Batman: Arkham Asylum - Online-Händler verschickte das Spiel aus Versehen 100 Mal an einen Kunden

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Wenn ein bestelltes Spiel endlich per Post eintrifft, ist das meistens ein Grund zur Freude. Wie genau man sich aber fühlt, wenn statt einem Exemplar gleich 96 Packungen eintreffen, hat ein Kunde des britischen Versandhändlers The Hut erfahren, der eigentlich nur 1x Batman: Arkham Asylum für die Xbox 360 bestellt hatte.

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Wow, von so einer heftigen Fehllieferung hab ich ja noch nie gehört.
 
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Ja, und wo sind jetzt die restlichen 74? :D
 
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Muss der Käufer die Spiele eigentlich rein rechtlich zurückgeben? Der Kaufvertrag ist ja mit der Lieferung eigentlich schon abgeschlossen?
 
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Und jetzt auf ebay damit und fett Kohle machen !!! :lol:
 
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10 Elsbeth Taler ist schon etwas mau für den entstandenen Schaden der denen entstehen hätte können.
So ein Sorglos Paket hatte ich auch mal bekommen, ich wollte nur ein Mainboard und in dem Karton war neben RAM, CPU sowie Festplatten sogar das Board. Mein Dealer hätte knapp 1000 Taler in den Sand gesetzt, so brauchte ich das Board nicht bezahlen und der RAM durfte auch bleiben:lol:
 
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Dr Bakterius

wo hast bestellt? :ugly:
 
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Ein :daumen: für den ehrlichen Kunden, aber nur 10£ für als Entschädigung ist wirklich etwas wenig. :(
 
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Dr Bakterius

wo hast bestellt? :ugly:
Das war ein lokaler Händler der für einen Kunden das Paket geschnürt hatte und dieser war kurz vorher abgesprungen. Ich hatte mich nur gewundert das der Karton für ein Board doch ein recht hohes Gewicht hatte :lol:
 
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Das war ein lokaler Händler der für einen Kunden das Paket geschnürt hatte und dieser war kurz vorher abgesprungen. Ich hatte mich nur gewundert das der Karton für ein Board doch ein recht hohes Gewicht hatte :lol:

Ich hätte die spiele bei ebay verkauft :D
 
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Muss der Käufer die Spiele eigentlich rein rechtlich zurückgeben? Der Kaufvertrag ist ja mit der Lieferung eigentlich schon abgeschlossen?
Der Kaufvertrag wäre maximal dann abgeschlossen, wenn der Kunde die 96 Spiele auch bezahlt hätte.

Und wenn man es rechtlich ganz genau nimmt, ist die Lieferung der 95 Extra Exemplare nichtmal eine wirksame Willenserklärung des Händlers (da ggf. auf beachtlichem Irrtum begründet), sodass selbst wenn der Kunde alle Spiele bezahlt immernoch kein Kaufvertrag zustande kommt bis der Händler seine Einwilligung gibt. Problematisch wäre hierbei aber, dass der Verkäufer seine fehlerhafte Erklärung unverzüglich hätte anfechten müssen.

Wenn ich so drüber nachdenke: Garnicht so unkompliziert. Den Fall könnte man schön in einer Jura Klausur stellen. :P
 
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@Dr Bakterius

so ein Glück will ich auch mal haben. :D
 
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