PCGH Extreme: Blog zu Rechtsfragen rund um den PC

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Darf man denn was einschicken, wenn man Fragen hat?^^
Mein Creative Zen X-Fi hätte einen Umtausch verdient.
Seit Weihnachten - Nimmt manchmal Tastendrücke nicht, verbuggt, Farbe auf einer Taste geht ab, Kopfhörerbeschriftung ist so gut wie ab, Stecker am Kopfhörer ist oben abgeknickt...
Kann man davon irgendwas als Grund durchgehen lassen, den umzutauschen? Wiederverkauf macht sich leichter, wenn das Gerät neu ist :ugly:
 
Darf man denn was einschicken, wenn man Fragen hat?^^
Mein Creative Zen X-Fi hätte einen Umtausch verdient.
Seit Weihnachten - Nimmt manchmal Tastendrücke nicht, verbuggt, Farbe auf einer Taste geht ab, Kopfhörerbeschriftung ist so gut wie ab, Stecker am Kopfhörer ist oben abgeknickt...
Kann man davon irgendwas als Grund durchgehen lassen, den umzutauschen? Wiederverkauf macht sich leichter, wenn das Gerät neu ist :ugly:
Ja klar, das sind alles gute Gründe für einen kostenlosen Ersatz, schick ihn ein *räusper* ...... :lol:
 
Darf man denn was einschicken, wenn man Fragen hat?^^
Mein Creative Zen X-Fi hätte einen Umtausch verdient.
Seit Weihnachten - Nimmt manchmal Tastendrücke nicht, verbuggt, Farbe auf einer Taste geht ab, Kopfhörerbeschriftung ist so gut wie ab, Stecker am Kopfhörer ist oben abgeknickt...
Kann man davon irgendwas als Grund durchgehen lassen, den umzutauschen? Wiederverkauf macht sich leichter, wenn das Gerät neu ist :ugly:


hmm, da würde man zu einem speziellen Sachverhalt Stellung beziehen, ich meine, so generell kannst es immer einschicken, und wenn die sagen es ist nichts, dann musst entweder weiter meckern oder zum Anwalt....

Es wird Dir hier keiner eine rechtsverbindliche Auskunft geben, falls Du das meinst. Ich denke die Fragen richten sich eher nach allgemeiner Natur und nicht speziell.
 
Gut gemacht und einsteigerfreundlich!

Hatte aber schon praktisch alles im letzten Halbjar in Rechtslehre. ;)
Wird haben zwar kein Bio, Chemie oder Erdkunde, aber dafür wissen wir über unsere Rechte und die Wirtschaft gut bescheid (wirtschaftliches Gymnasium).

Darf man denn was einschicken, wenn man Fragen hat?^^
Mein Creative Zen X-Fi hätte einen Umtausch verdient.
Seit Weihnachten - Nimmt manchmal Tastendrücke nicht, verbuggt, Farbe auf einer Taste geht ab, Kopfhörerbeschriftung ist so gut wie ab, Stecker am Kopfhörer ist oben abgeknickt...
Kann man davon irgendwas als Grund durchgehen lassen, den umzutauschen? Wiederverkauf macht sich leichter, wenn das Gerät neu ist :ugly:

Es ist so: Bei Kaufverträgen zwischen einem Unternehmen und einem privaten Verbraucher (Handelsgeschäften) besteht eine Beweislastumkehr, d.h. letzerer muss in den ersten 6 Monaten nicht beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe der Ware (Gefahrenübergang) vorlag.
(Dazu muss gesagt werden, dass der Verkäufer die Schuld trägt, wenn ein Mangel bei Gefahrenübergang vorliegt). Es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar, d. h. wiederum, dass es Quatsch wäre, wenn man z.B. eine nagelneue Vase bei einem Keramiker kauf, sie einem am nächsten Tag auf den Boden fliegt und man behauptet, dass es schon bei Gefahrenübergang der Fall war.
Falls der Hersteller oder Verkäufer eine Garantie auf die Ware gibt, gilt die Beweislastumkehr solang die Garantie dauert.

