News Google mit umstrittener Nutzungsänderung: Alles, was im Internet gepostet wird, soll die KI nutzen können

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Laut den neuen Nutzungsbedingungen von Google, darf sich das KI-Tool Bard alles aneignen, was im Internet steht. In der EU sieht die Sachlage jedoch noch anders aus.

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Wie immer ist das Thema Fortschritt gegenüber Datenschutz heikel. Ich bin zum einen Google für Vieles unendlich dankbar. Selbst als Google-Maps begann, konnte ich mir nicht im entferntesten vorstellen, wie man damit Geld verdienen will, um die horrenden Kosten hereinzubekommen. Wie naiv ich vor zwanzig Jahren noch war.

Auch heute sind Tools wie Translate unglaublich hilfreich und was die KI schaffen wird, ist extrem spannend. Meine Neugier überwiegt die Risiken eindeutig. Darum bin ich selber auch bereit zu akzeptieren, dass alles, was ich freiwillig ins Internet stelle, von diesen Tools genutzt werden kann. Ich achte darum tunlichst darauf, dass nur so wenig wie nötig und Ausgewähltes ins Netz kommt.

Aber wie sieht es mit meinen behämmerten Mitmenschen aus, die meinen alles auf Videos aufnehmen zu müssen und jede noch so belanglose Aktion zu veröffentlich? Wieviel Kraft und Energie hat es bisher schon gekostet, meinen Arbeitskollegen, Bekannten, Freunden und Familienmitgliedern deutlichst zu machen, dann ich keine Fotos und Videos von mir ungefragt im Netz haben will. Auch nicht, mit wem ich wann wo was trinken war, mit wem ich Urlaub machte etc. Das ist privat und hat privat zu bleiben.

Und genau an der Stelle beginnt das Problem, wenn diese Daten dann ohne eigene Kontrolle darüber genutzt werden. Und was ist mit Altdaten im Netz? Vor zwanzig Jahren stellte ich noch unreflektierter ins Netz. Ich habe also prinzipiell nichts gegen die Nutzung, aaaaber, Strafen für unerlaubtes Einstellen von Fotos und insbesondere Gesprochenem sollte empfindlich werden können. Z.B. mit dem Verbot, Smartphones zu nutzen.

Das könnte man weiter spinnen. Warum z.B. brauche ich einen Führerschein fürs Auto und keinen fürs Smartphone? Das muss ja kein teurer Akt sein, aber sobald es eine Smartphonenutzungserlaubnis gibt, kann man die wieder bei Missbrauch entziehen. Z.B. all jenen, die bei Unfällen drauf halten, die ungefragt Sexvideos mit anderen einstellen, etc
 
Zuletzt bearbeitet:
Bezieht sich das nun nur auf die Eingaben bei der KI, oder wirklich auf alle Daten (Webseiten, Foren, Profile) im Internet?

Auf letztere kann Google in den eigenen AGB gar keinen Anspruch erheben, da Google nicht der Urheber ist, und auch sonst keinen Beitrag zum Content geleistet hat und keinerlei Vertragsbeziehung (z.B. Hosting) besteht.
 
Wer ernsthaft glaubt, dass Google das nicht bereits seit Jahren macht, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Es ist nichts neues, dass Google Persönlichkeitsprofile anhand der Suchanfragen und biometrischer Daten erstellt. Nur jetzt machen sie es eben ganz offiziell.
 
Wie immer ist das Thema Fortschritt gegenüber Datenschutz heikel. Ich bin zum einen Google für Vieles unendlich dankbar. Selbst als Google-Maps begann, konnte ich mir nicht im entferntesten vorstellen, wie man damit Geld verdienen will, um die horrenden Kosten hereinzubekommen. Wie naiv ist vor zwanzig Jahren war.

Auch heute sind Tools wie Translate unglaublich hilfreich und was die KI schaffen wird, ist extrem spannend. Meine neugier überwiegt die Risiken eindeutig. Darum bin ich selber auch bereit zu akzeptieren, dass alles, was ich freiwillig ins Internet stelle, von diesen Tools genutzt werden kann. Ich dachte darum tunlichst darauf, dass nur so wenig zu nötig und ausgewähltes ins Netz kommt.

Aber wie sieht es mit meinen behämmerten Mitmenschen aus, die meinen alles auf Videos aufnehmen zu müssen und jede noch so belanglose Aktion zu veröffentlich? Wieviel Kraft und Energie hat es bisher schon gekostet, meinen Arbeitskollegen, Bekannten, Freunden und Familienmitglieder deutlichst zu machen, dann ich keine Fotos und Videos von mir ungefragt im Netz will. Auch nicht, mit wem ich wann wo was trinken war, mit wem ich Urlaub machte etc. Das ist privat und hat privat zu bleiben.

