Cooler Master G550M 550W ATX 2.31 gelten 5 Jahre Garantie auch wenn ich das NT verkaufe

Mario2002

Freizeitschrauber(in)
Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage.
Wenn ich das oben genannte NT verkaufe, gelten dann auch für den zweitkäufer die 5 Jahre Garantie ab Kaufdatum?
Und reicht es dann aus, über die Seriennummer die Garantie abwickeln zu können?
Auf den NT ist die Seriennummer nicht mehr ganz gut zu sehen, aber die steht ja auf der Rechnung drauf, reicht das aus?
 
ich denke mal, es kommt auf die kulanz des herstellers an.
normalerweise gilt die garantie nur für den erstkäufer.
das sollte aber sicher in den jeweiligen garantiebestimmungen stehen.
 
Ja, die Garantie bleibt vorhanden, wenn die Rechnung dem Zweitkäufer auch übermittlt wird. Das übliche: Die ersten 2 Jahre nach Kaufdatum euch bitte an den Händler wenden, und dann, wenn das Produkt z.B. 5 Jahre Garantie hat, an uns, den Hersteller.

Falls der Verkäufer die Rechnung nicht mehr hat, ist die Garantie trotzdem noch gültig, weil wir diese durch die serial number ermitteln können (allerdings wird das Kaufdatum eingeschätzt, so dass es 2-3 Monate kürzer sein kann).

Das einfachste ist, das Produkt mit der serial number hier zu registrieren, dann ist es in unserem System und ihr müsst euch darüber keine Sorgen mehr machen.
--
Sylvain
 
Ja, die Garantie bleibt vorhanden, wenn die Rechnung dem Zweitkäufer auch übermittlt wird. Das übliche: Die ersten 2 Jahre nach Kaufdatum euch bitte an den Händler wenden, und dann, wenn das Produkt z.B. 5 Jahre Garantie hat, an uns, den Hersteller.

Falls der Verkäufer die Rechnung nicht mehr hat, ist die Garantie trotzdem noch gültig, weil wir diese durch die serial number ermitteln können (allerdings wird das Kaufdatum eingeschätzt, so dass es 2-3 Monate kürzer sein kann).

Das einfachste ist, das Produkt mit der serial number hier zu registrieren, dann ist es in unserem System und ihr müsst euch darüber keine Sorgen mehr machen.
--
Sylvain

Super Danke.
 
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