Dann sind noch Definitionen eines Sachmangels wichtig: Ein Sachmagel liegt vor, wenn a) die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist (Verkäufer sagt rotes Auto und man bekommt ein Blaues), b) wenn die Sache sich für ihre vorausgesetzte Verwendung nicht eignet (Auto fährt nicht), c) wenn sie das tut, aber nicht die Beschaffenheit von Sachen der gleichen Art aufweist (jedes Auto der gleichen Serie hat ein Navi, nur das eigene nicht), d) wenn die Sache vom Hersteller oder vom Verkäufer in Anpreisungen zugesicherte Eigenschaften nicht hat und dass diese Eigenschaften kaufentscheidend waren (Auto verbraucht 12L, aber in Werbung steht 8L).
Es gibt noch andere, aber das sind die Wichtigsten.

Falls ein Mangel vorliegt, hast du das Recht auf Nacherfüllung, also auf Neulieferung oder Beseitigung des Schadens. Der Käufer kann eines von beiden frei Wählen. Der Verkäufer hat aber das Recht, eines davon zu verweigern, wenn es in unverhältnismäßig hohen Kosten zum anderen steht. Falls eine Nacherfüllung nicht möglich ist oder einfach nicht geleistet wurde, gibt es noch den Rücktritt vom Kaufvertrag, die Preisminderung, die Forderung von Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, aber das ist eher unwichtig, da die Bedingungen sicher nicht eintreten werden. Ggf. kann ichs ja noch ergänzen.

Vor diesem Hintergrund kommen wir nun zu deinem Fall: Bei dir tritt schon mal die Beweislastumkehr in Kraft, da Weihnachten und ich gehe mal davon aus, dass du es nicht von einer Privatperson gekauft hast.
Dann liegt ein Mangel in der Beschaffenheit zu anderen Produkten vor, da bei ihnen nicht die Schrift abgegangen ist und die Tasten bestens reagieren, usw... .
Und auch die Sache mit der Unvereinbarkeit würde nicht eintreten.
Meiner Meinung nach hättest du gute Chancen.

Als Bemerkung: Juristerei ist immer Definitionssache. Ein anderer könnte z.B. jetzt bei der Unvereinbarkeit etwas anderes behaupten. Ich denke aber, es ist schon richtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, okay, danke schauen wir mal^^
Hab den bei Amazon gekauft, nach den Ferien also vielleicht mal einschicken.
Ich finds bloß unglaublich, dass ich den wirklich sooo vorsichtig behandle (der ist unterwegs IMMER in ner ledertasche und zu hause in nem Silikon-Skin, damit er auch ja keinen Kratzer kriegt) und der nach 3 Monaten schon so ... "schrott" ist :wall:
 
Das ist mit der beste Blog hier auf PCGH!
Hab mir vor 2-3 Wochen schon mal ein paar Themen aus dem Blog durchgelesen, sehr interessant, mit Quellen etc. und dazu noch schön geschrieben. :)

Wirklich lobenswert und im Zweifelsfall auch sehr brauchbar für uns User/Käufer! ;):daumen:
 
Zunächst einmal vielen Dank für euer Lob! Das geht einem immer runter wie Butter:daumen:

Dann möchte ich klar stellen. Es heißt Pokerclock. Wie das Spiel mit den Karten.

Ich bin immer auf der Suche nach bestimmten Themen. Wer also eine Idee oder eine bestimmte Frage hat, aus den Bereichen Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht oder Handelsrecht, der soll sich nur melden.

Aber wie es bereits im Artikel beschrieben wurde. Ich kann nicht alles wissen und im deutschen Recht ist 1+1 nicht immer = 2, sondern manchmal 1,9 und manchmal 2,1.
 
Wirklich gute Arbeit, gerade bei teuren PC-Komponenten herrscht oft juristische Ratlosigkeit, und in vielen Hardwareforen werden z.B. Garantie und Gewährleistung wirld durcheinander geworfen.

In Sachen Mängelhaftung des Händlers wäre evtl. noch die Wandelung interessant. Einige Händler schicken da wohl defekte Geräte zum Hersteller ein und verweisen auf die Garantie und 4 Wochen Wartezeit. Oft bekommt man dann reparierte Gebrauchtware (refurbished).

Afaik kann der Käufer bei Sachmängeln aber einen Austausch gegen ein gleiches oder gleichwertiges Gut fordern, falls dies dem Händler zuzumuten ist. Was bei Grakas und Festplatten von der Stange ja kein Problem sein sollte.

