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Ja klar, das sind alles gute Gründe für einen kostenlosen Ersatz, schick ihn ein *räusper* ......Darf man denn was einschicken, wenn man Fragen hat?^^
Mein Creative Zen X-Fi hätte einen Umtausch verdient.
Seit Weihnachten - Nimmt manchmal Tastendrücke nicht, verbuggt, Farbe auf einer Taste geht ab, Kopfhörerbeschriftung ist so gut wie ab, Stecker am Kopfhörer ist oben abgeknickt...
Kann man davon irgendwas als Grund durchgehen lassen, den umzutauschen? Wiederverkauf macht sich leichter, wenn das Gerät neu ist
Darf man denn was einschicken, wenn man Fragen hat?^^
Mein Creative Zen X-Fi hätte einen Umtausch verdient.
Seit Weihnachten - Nimmt manchmal Tastendrücke nicht, verbuggt, Farbe auf einer Taste geht ab, Kopfhörerbeschriftung ist so gut wie ab, Stecker am Kopfhörer ist oben abgeknickt...
Kann man davon irgendwas als Grund durchgehen lassen, den umzutauschen? Wiederverkauf macht sich leichter, wenn das Gerät neu ist
Darf man denn was einschicken, wenn man Fragen hat?^^
Mein Creative Zen X-Fi hätte einen Umtausch verdient.
Seit Weihnachten - Nimmt manchmal Tastendrücke nicht, verbuggt, Farbe auf einer Taste geht ab, Kopfhörerbeschriftung ist so gut wie ab, Stecker am Kopfhörer ist oben abgeknickt...
Kann man davon irgendwas als Grund durchgehen lassen, den umzutauschen? Wiederverkauf macht sich leichter, wenn das Gerät neu ist
Jepp..., so ist es.Das ist mit der beste Blog hier auf PCGH!
Jepp..., so ist es.
Die Blogs von Pokerclock sind einsame Spitze
Vor allem dieser hatte mir sehr weitergeholfen: Kleingewerbe als Einnahmequelle? Hiermit ein Dank an dich Pokerclock
Afaik kann der Käufer bei Sachmängeln aber einen Austausch gegen ein gleiches oder gleichwertiges Gut fordern, falls dies dem Händler zuzumuten ist. Was bei Grakas und Festplatten von der Stange ja kein Problem sein sollte.
PS: Hast du irgendwo einen Disclaimer, dass das keine Rechtberatung darstellt? Nicht, dass man dich abmahnt...