iOS 5: Phone 4S, iPad 2 und Co. erhalten Untethered-Jailbreak

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Hast du iN Problem damit? :ugly:

Wenn ein Untethered Jailbreak kommt, dann für alle iDevices. Sprich das 3gs (altes oder neues Bootrom spielt keine Rolle, wobei das alte Bootrom schon untethered Jailbreakbar ist.) iPhone 4, iphone 4S, Ipad 1 und höchstwahrscheinlich auch das iPad 2, wobei pod2g grad seinen Jailbreak für das iPad 2 anpasst und das braucht natürlich seine Zeit.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
An dieser Stelle einen Hinweis auf die Forenregeln:

4.4 Urheberrechtsschädigende Inhalte
Beiträge, die die Durchführung folgender Handlungen ermöglichen oder erleichtern, welche einen Verstoß gegen das Urheberrecht zur Folge haben, sind untersagt:

  • Die Umgehung/Entfernung technischer Schutzmaßnahmen (Kopierschutz) eines Werkes oder Mediums (auch wenn die Umgehung/Entfernung zur Fehlerberichtigung vorgenommen wird)
  • Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung eines Werkes ohne Einwilligung des Rechteinhabers
Betroffen sind alle Werke (oder Teile davon), die nach dem UrhG als schützenswert eingestuft werden, besonders Bücher (auch eBooks), Fotos, Musik, Filme, Computerprogramme (einschließlich Firmware u.ä. und sogenannter "Abandonware"). Im Zweifel muss das Forenmitglied für die oben genannten Handlungen eine Einwilligung des Rechteinhabers nachweisen. News der Redakteure der PCGH-Webseite sind im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeit von dieser Regel ausgenommen. Die Regel findet aber Anwendung in den jeweiligen Kommentarthreads, den User-News und sonstige Forenbereichen.
zum besseren Verständniss: Urheberrechtsschädigende Inhalte, die die Durchführung der genannten Handlungen ermöglich oder erleichtern, sind oder werden als solche behandelt:

  • Illegale Kopien („Raubkopien“, Warez) genannter Werke, auch bei analogem Kopieren
  • Cracks aller Art (Crack-Patches, Dongle-Cracks, Keygens/-maker, kopierte Seriennummern, Reverse Engineering mit dem Ziel einen Kopierschutz zu umgehen oder zu entfernen)
  • File-Sharing (mit dem Ziel der Verbreitung und Vervielfältigung von Werken)
  • Online-Bereitstellung von Werken ohne vertragliche Grundlage mit dem Rechteinhaber (TV-Streams, Nutzung fremder Bilder,...)
  • Mitschnitte legaler Online-Streams (z.B. Youtube, Musikangebote,... . Man beachte auch die Nutzungsbedingungen der Webseiten)
  • Mitschnitte von Programmen im Fernsehen, Radio oder Internet (ausgenommen eigene, private Nutzung)
  • Hacks von Software oder Hardware, soweit diese zu einem Verstoß gegen das Urheberrecht führen (inkl. "Jailbreaks")
  • Brenn-Programme, die fähig sind, den Kopierschutz zu umgehen
  • Emulatoren, die ohne Einwilligung des Rechteinhabers zur Nutzung fremder Kopien bzw. ROM-Dateien verwendet werden. Dies gilt nicht für Emulatoren freier Standards
Diese Inhalte sind in Verbindung mit folgenden Arten von Beiträgen untersagt:
  • Anleitungen, Hilfestellungen, Videos
  • Erklärungen/Release-Notes von Herstellern urheberrechtsschädigender Inhalte (z.B. .nfo)
  • Persönlich vorgenommene Handlungen und/oder eigene/r Nutzung/Besitz von urheberrechtsschädigenden Inhalten
  • Namentliche Nennung von Herstellern urheberrechtschädigender Inhalte
  • Verweise (auch ohne Hyperlink) auf Websiten oder sonstige Angebote, die gegen 4.4 verstoßen.