Und genau an der Stelle beginnt das Problem, wenn diese Daten dann ohne eigenen Kontrolle darüber genutzt werden. Ich habe also prinzipiell nichts gegen die Nutzung, aaaaber, Strafen für unerlaubtes Einstellen von Fotos und insbesondere gesprochenem Text sollte mit empfindlichen Strafen belegt werden können. Z.B. dem, Verbot, Smartphones zu nutzen.

Das könnte man weiter spinnen. Warum z.B. brauche ich einen Führerschein fürs Auto und keinen fürs Smartphone? Das muiss ja kein teurer Akt sein, aber sobald es eine Smartphonenutzungserlaubnis gibt, kann man die wieder bei Missbrauch entziehen. Z.B. all jenen, die bei Unfällen drauf halten, die ungefragt Sexvideos mit anderen einstellen, etc

Übermäßig harte Strafen würden, mangels Unrechtsbewusstsein, vermutlich nicht abschrecken. Wer nicht kapiert, dass er die Privatsphäre anderer Leute verletzt, beachtet auch die Konsequenzen nicht. Wirkungsvoller wäre es, die verbreitenden Unternehmen mit in Verantwortung zu nehmen; vor allem aber muss die Beweislastumkehr weg. Bislang sind Entschädigungen meinem Wissen nach erst möglich, wenn aus einem Privatsphärebruch erwiesenermaßen Schaden entstanden ist – den Kausalzusammenhang nachzuweisen ist aber oft gar nicht oder nur teilweise möglich und wenn Online-Bilder und -Videos bereits Schaden anrichten, ist es schon viel zu spät. Das werden die dann in der Regel auf Jahre hinaus unkontrolliert weiter tun.

Ich wäre dafür, Apple und Goolge dazu zu verfplichten, die ach-so-smarten Geräte für einen proaktiven Schutz zu verwenden, damit erst gar rein Rechtsbruch stattfindet: Wenn Android/iOS einen Menschen im Kamerasucher erkennen, an dessen Standort oder zu dessen Gesicht kein Smarptphone registriert wird/ist, dass "ich bin damit einverstanden, fotografiert zu werden" signalisiert, dann wird der entsprechende Bildbereich automatisch ausgegraut. So würde einigen Zeitgenossen vermutlich ein Licht aufgehen, wenn 90 Prozent ihrer Fotos unbrauchbar sind, weil das bislang bislang einfach genommene keineswegs gegeben ist.

Bezieht sich das nun nur auf die Eingaben bei der KI, oder wirklich auf alle Daten (Webseiten, Foren, Profile) im Internet?

Auf letztere kann Google in den eigenen AGB gar keinen Anspruch erheben, da Google nicht der Urheber ist, und auch sonst keinen Beitrag zum Content geleistet hat und keinerlei Vertragsbeziehung (z.B. Hosting) besteht.

Die vollständigen Bedingungen einschließlich der Datensammelquellen kannst du bei Google nachlesen.
Kurz gesagt: Alles, was du auf Google Dienste hochlädst/postest, in Google-Apps eingibst oder mit Google-Software aufzeichnest, kann verwendet werden. Da dies neben Youtube und Google selbst auch Chrome und Android einschließt also sehr, sehr viel. Strenggenommen auch Daten aus dem Google-Ads-Netzwerk, also Tracking auf nahezu allen Webseiten, aber da kommt ja kein urheberrechtlich relevanter Content zusammen, mit dem man was trainieren könnte. (Außer eine KI, die Bewegungsprofile interpoliert.)

Wie schon bislang gilt also jetzt erst recht: Wer nicht sein ganzes Leben potenziell der ganzen Welt offenbaren möchte, der hält sich von Datenkraken fern. Prinzipiell hat Bard Zugriffsrechte auf die Antwort zu Fragen wie: "Welche Videos hat der PCGH-X-User, der [Bezieht sich das nun nur auf die Eingaben bei der KI]" gepostet hat, in der folgenden Nacht zwischen 23:00 und 2:00 angeschaut und bei welchem Sexshop hat er im folgenden Monat mit Google Pay bezahlt?" Und alle Erfahrungen mit den Content-Filterversuchen von ChatGPT besagen: Wenn eine KI eine Information enthält, dann kann man die mit dem richtigen Prompt auch rausziehen, selsbt wenn direkte Nachfragen geblockt werden. Das liegt in der Natur der Sache, da die Anbieter selbst nicht mehr nachvollziehen können, wie die Texte generiert werden. Weiterhin gut stehen die Chancen, dass auch noch ein paar nicht-Informationen hinzu gedichtet werden, die gut ins Bild passen respektive vom KI-Nutzer mittels Framing impliziert wurden.

