mattinator
Volt-Modder(in)
Anfang Dezember letzten Jahres, nach knapp 26 Monaten zuverlässigem Betrieb, stieg die Temperatur meiner MSI GeForce GTX 970 Gaming 4G im 3D-Betrieb von sonst üblichen 60 auf ca. 80°C, ohne dass die Hardware- und Umgebungsbedingungen verändert wurden (sehr gute Gehäusekühlung und normale Raumtemperatur !). Bis auf die erhöhte Temperatur und die damit verbundene höhere Drehzahl der Lüfter und damit Lautheit der Karte funktionierte die Karte ohne Fehler. Ich habe die Karte beim Lieferanten (cyberport) zurückgegeben, der sie im Rahmen der erweiterten 3-jährigen Garantie von MSI an den Hersteller zurückgesendet hat. Nach über einem Monat Bearbeitungszeit (entsprechend der Rückmeldungen von cyberport ein Großteil der Zeit bei MSI) wurde mir nun von cyberport mitgeteilt, dass die Karte von MSI als nicht reparierbar und nicht ersetzbar deklariert und eine Gutschrift des Zeitwertes von (nur) 144,17 EUR von MSI an cyberport erstattet wurde, die ich nach meinen Wünschen einlösen kann (mein Kaufpreis 369,90 EUR). Meine das Problem betreffenden Anfragen direkt an den MSI-Support wurden bisher sehr vage und widersprüchlich beantwortet. Deshalb möchte ich zusätzliche dieses Forum zur Klärung nutzen.
Folgende Fragen:
- steht irgendwo in den Garantiebedingungen von MSI, dass bei o.g. Voraussetzungen (nicht reparierbar, kein Ersatz vorhanden) eine Gutschrift zum Zeitwert erstattet wird ?
- nach welchen Prinzipien wird der Zeitwert berechnet ?
- ist Stand Ende 2016 nach knapp über zwei Jahren Verfügbarkeit auf dem Markt seitens MSI keine GTX 970 Ersatzkarte verfügbar, obwohl die Karte auch aktuell noch zu dem von mir beim Kauf bezahlten Preis noch im Handel verfügbar ist ?
- ist es MSI nicht möglich, ein scheinbar defektes Kühlsystem der Grafikkarte (ggf. nur Wärmeleitpaste der GPU) zu reparieren ?
Wäre nett, wenn ein MSI-Mitarbeiter meine Fragen beantworten könnte.
Gruß, mattinator
Folgende Fragen:
- steht irgendwo in den Garantiebedingungen von MSI, dass bei o.g. Voraussetzungen (nicht reparierbar, kein Ersatz vorhanden) eine Gutschrift zum Zeitwert erstattet wird ?
- nach welchen Prinzipien wird der Zeitwert berechnet ?
- ist Stand Ende 2016 nach knapp über zwei Jahren Verfügbarkeit auf dem Markt seitens MSI keine GTX 970 Ersatzkarte verfügbar, obwohl die Karte auch aktuell noch zu dem von mir beim Kauf bezahlten Preis noch im Handel verfügbar ist ?
- ist es MSI nicht möglich, ein scheinbar defektes Kühlsystem der Grafikkarte (ggf. nur Wärmeleitpaste der GPU) zu reparieren ?
Wäre nett, wenn ein MSI-Mitarbeiter meine Fragen beantworten könnte.
Gruß, mattinator
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