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In Frankreich kann sich ein Arbeitnehmer seit dem Jahreswechsel darauf berufen, dass er in der Freizeit ein Recht auf Offline hat. Kein Unternehmen mit 50 und mehr Arbeitnehmern kann diese dazu zwingen, auch außerhalb der Arbeitszeiten ansprechbar zu sein. Sanktionen gibt es keine, aber es sichert die Arbeitnehmer ab.
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In Frankreich kann sich ein Arbeitnehmer seit dem Jahreswechsel darauf berufen, dass er in der Freizeit ein Recht auf Offline hat. Kein Unternehmen mit 50 und mehr Arbeitnehmern kann diese dazu zwingen, auch außerhalb der Arbeitszeiten ansprechbar zu sein. Sanktionen gibt es keine, aber es sichert die Arbeitnehmer ab.
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