Steam aktualisiert Datenschutzrichtlinie und Nutzungsvertrag

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Könnt ihr das eventuell mal richtig aufbereiten?

Also wo ist der Gerichtsstand aktuell, ist dieser überhaput bindend?
Wo ist er danach, ist das nach deutschem Recht überhaupt zulässig, und vor allem, wenn vorher der Gerichtsstand in Deutschland war, und jetzt in Luxemburg, was ändert sich dann für den Kunden, Stichwort Rechtsschutzversicherung...

Bei CB war auch von irgendwelchen internationalen Verträgen die Rede, die ausgeschlossen werden sollten. Was steckt da dahinter?
 
Immerhin mal eine (anscheinend) Positive Veränderung was den Datenschutz durch derartigen Firmen angeht. Aber ein paar mehr Infos wären echt schön gewesen.
 
Ich finds immer noch schade, dass man keine Lizensen weiterverkaufen kann. Wäre ziemlich cool, wirds aber wohl niemals geben :(
Sonst ist es ganz gut, dass sich, soweit ich es verstanden hab, der Datenschutz verbessert :)
 
hab gerade bissle darin rumgelesen und zugestimmt. soweit ich lesen konnte ändert sich für mich ja nichts.
( lasse mich gerne belehren )
 
Also, im Internet kursieren gerade Gerüchte, dass sich der Abschnitt mit den Lizenzen geändert hätte - allerdings stimmt das nicht. Der Abschnitt ist schon seit 8 Jahren der selbe.
 
ohne Fachanwalt sieht bald keiner mehr durch. Mich stört Steam als solches nicht und da ja dennoch deutsches Recht Anwendung findet ist ja nicht alles schlecht :schief:
Auch mich würde es freuen wenn es einen legalen gebraucht Spiele Markt geben würde, schließlich werden die neuen Games auch nicht preiswerter, aber die Sale Verkäufe lindern den Verlust.
 
"Soweit jedoch das luxemburgische Recht ein niedrigeres Verbraucherschutzniveau als das Recht Ihres Wohnsitzlandes bieten sollte, haben die Verbraucherschutzgesetze Ihres Wohnsitzlandes Vorrang."

Ergo dürfte eher das Deutsche Recht für uns gelten - ist doch gut?!



Und das mit den Sammelklagen ... tja, gegen die würde ich mich auch lieber rechtlich absichern wollen, die ticken bei juristischen Dingen nicht ganz richtig im Land der begrenzten Unmöglichkeiten.
 
Ähm hat eigentlich irgendjemand das Ding wirklich gelesen???

Hab jetzt auch die Meldung bekommen, und muss sagen, ich bekomm das große Kotzen. Vor allem frag ich mich, ob ich jetzt entweder doof bin, oder selbst PCGH das Ding nicht wirklich 100% gelesen hat bevor die News verfasst wurde.

Mal ein paar Auszüge:

IHNEN IST BEKANNT UND SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS SOWOHL SIE ALS AUCH VALVE AUF DAS RECHT ZUR ERHEBUNG EINER KLAGE VOR GERICHT UND AUF DIE DURCHFÜHRUNG EINES GERICHTLICHEN VERFAHRENS EINSCHLIESSLICH EINER VERHANDLUNG DER SACHE VOR EINEM RICHTER ODER VOR GESCHWORENEN (JURY) VERZICHTEN.
HALLO? Da gehts nicht nur um Sammeklagen, sondern um Klagen jedweder Form!

Schiedsverfahrensbenachrichtigung, Valve Corporation, Postfach (ATTN: Arbitration Notice, Valve Corporation, P.O. Box) 1688, Bellevue, WA 98004, Vereinigte Staaten von Amerika (1688, Bellevue, WA 98004).

Das Schiedsverfahren wird wohl dann in den USA abgehalten, zu dem man sich verpflichtet... Sehr realistisch, und darüber hinaus eine völlig unzumutbare Belastung eines Vertragspartners zu Gunsten des Anderen...
Es wird zumindest nach amerikanischen Recht ablaufen..