Was ich spontan nicht nachvollziehen kann: Was ist mit Ergebnissen der Google Crawler? Prinzipiell genehmigen Leute, die den Account-AGBs zustimmen, auch die Nutzung von online 3rd Party Informationen über sich selbst. Aber wer zum Beispiel in einem Nachrichtentext auftaucht, hat überhaupt keine Rechte an diesem Text, die er Google gewähren könnte. Das müsste der Webseitenbetreiber machen.
 
Bezieht sich das nun nur auf die Eingaben bei der KI, oder wirklich auf alle Daten (Webseiten, Foren, Profile) im Internet?
Alle Daten natürlich, die über Smartphones mit Googlekonto kommen. Bisher nutze ihc mein Telefon immer ohne Konto, denn ich brauche nichts mehr, als die vorgegeben Dinge. Und solange man keine neues Programme installiert, geht es ohne Anmeldung. Aber so ein paar Anwendungen, wie z.B. kurviger.de zum Motorradfahren, finde ich ganz hilfreich. Also wird sich das auch bei mir ändern. Und dann? Alles was man macht, schreibt, alle Daten, die auf dem Smartphone gespeichert sind werden kollektiv freigegegeben.

Neee, dann gibt es kein Google Konto. Auch wenn ich mir sicher bin, die Daten werden trotzdem geklaut. Darum kommt auch kaum was aufs Smartphone und ich überlege ernsthaft, ein Navi zu kaufen, obwohl gerade diese Funktion in den Smartphones gut umgesetzt ist.
Übermäßig harte Strafen würden, mangels Unrechtsbewusstsein, vermutlich nicht abschrecken.
Darum der Ansatz mit Smartphonesperre. Und wenn die Kinners erstmal 3 Monate ohne leben mussten, verstehen sie es vielleicht, dass das keine gute Idee ist.
 
Meine Frage oben bezog sich aufs crawling von (semi)öffentlichen Informationen im Netz, nicht auf Daten, die man direkt bei einem Google-Account eingibt.

Ich wäre dafür, Apple und Goolge dazu zu verfplichten, die ach-so-smarten Geräte für einen proaktiven Schutz zu verwenden, damit erst gar rein Rechtsbruch stattfindet: Wenn Android/iOS einen Menschen im Kamerasucher erkennen, an dessen Standort oder zu dessen Gesicht kein Smarptphone registriert wird/ist, dass "ich bin damit einverstanden, fotografiert zu werden" signalisiert, dann wird der entsprechende Bildbereich automatisch ausgegraut. So würde einigen Zeitgenossen vermutlich ein Licht aufgehen, wenn 90 Prozent ihrer Fotos unbrauchbar sind, weil das bislang bislang einfach genommene keineswegs gegeben ist.

Fotografieren von Personen ist nicht verboten.
Erst bei einer Veröffentlichung greift §22 und §23 KUG.


Bei Tonaufnahmen (oder Video mit Ton) sieht die Rechtslage anders aus. Nämlich unklar!
Links chronologisch geordnet, BGH hat bisher noch nicht entschieden:

Seltene OLG-Entscheidungen, irgendwann Fall für BGH?​

Entscheidungen von einem OLG sind in den Fällen von Smartphone-Aufnahmen bei Polizeieinsätzen selten, sie erreichen die Instanz nicht. Denn häufig geht es in diesen Fällen entweder um die Beschlagnahme eines Smartphones, dann gibt es aber nur zwei Instanzen: Das AG entscheidet zuerst; wird dagegen Beschwerde eingelegt, ist das LG dran. Und damit ist auf dem Instanzenweg Schluss.

In Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft wegen § 201 StGB direkt verfolgt, sind es häufig Strafbefehlsverfahren. Nur wenn sich Betroffene wie in dem Wuppertaler Fall gegen den Strafbefehl wehren kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kann ein Urteil ergehen und schließlich dagegen Rechtsmittel eingelegt werden. Nur so kann das Verfahren zu einem OLG kommen - oder sogar irgendwann ein Fall für den BGH werden.

