich kein Risiko eingehen. Zumal man z.B Spotify etc. für einen erschwinglichen monatlichen Betrag bekommt und BluRay Filme mittlerweile auch nicht mehr viel Kosten.
 
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Man sollte auch mal an die Urheber denken, die sich die Mühe machen und so etwas realisieren, etwa Filme und Musik.

Die machen das ja auch nicht ehrenamtlich und es gibt ja schon genügend Dienste für wenig Geld, wo man eine große Auswahl an Filmen und Musik bekommt.
 
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Die 700€ wurden für den Up&Download berechnet. Wenn man sich den / die Filme nur runterladen würde, müsste man nur den Streitwert zahlen der meistens nur so teuer wie der Film selbst ist, und eben die Anwaltskosten (80-200€). MMN. sind 700€ für das illegale VERBREITEN eines films recht günstig.
 
AW: Popcorn-Time-Abmahnungen: Außergerichtliche Vergleiche über 690 Euro

Die 700€ wurden für den Up&Download berechnet. Wenn man sich den / die Filme nur runterladen würde, müsste man nur den Streitwert zahlen der meistens nur so teuer wie der Film selbst ist, und eben die Anwaltskosten (80-200€). MMN. sind 700€ für das illegale VERBREITEN eines films recht günstig.

Habe bisher noch nie was von Leuten gehört, die erwischt wurden beim reinen Downloaden über One Click Hoster wie z.B. uploaded.net.
Ist wahrscheinlich sowieso nicht möglich, wenn uploaded keine Daten rausgibt...
 
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hallo,

hat mal jemand von gehört das einer wegen reinem streaming abgemahnt wurde? ich noch nicht....!
 
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"Wenn ich doch nur wüsste, dass ich durch das Downloaden von Filmen die Entertainmentbranche zerschlagen könnte"-"Ich würde ziehen ohne Ende"
- Marc-Uwe Kling in Känguru Chroniken

Das fasst meine Auffassung zu dem Thema gut zusammen. Aber ich kaufe die meisten Filme die mich interessieren irgendwann für 5€ auf Blu-Ray und Musik beziehe ich über Spotify (+ kaufe mir die Alben die ich unterstützen möchte)
Ganz ehrlich für 99% des Outputs dieser Industrie ist mir der Download schon zu viel :daumen2:
Ich habe noch nie einen Film illegal runter geladen und habe es auch nicht vor (auch gestreamt wird hier nicht) aber es regt mich unheimlich auf mit was für absurden Vorstellungen die Entertainmentindustrie vor Gericht recht bekommt :nene:

@Elvis3000
Viele "streaming"seiten verwenden torrents ;)
 
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700€ pro Film. Die müssen ja spinnen. :nene:

Da hat er noch Glück gehabt.
Ein Arbeitskollge musste vor zwei Jahren 950€ Zahlen. Und dabei hat er sich den Film nicht mal ganz Runtergeladen, sondern nur 2 Minuten lang ein paar MB über Torrent gesogen bevor er sich entschloss es doch sein zu lassen.
Bezahlt hat er ohne zu murren und das als Lehrgeld angesehen.:ugly:
 
AW: Popcorn-Time-Abmahnungen: Außergerichtliche Vergleiche über 690 Euro

@Elvis3000
Viele "streaming"seiten verwenden torrents ;)

So einfach ist es zum Glück nicht, denn P2P zwischen Browsern ist explitzit NICHT vorgesehen. Es wäre zwar theoretisch über WebRTC möglich, aber das hat bisher noch keiner umgesetzt. Deswegen frage ich mich auch warum die Klage überhaupt durchgekommen ist, denn meines Wissens nutzte popcorntime keine klassische Torrentverbindung, sondern einen externen Dienst, der die Torrentstreams quasi hostet und für die Browser per Stream zur Verfügung stellt. Technisch gesehen wäre das also immernoch ein Stream.....:D

So stehts zumindest hier P2P-Streaming: Popcorn Time jetzt auch im Browser | heise online
 
AW: Popcorn-Time-Abmahnungen: Außergerichtliche Vergleiche über 690 Euro

soso, die anwaltskanzlei XYZ erklärt, dass es nicht ratsam sei, ihren forderungen nicht nachzukommen. und hier wird das einfach so weitergegeben.
was für eine journalistische leistung dieser artikel doch ist.
 