Für das Schiedsverfahren gelten die Richtlinien für Wirtschaftsschiedsverfahren des US-amerikanischen Verbandes für Schiedsverfahren (American Arbitration Association, nachfolgend abgekürzt „AAA”)
So und jetzt kommts:
Unbeschadet der Regelungen des vorliegenden Vertragsabschnitts sind Sie berechtigt, in jeglicher Streitangelegenheit vor einem Gericht zu prozessieren, das für die Verhandlung und Entscheidung von geringwertigen Streitangelegenheiten zuständig ist, sofern sämtliche Voraussetzungen der Anhängigmachung eines entsprechenden Verfahrens vor einem solchen Gericht einschließlich etwaiger einschränkender Voraussetzungen hinsichtlich der Zuständigkeit und des Streitwertes erfüllt sind.
Die ham se doch nicht alle :dumm:
Die widersprechen sich in ihren eigenen AGBs.... Lesen die die Dinger überhaupt mal selbst komplett durch????

Irgendwie höre ich in meinem Kopf eine kleine Stimme, die "Verbraucherschutzzentrale" säuselt und immer lauter wird....

EDIT:
Und zu "geil"... Ich stimm ja nicht zu...

Steam beendet sich automatisch und ich kann auch nicht die Sachen umstellen, damit ich im offline Modus das Ding wenigstens starte... Naja, ich hab ja heute frei... mal ne kleine Reise machen...
 
Ähm hat eigentlich irgendjemand das Ding wirklich gelesen???

Hab jetzt auch die Meldung bekommen, und muss sagen, ich bekomm das große Kotzen. Vor allem frag ich mich, ob ich jetzt entweder doof bin, oder selbst PCGH das Ding nicht wirklich 100% gelesen hat bevor die News verfasst wurde.

Mal ein paar Auszüge:

HALLO? Da gehts nicht nur um Sammeklagen, sondern um Klagen jedweder Form!


Das Schiedsverfahren wird wohl dann in den USA abgehalten, zu dem man sich verpflichtet... Sehr realistisch, und darüber hinaus eine völlig unzumutbare Belastung eines Vertragspartners zu Gunsten des Anderen...
Es wird zumindest nach amerikanischen Recht ablaufen..

So und jetzt kommts:
Die ham se doch nicht alle :dumm:
Die widersprechen sich in ihren eigenen AGBs.... Lesen die die Dinger überhaupt mal selbst komplett durch????

Irgendwie höre ich in meinem Kopf eine kleine Stimme, die "Verbraucherschutzzentrale" säuselt und immer lauter wird....

EDIT:
Und zu "geil"... Ich stimm ja nicht zu...

Steam beendet sich automatisch und ich kann auch nicht die Sachen umstellen, damit ich im offline Modus das Ding wenigstens starte... Naja, ich hab ja heute frei... mal ne kleine Reise machen...
Die können in ihre AGBs reinschreiben was sie wollen, Verstösse gegen deutsches Recht sind automatisch aufgehoben und würden im Falle einer Klage der Kunden daher nichtig werden. Eine Klausel nicht verklagt werden zu können dürfte auch hinfällig sein, die einziger Verbrecher die sowas basteln können (evtl.) sind die Volkszertreter in Berlin.
 
Das ist mir klar, aber ist dir auch klar wie schwierig und kostenintensiv Klagen gegen eine AGB sind?

Das ist aber gar nicht der Punkt. Es ist einfach nur peinlich, sich innerhalb nur eines Paragraphen der EIGENEN AGB zu widersprechen.... Vor allem bei so einem großen Konzern.

Die AGBs von allen großen Firmen der Spiele-Branche gehören einkassiert. Da gibt es Auswüchse die einfach nicht mehr zu tollerieren sind...:daumen2:
 
Du, ganz im Ernst: Mir sind im Zweifel die Anwaltskosten egal, arm bin ich zum Glück nicht, und da ich wenn dann wohl der Meinung bin im Recht zu sein (und auch zu bekommen), dann würde ich einen Prozess von unserem Anwalt in die Wege leiten lassen.



Wobei ich jetzt immer noch keinen Grund sehe, gegen Valve vorgehen zu müssen. Wenn mich irgendwer grundlos sperren sollte, dann ja ... nur ist mir bisher von keinem solchen Fall bekannt, der Shitstorm und der Vertrauensverlust wäre zu gross für Valve, die btw. immer noch als die "Guten" in der Branche gelten, und das so ziemlich als Einzige .... Blizzard hat am eigenen Lack ja auch deutliche Risse bekommen in der jüngsten Vergangenheit ...
 
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