Entsprechende Beiträge ausgeblendet. Bitte ab sofort beachten.
 
Die News handelt doch vom Jailbreak. Wieso dürfen wir dann nicht zumindest in diesem Thread über Jailbreaks reden? Links zu Anleitungen werden wir schon nicht posten. ;)
 
Ihr dürft hier so viel ihr wollt über JB reden, nur eben nicht über die eigenen Handlungen und ein paar andere Dinge (siehe die letzten fünf Bulletpoints der Forenregel).
 
Die Redakteure haben eben die Pressefreiheit, wir nicht.

Aber was die Regel soll, verstehe ich nicht. Ich meine
es gibt Foren da wird auch darüber geredet und die Betreiber bekommen
auch keine Probleme. Zumal der JB nicht mal illegal ist. Dann müsste
das Rooten und flashen von Custom Roms doch genau so illegal sein :schief:
 
Allerdings ist der JB von Apple unerwünscht, das Rooten ist Google jedoch egal. Ist halt die Garantie weg.
 
Hacks von Software oder Hardware, soweit diese zu einem Verstoß gegen das Urheberrecht führen (inkl. "Jailbreaks")

Laut Gerichtsentscheid sind iOS-Jailbreaks NICHT illegal. Unverständlich.
Andererseits wird über einen Siri-Port auf ältere iOS-Geräte berichtet, die wiederrum wirklich Copyrights verletzten.


Dazu kommt die Tatsache das man aus Konsequenz den Thread samt Artikel hätte löschen müssen da auch hier ipod2g genannt, verlinkt und zitiert wird.
Mehr habe ich auch nicht gemacht und mein Beitrag wurde "ausgeblendet" ...

Sehr komisches Verhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Laut Gerichtsentscheid sind iOS-Jailbreaks NICHT illegal. Unverständlich.

Dazu hätte ich gerne einen Link bzw. ein Aktenzeichen und bitte ein deutsches. Ausländische Rechtsprechung und Gesetze haben wie immer hier in D keine Gültigkeit. :schief:

Ich meine
es gibt Foren da wird auch darüber geredet und die Betreiber bekommen
auch keine Probleme. Zumal der JB nicht mal illegal ist. Dann müsste
das Rooten und flashen von Custom Roms doch genau so illegal sein :schief:

Den Foren scheint dann §10 TMG ziemlich egal oder unbekannt zu sein. Was der Gesetzgeber vorgibt, wird auch gemacht.

Das Durchführen eines JB ist nicht legal, sondern stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht von Apple an der Firmware dar.

Im Urheberrechtlichen Sinne stellt der JB eine sonstige Umarbeitung eines Computerprogramms (Firmware) dar ohne Einwilligung des Rechtsinhabers (§69c Nr.2 UrhG). Das führt unter anderem zu Vernichtungsansprüchen des Rechtsinhabers für die JB-Firmware (§§69f I, 97, 98 UrhG) gegen den Besitzer/Eigentümer des Smartphones. Falls zudem noch eine unerlaubte Vervielfältigung bei der Bearbeitung geschieht ist auch strafrechtlich (§106 UrhG) eine Verfolgung möglich. Hier ist dann aber nicht der Eigentümer/Besitzer dran, sondern derjenige, der die Vervielfältigung durchgeführt hat.

Dass es nach wie vor so viele Missverständnisse gibt, liegt an Apple selbst. Angesichts der Tatsache, dass sie hier in Deutschland gegenüber Privatpersonen bestenfalls einen Vernichtungsanspruch für die JB-Firmware haben, macht es für sie finanziell unattraktiv rechtlich dagegen vorzugehen. Die gewerblichen Anbieter von JBs sitzen im Ausland und/oder sind nicht zurück verfolgbar.

