Video-Streaming im Internet: Laut Justizministerium eine erlaubte Privatkopie

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Zum Porno-Abmahnungs-Fall rund um Redtube und die Kanzlei U+C hat sich nun auch das Bundesjustizministerium zu Wort gemeldet. Der Erkenntnis: Wer Filme im Internet per Streaming ansieht, begeht keine Urheberrechtsverletzung. Das ist das Ergebnis einer kleinen Anfrage der Linken. Doch wie so oft ist die Sache nicht ganz so einfach, wie sie ausschaut.

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Streaming als private Kopie ansehen ist aber komisch, wenn ich anderen darauf Zugriff gewähre. Eine große Sharingcommunity quasi. Streams gucken halte ich für normal, aus verschiedenen Gründen. Ist so oder so ein Thema, das man einfach nicht 100 pro beantworten kann. Sollen sie es halt verbieten, machen sie aber auch nicht.
 
Streaming als private Kopie ansehen ist aber komisch...
Dass man Streaming als urheberrechtlich unbedenklich einstuft, bedeutet im Umkehrschluss noch lange nicht, dass man es als Privatkopie ansieht.

...wenn ich anderen darauf Zugriff gewähre. Eine große Sharingcommunity quasi.
Das Anbieten eines Werkes mittels Stream fällt unter das sogenannte "Recht der öffentlichen Zugänglichmachung", welches ausschließlich dem Urheber zusteht.

Die Sharingcommunity würde somit massig Urheberrechtsverletzungen begehen (wenn sie nicht gerade nur aus einer Hand voll Leuten besteht - denn dann wäre sie nicht öffentlich).
 
Nur ist schwer zu erkennen ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. Also ganz so einfach ist ja dann doch nicht.
 
Nur ist schwer zu erkennen ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. Also ganz so einfach ist ja dann doch nicht.

Das hat dich aber als Betrachter des Streams nicht zu interessieren. Eher Denjenigen, der den Stream anbietet.

Zum Thema:

Alles andere wäre auch irgendwie komisch, wenn man nichts "zwischenspeichern" durfte...
 
In letzter Instanz sei das auch nur vom Europäischen Gerichtshof zu klären, der im niederländischen Den Haag sitzt.

Wäre ja wohl auch zu viel verlangt, wenn deutsche Richter abschließend über ein deutsches Gesetz, welches von deutschen gewählten Volksvertretern beschlossen wurde, entscheiden dürften anstatt das der Moloch namens EU das letzte Wort hätte... :stupid:
 
Hauptsache was gesagt, aber sich trotzdem schön raushalten und die Sache aussitzen. Wieder mal viel Luft um nix, typisch Politik.

Die sollen sich mal Eier wachsen lassen und die Sache entscheiden. Kann ja nicht sein, das ein Bürger bis in die letzte Instanz gehen muß um sein Recht durchzusetzen.

Würde mich mal interessieren was passiert, wenn einer unserer Politiker ein Abmahnschreiben vom Anwalt bekommt. :devil:
 
Hauptsache was gesagt, aber sich trotzdem schön raushalten und die Sache aussitzen. Wieder mal viel Luft um nix, typisch Politik.

Die sollen sich mal Eier wachsen lassen und die Sache entscheiden. Kann ja nicht sein, das ein Bürger bis in die letzte Instanz gehen muß um sein Recht durchzusetzen.

Würde mich mal interessieren was passiert, wenn einer unserer Politiker ein Abmahnschreiben vom Anwalt bekommt. :devil:


Dir ist aber Gewaltenteilung schon ein Begriff oder?
 
Langsam sollte mal was konkretes aus Karlsruhe kommen. Bis dahin bringen solche Aussagen vom Justizministerium nichts.
 
Streaming als Privatkopie??!
Soll das heißen man darf den Stream also nun auch speichern?

Da werden irgendwie Dinge vermischt die nicht zusammen gehören.
 
Dass man Streaming als urheberrechtlich unbedenklich einstuft, bedeutet im Umkehrschluss noch lange nicht, dass man es als Privatkopie ansieht.

Die Überschrift dieser Meldung bedeutet aber genau das.
Und das blinkt bei mir auch ein dickes Fragezeichen auf:
Wenn ein kommerzieller, nicht näher bekannter, Anbieter mir etwas auf den Rechner spiegelt, um Geld zu verdienen, dann soll das eine "Privatkopie" sein??


Zum Thema:

Alles andere wäre auch irgendwie komisch, wenn man nichts "zwischenspeichern" durfte...

Wieso?
Grundsatz in Deutschland ist eigentlich, dass man ohne explizite Einwilligung des Rechteinhabers nahezu gar nichts damit machen. Nur Privatkopien von nicht kopiergeschützten Medien sind als Sonderfall über die GEMA/VGWort/...-Gebühren bereits abgegolten und es gibt noch ein paar Ausnahmen für Bildungszwecke. Alles andere wäre eigentlich erstmal explizit zu erlauben.


@Topic:
Weiß eigentlich jemand, ob in der Vergangenheit schon Urteile über Radiomitschnitte (aus nicht-ÖR) gefällt wurden? Insbesondere auch bei illegalen Radiosendern, die es ja gelegentlich mal gab?
Letztlich ist Streaming ja nicht sehr weit von einer Radio-/Fernsehausstrahlung entfernt (on-demand rechnen die Rechteinhaber zwar gerne extra ab, aber afaik gibt es die Trennung nicht juristisch) und die kann man schon seeeeeehhhhhr lange aufzeichnen. Und spätestens wer in Grenzregionen wohnt kann dies sogar mit Sendungen machen, für die definitiv nicht über Rundfunkgebühren, etc. bereits eine Lizenzabgabe entrichtet wurde.
 
Wäre nicht erst einmal ein hiesiges Urteil wichtig? Ich wohne in Deutschland und nicht in Euronien
 
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