difusser Garantiefall bei Media Markt

TheLax

PC-Selbstbauer(in)
Hallo zusammen,
mich hat heute die erneute Abwicklung der Garantieleistung für meinen Zweit-Monitor ziemlich überrascht. Aber zunächst mal zu den Fakten:
Es handelt sich bei dem Monitor um einen Benq BL2700HC und dieser hat ziemlich genau 24 Monate nach dem Kauf den Geist gegeben. Das Bild wurde bei dem Defekt kurz strahlend weiß und anschließend blieb das Bild schwarz und es tat sich nichts mehr. Beim Recherchieren der Garantiedauer fand ich widersprüchliche Angaben, denn verschiedene Händler gaben an,
dass der Monitor 36 Monate Garantie hätte, während widerum andere Händler nur die standardmäßigen 24 Monate angegeben haben. Mit diesen Infos bin ich dann in meinem örtlichen Media Markt aufgeschlagen und selbst dort wusste niemand ob noch etwas über die Garantie zu machen ist.
Denn deren System gab ebenfalls an dass die Garantie zwischen 24 und 36 Monaten liegen kann. Dennoch wurde der Monitor eingeschickt, mit dem Ergebnis dass die Reparatur im Rahmen der Herstellergarantie statt gefunden hat.
Dummerweise hat der Monitor keine zwei Wochen später erneut den Geist aufgegeben, diesesmal allerdings mit deutlich anderen Begleiterscheinungen. Das Bild wurde am rechten Rand komplett schwarz und unmittelbar vor dieser Stelle traten massive Farbfehler auf. Also habe ich den Monitor nochmal zu Media Markt gebracht und er wurde erneut eingeschickt.

Heute kam dann die Meldung, dass der Monitor wieder abholbereit wäre und bin in den Markt gefahren. Dort angekommen hat man mir auch meinen Monitor ausgehändigt allerdings standen auf der Reparaturrechnung einige Dinge die ich sehr bedenklich finde:
Das Gerät wurde auf den angebenen Fehler geprüft und es wurde dabei festgestellt, dass der LCD-Bereich beschädigt sei. Daher würden alle Garantieansprüche erlöschen. Kulanterweise hat sich der Media Markt aber bereit erklärt die Reparaturkosten zu übernehmen.
Das Kuriose an diesem eigentlich erfreulichen Sachverhalt ist aber, dass laut der Rechnung der durchgeführte Displayaustausch etwa 40€ über dem Neupreis des Monitors lag.

Was macht mich jetzt stutzig?
Zum einen war die Entscheidung zum Displaytausch war hochgradig unwirtschaftlich. Und zum anderen verliere ich durch den vermeintlichen Schaden alle weiteren Garantieansprüche, was besonders hinsichtlich der Tatsache, dass Media Markt bereits zwei mal nachbessern durfte äussert nachteilig für mich ist. Beim nächsten Defekt könnte ich afaik von dem Kaufvertrag zurück treten.
Die vermeintliche Beschädigung stammt definitiv nicht von mir sondern war, sofern sie überhaupt jemals existent war, ein Produkt des Garantieprozesses.
Hat jemand eine Ahnung was ich da tun könnte, falls nochmal was an den Monitor kommt?
 
Hast du etwas unterschrieben ? Wenn MM den Monitor angenommen hat bedeutet es, sie haben deinen Gewährleistungsanspruch anerkannt. Die wenden sich an den Hersteller und nutzen deren Garantie.
Wenn die letzte Reparatur kostenpflichtig war hatte der Hersteller die Garantieleistung abgelehnt und MM muss es bezahlen. Auf das reparierte Gerät hast du wieder 24 Monate Gewährleistung beim MM.
MM hat einen Fehler gemacht und hätte dich gleich beim 1. Mal an den Hersteller verweisen sollen denn der bietet Endkundensupport (Pickup & Return) an. Du hattest Glück, dass der Mitarbeiter nett war.
 
Zumal mich wundert, das die einfach kostenpflichtig reparieren ohne dich vorher zu fragen, ob du die Kosten übernehmen willst.
Normalerweise sollte da vorher ein Kostenvoranschlag kommen.

Da solltest du dich besser an die Verbraucherzentrale wenden.
 
