Gerichtsbeschluss: Cheats im Arbeitsspeicher sind Urheberrechtsverletzungen

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Ein Gericht hat jetzt ein Urteil zur Verwendung von Cheat-Software gefällt, dabei wurde die Veränderung von Daten im Arbeitsspeicher eines Geräts als Urheberrechtsverletzung eingestuft.

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Da es um die PSP geht, denke ich, wir reden von Hacks, die das Spielen von Kopien erlauben.
Die Multiplayer-Diskussion in Pokerclocks News halte ich ohne weitere Kenntnis der Hintergründe mal für Unfug, PSP und MP liegen nicht wirklich nahe beieinander.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass Cheathardware wie Action Replay/Xploder usw und Software wie Trainer das Ziel waren. Obwohl, wenn die Hersteller dieser keine Lizenzgebühren an Sony abdrücken, könnte ich mir auch das vorstellen.

Gab es diese Urteile nicht früher schon, gegen Modchips, gegen Importadapter? Obwohl, neu ist, dass diesmal der Eingriff in den Arbeitsspeicherinhalt schon ein Vergehen ist.

Moralisch hochstehende Kommentatoren mit Texten wie "das Spiel muß so gespielt werden wie es der Hersteller vorsieht" übersehen, dass nicht jeder unbegrenzt Zeit und Nerven und Skills hat. Ich meine, irgendwelche japanischen Kinder können angeblich Thunderforce IV ohne Continue durchspielen - ich brauche allein für den letzten Endboss ca. 2 Stunden und etwas über 100 Continues. Casual gabs früher noch nicht.
 
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