Europäischer Gerichtshof bestätigt Netzneutralität bei Zero Rating

PCGH-Redaktion

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Auch bei Nulltarifen muss eine Gleichbehandlung im Internet gewährleistet werden. Dieses Urteil zur Netzneutralität bei sogenanntem Zero Rating bestätigte heute der EuGH. Verboten ist die Praxis an sich allerdings nicht.

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"Nulltarif"... Einfach lächerlich die Bezeichnung.
Wenn es Nulltarif wäre, würde das für alle Seiten gelten, aber in dem Fall zahlen die Inhaltsanbieter Geld an die Telekom.

Gut, dass das endlich gekippt wird.
Wenn sie "Stream On" fortführen wollen, sollen sie halt eine komplette Flatrate ohne Limit für alle anbieten.
 
"Nulltarif"... Einfach lächerlich die Bezeichnung.
Wenn es Nulltarif wäre, würde das für alle Seiten gelten, aber in dem Fall zahlen die Inhaltsanbieter Geld an die Telekom.

Gut, dass das endlich gekippt wird.
Wenn sie "Stream On" fortführen wollen, sollen sie halt eine komplette Flatrate ohne Limit für alle anbieten.

Den Artikel hast du schon gelesen, oder?

Das Zero Rating ist weiterhin nicht verboten, selbes gilt damit auch für StreamOn der Telekom. Es muss nur einfach kenntlich gemacht sein, welche Inhalte nicht dazu zählen. Sobald man trotzdem das Datenvolumen erreicht hat und gedrosselt wird, dann müssen auch diese Dienste entsprechend beschränkt werden.

Also ja, StreamOn und Co werden weiterhin existieren und die Kunden abholen, die das Geld dafür ausgeben wollen.
Das gilt aber nicht für Zero Rating an sich. Solange es sich bei den Angeboten der Provider um offene und durchschaubare Konzepte handelt, sind Nulltarife weiterhin erlaubt. Zuletzt musste bereits die Telekom ihren Service StreamOn den europäischen Richtlinien anpassen.
 
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