Vllt ist im Abwicklungsprozess beim MM das Display beschädigt worden und daher hat es MM hingenommen die vermutlich vom Hersteller auf die Kosten hingewiesen wurden.
 
Zumal mich wundert, das die einfach kostenpflichtig reparieren ohne dich vorher zu fragen, ob du die Kosten übernehmen willst. Normalerweise sollte da vorher ein Kostenvoranschlag kommen.
Das dürfte sein wenn der Hersteller keinen Endkundensupport anbietet und in den Garantiebedingungen steht Abwicklung nur über Händler. Da dies nicht der Fall war hatte MM keine Wahl.
Entweder Gerät auf eigene Kosten reparieren, dem Kunden ein Austauschgerät geben oder dem Kunden das komplette Geld erstatten. Warum Letzteres nicht erfolgte ist allerdings seltsam.

Vermutlich hatte der MM Mitarbeiter der der Reparatur zugestimmt hatte, vorher nicht noch einmal den Kaufpreis des Monitors verglichen oder es ist Masche weil man jetzt nach 6 Monaten
die Gewährleistung ablehnen kann indem man die Beweislastumkehr anwendet wo der Kunde (durch ein Gutachten) beweisen muss, daß der Fehler von Anfang an war, was fast unmöglich ist.
 
Nö.

Nichts.

Hast Du die Seriennummer(n) der / des Monitors aufgeschrieben?

Ich hab mir die Sachen für Privatrecht zwar innerhalb eines Tages in den Schädel gehämmert, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ich bei einem Sachmangel und zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen andere Ansprüche wie Rücktritt oder Selbstvornahme geltend machen kann. Einzig die Verjährung könnte da ein Thema sein, aber da der Händler die Ansprüche anerkannt hat, sehe ich das auch eher unproblematisch.
Ja die Seriennummer habe ich noch auf der Originalrechnung....
 
Ich hab mir die Sachen für Privatrecht zwar innerhalb eines Tages in den Schädel gehämmert, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ich bei einem Sachmangel und zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen andere Ansprüche wie Rücktritt oder Selbstvornahme geltend machen kann.
Nein.
Falls der Kunde nach der 1. Reparatur nicht auf Rücktritt drängt und der 2. Reparatur zustimmt, hat er keinerlei Rücktrittsrechte mehr.
Ich bin seit 20 Jahren im Handel.

Ja die Seriennummer habe ich noch auf der Originalrechnung....
Und die stimmt mit der jetzigen Seriennummer überein?
 
Allerdings hat er ja nicht der Kostenübernahme für die 2. Reparatur zugestimmt. Ist die Frage, ob damit die Zustimmung zur Reparatur noch gültig ist.
Aber das würde wohl zu sehr in Richtung Rechtsberatung gehen und wäre somit hier nicht gestattet. Da bleibt dann doch nur die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt.
 
Nein.
Falls der Kunde nach der 1. Reparatur nicht auf Rücktritt drängt und der 2. Reparatur zustimmt, hat er keinerlei Rücktrittsrechte mehr.
Ich bin seit 20 Jahren im Handel.

Und die stimmt mit der jetzigen Seriennummer überein?

Ich fürchte das stimmt so nicht.... Du stellst das vorallem so dar, als würde der Kunde auf seinem Problem sitzen bleiben wenn die zweite Nachbesserung fehlschlägt.
Und nein die Seriennummer stimmt nicht mehr überein.
 

Gewahrleistung nach Reparatur | D.A.S. - Die Rechtsschutzmarke der ERGO

Aber die Frage ist, war nach der ersten Reparatur der Monitor bereits ein Anderer? (Seriennummer?)
Würde erklären, warum schon nach kurzer Zeit ein völlig anderer Defekt auftrat.
Das deutet darauf hin, dass sie dir einfach einen anderen reparierten Monitor aus dem Pool gegeben haben, dessen Reparatur nicht richtig durchgeführt, bzw. dieser nicht ordnungsgemäß getestet wurde.

Wenn das verschwiegen wurde, würde ich Randale machen, denn der "Neue" kann ja durchaus älter, bzw. noch problematischer sein als dein "Alter"
Das ist dann keine Reparatur, oder Kulanz mehr, sondern Betrug,..in der Hoffnung, das dass "Austauschgerät" bis zum Ende der restlichen Garantiezeit hält...

mfg
 
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