Apple verbietet den Eierbecher Eipott einer hessischen Firma

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Sollen sie ihn hessisch "äppel spott" nennen ... :devil:

Aber schade - was hätten wir doch Alle über einen Ei-Store und einen Ei-Duunst (Eierkocher) gelacht ...

Andererseits beweist es - die Geschäftsleitung von Apple ist völlig humorlos.
 
Zuletzt bearbeitet:
jaja
Man sieht wieder einmal wie "cool" Apple ist.

Schaut man sich an was alles den Namen Windows trägt kommt man ins schmunzeln. (siehe PCG-h Archiv)
 
:lol::lol::lol:
...Weil das Wort "eine künstliche Wortschöpfung und keine übliche Bezeichnung für einen Eierbecher" ist....
also ich kenne einige Leute die zu einem Behälter Pott sagen (wegen ihrem Dialekt)... also so abwägig isses ja nicht
Aber wer wagt es schon sich gegen Apple aufzulehnen :schief:
 
Bei dem Protektionismus den die sonst betreiben ist das natürlich kein Wunder, ein Grund mehr das mir kein Apfel ist Haus kommt.
HUmor ist wenn man trotzdem lacht..:daumen2:
 
Wenn man keine Ahnung vom Markenrecht hat, muß man natürlich auf Apple drauf kloppen...

Also: Jeder Markeninhaber MUSS gegen echte und vermeintliche Markenrechtsverletzer vorgehen. Ob es sinnfrei ist oder nicht, ob er Recht bekommt oder nicht. Wenn er das nicht tut, muß er sich irgendwann, in einem ernsten Fall, vom Gericht sagen lassen "Du hast bisher nicht auf Deine Marke aufgepaßt und alles mögliche zugelassen. Damit hast Du selbst Deine Marke aufgeweicht. Und jetzt vor Gericht ziehen.... klage abgewiesen".

Das heißt, dass es für einen Markeninhaber sogar o.k. ist, vor Gericht zu unterliegen, wenn z.B. das Gericht entscheidet "Da ist keine Verwechselungsgefahr". Dann ist festgestellt "nein, das war keine Rechtsverletzung" und später kann kein anderer Rechtsverletzer anführen, dass der Markeninhaber ja nicht gegen diese besagte Rechtsverletzung vorgegangen ist.
 
Wenn man keine Ahnung vom Markenrecht hat, muß man natürlich auf Apple drauf kloppen...

Also: Jeder Markeninhaber MUSS gegen echte und vermeintliche Markenrechtsverletzer vorgehen. Ob es sinnfrei ist oder nicht, ob er Recht bekommt oder nicht. Wenn er das nicht tut, muß er sich irgendwann, in einem ernsten Fall, vom Gericht sagen lassen "Du hast bisher nicht auf Deine Marke aufgepaßt und alles mögliche zugelassen. Damit hast Du selbst Deine Marke aufgeweicht. Und jetzt vor Gericht ziehen.... klage abgewiesen".

Das heißt, dass es für einen Markeninhaber sogar o.k. ist, vor Gericht zu unterliegen, wenn z.B. das Gericht entscheidet "Da ist keine Verwechselungsgefahr". Dann ist festgestellt "nein, das war keine Rechtsverletzung" und später kann kein anderer Rechtsverletzer anführen, dass der Markeninhaber ja nicht gegen diese besagte Rechtsverletzung vorgegangen ist.

Genau =)

Hätte Apple Spaß verstanden, hätten sie nen Vergleich geschlossen und Lizenzgebühren verlangt^^ Obwohl das die Beklagte wohl noch teuerer zu stehen gekommen wäre^^
 
Ooooooh NEIN, muss ich jetzt meinen Eipott einschmelzen lassen oder an Apple schicken, damit die ihn klein hacken??? Muuuuuhahahahaha :lol:
 
Wenn man keine Ahnung vom Markenrecht hat, muß man natürlich auf Apple drauf kloppen...

Also: Jeder Markeninhaber MUSS gegen echte und vermeintliche Markenrechtsverletzer vorgehen. Ob es sinnfrei ist oder nicht, ob er Recht bekommt oder nicht. Wenn er das nicht tut, muß er sich irgendwann, in einem ernsten Fall, vom Gericht sagen lassen "Du hast bisher nicht auf Deine Marke aufgepaßt und alles mögliche zugelassen. Damit hast Du selbst Deine Marke aufgeweicht. Und jetzt vor Gericht ziehen.... klage abgewiesen".

Das heißt, dass es für einen Markeninhaber sogar o.k. ist, vor Gericht zu unterliegen, wenn z.B. das Gericht entscheidet "Da ist keine Verwechselungsgefahr". Dann ist festgestellt "nein, das war keine Rechtsverletzung" und später kann kein anderer Rechtsverletzer anführen, dass der Markeninhaber ja nicht gegen diese besagte Rechtsverletzung vorgegangen ist.


Da hat jemand gut aufgepasst in der Jura-Vorlesung :)

Hast aber (leider) vollkommen recht mit dem was du schreibst. Doof ist es trotz dem. Ausserdem sollten sich Unternehmen wie Apple vorher ausrechnen, was sie teurer zu stehen kommt: So ne Geschichte, wo der Markenname "beschmutzt" wird, oder aber wenn sie wegen sowas vor Gericht ziehen und dadurch ggf. nen Imageschaden erhalten. ("Der arme, kleine hessische Eierbecherhersteller" könnte es in der Presse heißen)
 
Eipott besteht aus zwei gebräuchlichen deutschen Nomen. Was ist daran verboten sie Zusammenzusetzen und ihr Produkt so zu nennen? Es ist schließlich keine Wortneuerschöpfung oder in erster Linie keine Abkupferung eines anderen Herstellers.
Apple´s Produkt, wohlgemerkt in englischer Sprache/Ausdrucksweise, ähnelt dem deutchen Eipott, müssen dafür andere Hersteller hinhalten?
 
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