In diesem Sinne, weiter so, Pokerclock! :daumen:

PS: Hast du irgendwo einen Disclaimer, dass das keine Rechtberatung darstellt? Nicht, dass man dich abmahnt... :ugly::D
 
Jepp..., so ist es.
Die Blogs von Pokerclock sind einsame Spitze:daumen:
Vor allem dieser hatte mir sehr weitergeholfen: Kleingewerbe als Einnahmequelle? Hiermit ein Dank an dich Pokerclock;)

Vielen Dank:daumen:

Ich möchte darauf hinweisen, dass sich 2009 bestimmte Beträge geändert haben bzw. ändern werden (Z.b. der Grundfreibetrag). Ich werde das demnächst ergänzen.

Der Blog ist übrigens auf Grund der Kleingewerbeanmeldung eines Freundes entstanden.

Afaik kann der Käufer bei Sachmängeln aber einen Austausch gegen ein gleiches oder gleichwertiges Gut fordern, falls dies dem Händler zuzumuten ist. Was bei Grakas und Festplatten von der Stange ja kein Problem sein sollte.

PS: Hast du irgendwo einen Disclaimer, dass das keine Rechtberatung darstellt? Nicht, dass man dich abmahnt... :ugly::D

Bei Händlern, die eine hohe Anzahl dieser Güter verkaufen, kann man durchaus nach der Verkehrssitte erwarten, dass sie solche Ware auf Lager haben bzw. schnell besorgen können. Eine zwei Wochen Frist reicht in der Regel aus. Deswegen sollte man immer Nacherfüllung verlangen, wenn einem das Gesetz schon das Recht dazu gibt.

So ein Disclaimer wäre schon eine feine Sache. Sollte ich mal machen. Vor allem weil die News doch etwas überraschend kam.
 
hallo, habe eine rechtsfrage, und zwar habe ich letzte wochen meinen asus g2s laptop versteigert, alles schön geschrieben, allerdings hatte ich zu dem keine festplatte mehr und habe dazu wirklich keinerlei angaben gemacht, heißt keine kapazität und habe auch nie gesagt das der laptop komplett sei.

hier die art. nummer von ebay:
-entfernt-

nun will er mich verklagen da keine festplatte dabei war, nur wer steht nun im recht?

ich weis, ist vllt. etwas blöd mit der festplatte garnichts zu schreiben aber ich bin der meinung wenn nichts dasteht gibt es das teil auch nicht, oder???

gruß Stephan
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sorry, aber ich darf hier keine Rechtsberatung durchführen. Die Blogs stellen nur allgemeine Hinweise auf ohnehin jederzeit nachschlagbare Gesetzestexte und Urteile dar.

Die Ebay-Nr. habe ich mal entfernt.
 
hmm...brauch ja keine rechtsberatung sondern wollt nur wissen wer im recht ist.

oder anders wenn man einen pc kauft/verkauft und es steht nichts von einer festplatte drinne muss dann automatisch eine dabei sein?
 
Arbeitet einwandfrei ... Nur einen Mangel, bla, Blättchen würde fehlen...
Bin kein Jurist, aber würd einfach mal tippen, dass der Käufer recht kriegt. Und ich wünsch es ihm .. ebay-Betrüger gibts genug. Wenn du Anstand hast, kaufst du ihm wenigstens noch ne Festplatte ... -.-
Erst im Internet andere Leute übern Tisch ziehen und dann ebenfalls im Internet um rechtlichen Rat bitten, ganz toll sowas ^^
 
ich hatte es vergessen zu schreiben, habe ja auch schon alles von der festplatte (daten) weggelassen...

hatte ja nun nichts mit betrügen zu tuhen, war ja keine absicht.
 
Ganz allgemein gesprochen.

Wenn modular aufgebaute technische Geräte in einer Anzeige angeboten werden, die verkehrsübliche Vollständigkeit und damit sofortige Nutzungsbereitschaft suggeriert, könnte man das als Käufer voraussetzen und auch darauf vertrauen.

Aber jetzt bitte wieder von dem Thema wegkommen, da es auch nicht Sinn des Threads ist.
 
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