Wenn ein OLG in einer Rechtsfrage von einem anderen OLG abweichen will, kann es nämlich dem BGH vorlegen. Der BGH kann dann für Rechtseinheitlichkeit sorgen, wenn der Instanzenzug eigentlich beim OLG endet.

Darum der Ansatz mit Smartphonesperre. Und wenn die Kinners erstmal 3 Monate ohne leben mussten, verstehen sie es vielleicht, dass das keine gute Idee ist.

Das Smartphone als Tatmittel kann eingezogen werden. Siehe oben.
Aber dem Täter ist es nicht verboten, sich ein neues zuzulegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechtssprechung zu KI steht ja noch aus, aber für meine Rechtsbewusstsein nach ist die "Veröffentlichung" bei der typischen (Default-?)Nutzung aktueller Android-Geräte automatisch gegeben:
Die Aufnahmen werden in der Google Cloud gespeichert. Google nimmt sich jetzt selbst das Recht raus, dort gespeicherte Daten für KI-Training zu nutzen.

Das ist nicht nur eine Weitergabe vom Fotografierenden an eine dritte Person zwecks kommerzieller Nutzung, sondern beinhaltet sogar die Gefahr des globalen Zugangs zu Teilen des Bildinhalts über die reproduzierenden Fähigkeiten der trainierten KI. Es handelt sich definitiv nicht mehr rein um Aufnahmen zur privaten Nutzung – ganz abgesehen davon, dass gefühlte 90 Prozent der von anderen Personen gemachten Smartphone-Aufnahmen ohnehin mit dem Hintergedanken einer Nutzung in asozialen Netzwerken gemacht werden. Die Zahl derjenigen, die ihre Lebenserinnerungen noch rein offline verwalten schrumpft und die gerade dieser Kreis tendiert nicht dazu, bei jeder sich bietenden nicht Gelegenheit alles für die (öffentliche) Timeline zu dokumentieren.
 
Rechtssprechung zu KI steht ja noch aus, aber für meine Rechtsbewusstsein nach ist die "Veröffentlichung" bei der typischen (Default-?)Nutzung aktueller Android-Geräte automatisch gegeben:
Die Aufnahmen werden in der Google Cloud gespeichert.

Die Cloud ist aber "privat". Das ist keine Veröffentlichung.

Und ob man seine Daten in einer Cloud haben möchte kann ja jeder selbst entscheiden.
 
Die Cloud ist aber "privat". Das ist keine Veröffentlichung.

Und ob man seine Daten in einer Cloud haben möchte kann ja jeder selbst entscheiden.
Apple lädt doch alle Bilder der Iphones automatisch zur Gesichtserkennung in ihre Cloud auch wenn man die Bilder selbst nicht in die Cloud synchronisiert.
Das könnte Google mit Android vielleicht auch so machen :ka:
 
Fotografieren von Personen ist nicht verboten.
Erst bei einer Veröffentlichung greift §22 und §23 KUG.
Danke für Deine umfassende und hilfreiche Linkssammlung. Und mit Deiner Aussage kommen wir doch genau zum Problem. Es ist eben erlaubt, alles mögliche aufzunehmen und zu protokollieren. Z.B. in meinem privaten Terminkalender, mit wem ich wann was mache und wen ich, natürlich sauber verlinkt mit Vesitenkarte, getroffen habe.

Und wenn Google diese dann ausliest und nutzt, wer hat denn dann veröffentlicht? Ich mit der Erstellung meines Kalenders? Natürlich nicht. Google? Auch nicht, weil es nicht für alle veröffentlicht wird und ich nicht einmal weiß, dass diese Daten genutzt werden.

Und genau an dem Punkt sehe ich das Problem. Darum ist in Bezug auf Datenschutz für mich immer schon der Königsweg, Daten gar nicht erst zu erzeugen. Ich nutze weiterhin viel Papier. Z.B. habe ich im Telefon keine Kontaktliste. Sondern pflege eine Excelliste auf einem separaten Rechner ohne Internetzugang. Lachen immer alle, wenn ich die Liste heraushole und Nummer abtippe. Aaaaber, ich merke mir so unglaublich viele Nummern und kann die relevanten alle ohne Hilfe. Das ist z.B. bei defektem Gerät ein riesiger Vorteil und soll nur ein Beispiel sein, dass eben nocht alles gespeichert werden muss.

Denn alleine zu wissen, wer Deine Kontakte sind und wie oft Du diese wie kontaktierst oder triffst, verrät extrem viel zu Dir selber. Usw. Aber das verstehen junge Menschen nicht mehr. Die Diskussion führe ich häufiger und es gibt überhaupt keine Verständnis dafür.