Auf Grund der oben stehenden Rechtsverweise kannst du nun selbst sehen, dass der JB eben nicht legal ist. Vielleicht hilft das für die Zukunft.

Warum das im Falle von Android anders ist, liegt an der Open-Source-Lizenz, die ausdrücklich (unter bestimmten Bedingungen) das Bearbeiten der Firmware/OS erlaubt. Das ist bei Apple(-Firmware) unter proprietärer Lizenz nicht möglich. Im aktuellen Sonderheft von PCGH, der Pad and Phone, findest du einen ausführlichen Artikel dazu. Der sollte dann wirklich auch die letzten Fragen beantworten. ;)
 
@Lars Craemer

Muss hier etwas korrigieren:

Für das iPhone 4S existierte bisher kein einziger Jailbreak. Auch kein untethered Jailbreak.
Ist sozusagen frisch entjungfert worden bzw. hat Premiere gehabt.

Nur für das iPad 2 existiert für iOS 4.3.3 ein Jailbreak, welcher bis dato soweit ich weiss auch nur tethered war.

Mit anderen Worten: Ein Jailbreak unter iOS 5.0 oder 5.0.1 war bisher auf keinem der beiden Geräte möglich.
Naja und nun kommt er bald untethered für alle iDevices daher. Das nenne ich mal tolle Tech-Nachrichten.

Gruß tux_troll
 
@Pokerclock

Hauptsache den wichtigen Teil meines Postes ignorieren. Ich möchte dazu noch eine Stellungnahme, weil mein Post kein anderen Inhalt als den des Artikels enthielt.

Zum Thema Illegal oder nicht... :
Klick 1
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Klick 3

In Deutschland ist die Rechtslage nicht geklärt, es ist eine Grauzone, also NICHT Illegal.
Ändert nichts an der Tatsache das der Artikel gegen die Forumrichtlinien verstößt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Pokerclock

Klick 1
Klick 2
Klick 3

In Deutschland ist die Rechtslage nicht geklärt, es ist eine Grauzone, also NICHT Illegal.

Link 1 und 3 beziehen sich auf US-amerikanische Rechte. Die haben hier in D natürlich keine Gültigkeit. Hatte ich aber schon extra in meinem obigen Beitrag geschrieben, dass solche Verweise eben nicht die Rechtmäßigkeit der Durchführung nachweisen. Ganz im Gegenteil.

Im Link 2 erwähnt die Anwältin ausschließlich den §108b UrhG. Dieser bezieht sich allerdings nur auf die Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen (§95a UrhG). Sie bezieht sich nicht auf die zivilrechtliche Seite (§§69c Nr.2, 97, 98 UrhG) und die bloße Vervielfältigungs-Handlung und es wird wieder auf US-Gesetze verwiesen. Im Übrigen ist die Überschrift des Artikels denkbar schlecht gewählt. Es ist mir sowieso schleierhaft, wie die Frau Anwältin auf den §108b UrhG kommt. Die §§95a ff. UrhG undd amit auch der §108b UrhG, der sich auf diese bezieht gelten ohnehin nicht im Falle von Computerprogrammen (§69a V UrhG)

Ich wiederhole es nochmal, damit das auch bei jedem im Kopf ankommt: US-amerikanisches Recht hat keine Gültigkeit in Deutschland.

Im Übrigen hast du vermutlich diesen Teil der Forenregel übersehen:

News der Redakteure der PCGH-Webseite sind im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeit von dieser Regel ausgenommen. Die Regel findet aber Anwendung in den jeweiligen Kommentarthreads, den User-News und sonstige Forenbereichen.

Steht auch oben im Beitrag von mir. :schief:

Ich schlage vor du nimmst die oben stehenden Verweise auf deutsche Gesetze jetzt mal zur Kenntnis. Erster Schritt dafür ist lesen: UrhG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Wenn du Fragen hast oder gewisse Formulierungen nicht verstehst, kannst du dich ja gerne bei mir melden.
 
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