News 5G: Bundesnetzagentur muss Frequenzvergabe wiederholen

PCGH_Sven

PCGH-Autor
Die Bundesnetzagentur muss die Vergabe der 5G-Frequenzen aus dem Jahre 2019 wiederholen, da die Behörde mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert ist. Die damalige Vergabe der Frequenzen ist nichtig.

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Ich muss ganz ehrlich sagen, auch mit der kurzen Erklärung hab ichs nicht verstanden.

Eigentlich gab es eine Klausel, die Anbietern ohne eigenes Netz, ein Recht auf einen Zugang zu fairen Konditionen gibt. Ein gewisser Verkehrsminister, den niemand mehr kennt und der auch dafür zuständig war, hat die Behörde unter Druck gesetzt diese Klausel zu streichen. Die Argumentation war, dass 4G (da gibt es die Klausel) genug sei. Toll für die 3-4 Anbieter, die ihr Netz ausbauen, denn die können allen anderen Anbietern dann einfach 5G versagen und dafür nehmen, was sie wollen. Da die Behörde eigentlich unabhängig ist, durfte er das nicht und somit war die Vergabe rechtswidrig. Also muß jetzt der Teil wiederholt werden.

Für die Kundschaft ist das gut, für die 3-4 Netzbetreiber ist das sehr schlecht.
 
Mit dem Hintergrund, dass der brilliante ehemalige Verkehrsminister (was hat der bitte nicht verkackt?) die Bundesnetzagentur dazu genötigt hat dürfte die Pressemitteilung eine schallende Ohrfeige Richtung ehemaligen Minister und dem Ministerium gewertet werden.
 
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