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Ich blick bei der Rechtslage zu Streaming nicht wirklich durch.
Wer auf Filesharing Seiten geht und da was runterläd brauch sich nicht wundern, aber wo ist die Grenze?
Kann ich dafür zur Kasse gebeten werden wenn jemand ein Urheberrechtlich geschütztes Werk irgendwo auf seiner Seite einbettet oder wenn auf Youtube geschütze Inhalten hochgeladen werden?
Für mich ist es ja meist garnicht ersichtlich ob der Uploader das überhaupt darf.
 
AW: Popcorn-Time-Abmahnungen: Außergerichtliche Vergleiche über 690 Euro

So einfach ist es zum Glück nicht, denn P2P zwischen Browsern ist explitzit NICHT vorgesehen. Es wäre zwar theoretisch über WebRTC möglich, aber das hat bisher noch keiner umgesetzt. Deswegen frage ich mich auch warum die Klage überhaupt durchgekommen ist, denn meines Wissens nutzte popcorntime keine klassische Torrentverbindung, sondern einen externen Dienst, der die Torrentstreams quasi hostet und für die Browser per Stream zur Verfügung stellt. Technisch gesehen wäre das also immernoch ein Stream.....:D

So stehts zumindest hier P2P-Streaming: Popcorn Time jetzt auch im Browser | heise online

Der Heise-Artikel bezieht sich auf die sehr kurzlebige Seite "popcorninyourbrowser.net". Nicht auf das Programm PopcornTime. Das normale PopcornTime-Programm ist defacto ein Torrent-Client mit Suchfunktion eingebautem Player.

Die Rechtslage ist nach meinem (nicht fachkundigen) Verständnis momentan so:
- Upload: Klar illegal und bei P2P-Nutzung leicht nachweisbar.
- Download (kein P2P) aus illegaler Quelle: Grundsätzlich illegal, mit der Ausnahme, wenn die Quelle nicht "offensichtlich" als illegale Quelle erkennbar ist.
- Streaming (kein P2P) aus illegaler Quelle: Rechtslage unklar. Experten streiten noch darüber ob beim Streaming keine Kopie erstellt wird oder nicht. Sollte rechtlich eine Kopie enstehen, gilt das gleiche, wie bei den Downloads.

Downloads und Streaming, sind beide sehr schwer bis gar nicht nachweisbar und selbst wenn ein Download "nachgewiesen" wurde ist quasi nicht feststellbar, ob nicht doch "nur" gestreamt wurde.
Abgesehen von der sehr dubiosen Redtube-Abmahnwelle sind mir keine Abmahnungen wegen Downloads oder Streams bekannt, was nichts daran ändert, dass nichts davon eindeutig legal ist.
 
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AW: Popcorn-Time-Abmahnungen: Außergerichtliche Vergleiche über 690 Euro

Die Rechtslage ist nach meinem (nicht fachkundigen) Verständnis momentan so:
- Upload: Klar illegal und bei P2P-Nutzung leicht nachweisbar.
Sofern jemand ein Urheberrecht hat, was bei Filmen meistens der Fall sein dürfte.

- Download (kein P2P) aus illegaler Quelle: Grundsätzlich illegal, mit der Ausnahme, wenn die Quelle nicht "offensichtlich" als illegale Quelle erkennbar ist.
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Ich meine das es ist genau umgekehrt, also es legal ist sofern die Quelle nicht eindeutig illegal ist.
 
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