Wo ist das tiefe Problem? Im Fall der nächsten Machtübernahme, und die droht immer, kann der Widerstand punktgenau kaltgestellt werden. Und diese Option ist im höchsten Maße demokratiefeindlich.
 
§22 greift nicht nur bei "Veröffentlichung", sondern auch bei "Verbreitung" allgemein. Im dem Moment, indem du Goolge die Aufnahmen zu deren Verwendung übergibst (und nicht nur um sie für dich in einem Cloud-Speicher zu verwahren, dessen Inhalt für Google nicht auswertbar ist), könnte/müsste so eine "Weitergabe" vorliegen. Schuldig ist damit ganz eindeutig derjenige, der Googles AGBs akzeptiert und trotzdem ein Bild von einer fremden Person hochgeladen hat.

Die "Öffentlichkeit" in "veröffentlichen" ist aber zumindest in Urheberschutzfällen ohnehin sehr eng gefasst. Ein Video zwei Personen zu zeigen kann bereits als "öffentliche Vorführung" gewertet werden. Mit einem Bild irgendwas anderes zu machen als es hinter Schloss und Riegel aufzubewahren ist also ganz schnell eine "Veröffentlichung", ohne dass man überhaupt über die Spitzfindigkeit "Verbreitung" diskutieren muss.
 
§22 greift nicht nur bei "Veröffentlichung", sondern auch bei "Verbreitung" allgemein. Im dem Moment, indem du Goolge die Aufnahmen zu deren Verwendung übergibst (und nicht nur um sie für dich in einem Cloud-Speicher zu verwahren, dessen Inhalt für Google nicht auswertbar ist), könnte/müsste so eine "Weitergabe" vorliegen. Schuldig ist damit ganz eindeutig derjenige, der Googles AGBs akzeptiert und trotzdem ein Bild von einer fremden Person hochgeladen hat.

Die "Öffentlichkeit" in "veröffentlichen" ist aber zumindest in Urheberschutzfällen ohnehin sehr eng gefasst. Ein Video zwei Personen zu zeigen kann bereits als "öffentliche Vorführung" gewertet werden. Mit einem Bild irgendwas anderes zu machen als es hinter Schloss und Riegel aufzubewahren ist also ganz schnell eine "Veröffentlichung", ohne dass man überhaupt über die Spitzfindigkeit "Verbreitung" diskutieren muss.

Hast du da Quellen oder Urteile als Referenz?

Weil ich sehe das eher so, dass viele Staatsanwaltschaften/Gerichte schon Probleme haben rechtsextreme Postings/Bilder in einer Chatgruppe als Verbreitung anzusehen und daher dann trotz eindeutiger Faktenlage eine Straftat nach §86a bzw. 130 StGB verneinen.


Und genau an dem Punkt sehe ich das Problem. Darum ist in Bezug auf Datenschutz für mich immer schon der Königsweg, Daten gar nicht erst zu erzeugen. Ich nutze weiterhin viel Papier. Z.B. habe ich im Telefon keine Kontaktliste. Sondern pflege eine Excelliste auf einem separaten Rechner ohne Internetzugang. Lachen immer alle, wenn ich die Liste heraushole und Nummer abtippe. Aaaaber, ich merke mir so unglaublich viele Nummern und kann die relevanten alle ohne Hilfe. Das ist z.B. bei defektem Gerät ein riesiger Vorteil und soll nur ein Beispiel sein, dass eben nocht alles gespeichert werden muss.

Das wäre mir auch zu aufwendig. Ich habe halt ein normales Handy ohne "smart" zum telefonieren, das reicht da auch aus.
Für Fotos habe ich meine Kamera, da geht also auch nichts unkontrolliert irgendwo hin.
 
Nein, mit DSGVO-Rechtssprechung habe ich keine direkte Erfahrung. Wie gesagt, der berufliche Background resultiert eher aus dem Urheberrecht und da wäre die Weitergabe von geschütztem Material über eine Chatgruppe mit ziemlicher Sicherheit eine "Verbreitung". Ich glaube, beim Strafrecht liegen die Hürden für eine Verurteilung oft etwas höher als bei Zivilverfahren wo der Richter entscheiden muss, ob nun der Urheber oder der Nutzer einen Schaden erleidet. Wo es aber keine "alle gehen nach Hause als wäre nichts geschehen"-Option gibt.
 
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