News Nintendo Switch 2: Das Thema Kontosperre ist noch nicht ausgestanden

PCGH_Jacky

Community Managerin
Teammitglied
Auf der Switch 2 bleibt die Verwendung von Flash-Cards trotz Firmware-Update ein Drahtseilakt. Das Thema Kontosperre ist noch immer nicht ausgestanden.

Was sagt die PCGH-X-Community zu Nintendo Switch 2: Das Thema Kontosperre ist noch nicht ausgestanden

Bitte beachten: Thema dieses Kommentar-Threads ist der Inhalt der Meldung. Kritik und allgemeine Fragen zu Online-Artikeln von PC Games Hardware werden hier gemäß der Forenregeln ohne Nachfrage entfernt, sie sind im Feedback-Thread besser aufgehoben.
 
Ich wollte mir eigentlich auch eine Switch 2 holen. Aber jetzt bin ich froh gewartet zu haben. Mal schauen wies bei den Themen weitergeht. Und solange es kein Mario Jump'n Run gibt ist die Switch 2 für mich eh uninteressant.

Mich hat es eh gewundert, dass es ein solcher Titel nicht als Launch-Titel gab. Da warten doch bestimmt noch mehr darauf als ich...
 
Ich warte bis zum Herbst der Switch 2 und auf ein OLED. Ob die mich für online sperren wäre mir völlig egal.
 
Eigentlich ein Haha. Weil alles wiederholt sich. Erinnert sich noch einer an diese virtuellen CD-Laufwerke, die illegale Kopien von legalen Spielen abgespielt haben? Einzig, um dieser Ladewut und den Verzögerungen durch CD-Wechel Herr zu werden?

Kenn mich mit dem Konsolenkram seit ca.1990 nicht mehr aus 🤪
Aber kann einem die Sperrung nicht egal sein? Wenn man sowieso alles auf der Zusatz Hardware hat? Evtl. kann man auch lokal speichern?
 
Und dann wundert sich Nintendo wenn zahlungswillige Leute lieber Emulatoren nutzen und den Piratenhut aufsetzen.
Kann ich absolut nachvollziehen, wenn der ehrliche Kunde so gegängelt wird.

Es ist ja inzwischen Gang und Gäbe, dass man mit Raubkopien digitaler Güter eigentlich nur Vorteile hat.
 
Und dann wundert sich Nintendo wenn zahlungswillige Leute lieber Emulatoren nutzen und den Piratenhut aufsetzen.
Kann ich absolut nachvollziehen, wenn der ehrliche Kunde so gegängelt wird.

Es ist ja inzwischen Gang und Gäbe, dass man mit Raubkopien digitaler Güter eigentlich nur Vorteile hat.
Als ob auch nur irgendein anderer, aktueller Konsolenersteller das erlauben und bei Erkennung nicht auf ähnliche Weise mit Sperrung der Konsole reagieren würde :ugly:
 
Halt Stopp:slap:

Ihr sprecht alle Hass gegen unseren große Wohltäter Nintendo. Versteht ihr denn wirklich nicht, dass es Nintendo nur um den Schutz seiner Kunden geht? Ein kontrolliertes System bedeutet: weniger Abstürze, mehr Sicherheit, bessere Nutzererfahrung. Wer schon mal durch unsaubere Hacks einen Brick oder Performance-Probleme hatte, weiß, wie frustrierend das sein kann. Nintendo will eine stabile, einheitliche Plattform bieten und das geht nur, wenn sie selbst bestimmen, was auf dem System läuft.

Außerdem ist Nintendo bekannt dafür, stark auf familienfreundliche Inhalte zu achten. Mit einer offenen Plattform wird es extrem schwer, die Kontrolle über verfügbare Inhalte zu haben. Das mag für euch nicht relevant sein, aber ein Familienvater der seinem Kind eine Switch schenken will durchaus. Sperren und Systemkontrollen sind hier ein Teil eines größeren Schutzkonzepts.

Und schlussendlich: Manche vergleichen Nintendo gern mit offenen Plattformen wie dem PC. Aber das ist maximal unfair. Konsolen sind by design geschlossene Ökosysteme. Das hat klare Vorteile: Kuratierter Content, weniger Malware, einheitliche Nutzererfahrung. Nintendo macht hier das gleich wie MS oder Sony und da regt sich auch keiner auf :ka:
 
Das was im Artikel steht habe ich irgendwie anders gelesen bei Reddit.

Ja, bei der Switch 1 wird man online gesperrt wenn die ID des Spiels gleichzeitig mehrmals online ist. Die Konsole kann aber weiterhin jedes Spiel abspielen welches physisch vorhanden ist, solange es kein reines Onlinespiel ist.

Bei der Switch 2 hingegen wird die komplette Konsole gesperrt und nicht nur die online Funktionen, so das diese gar keine Software mehr abspielen kann. Es wird sozusagen die komplette Konsole unbrauchbar und damit zum Ziegelstein/Türstopper gemacht.

Wenn lediglich nur die online Funktionen gesperrt würden, wäre der aufschrei ja nicht so groß, weil das interessiert die meisten ja nicht die solche Module nutzen. Es wird ja hauptsächlich zur Piraterie genutzt und da kannste eh nicht online zocken ohne gebannt zu werden.

Daher hat ja auch der brasilianische Verbraucherschutz Klage eingereicht gegen Nintendo, da dies gegen die geltenden Bestimmungen des Landes ist Hardware zu bricken/unbrauchbar zu machen.

Das selbe gilt auch für Europa und hier wird wohl auch nicht lange seitens des Verbraucherschutzes gewartet. Sobald der erste Fall da ist gibt's ne Unterlassungserklärung an Nintendo.

Erschwerend hinzu kommt dann noch, das du dir jetzt auf dem Gebrauchtmarkt keine Spiele mehr kaufen kannst ohne eine 50/50 Chance zu haben, das die Switch 2 gesperrt wird. Hat der Vorbesitzer die Cartridge nämlich kopiert, und nutzt Sie im MIG-Switch hast du ein Problem. Deine Konsole ist hinüber und er kann weiterzocken.

Nintendo macht hier das gleich wie MS oder Sony und da regt sich auch keiner auf :ka:

Das ist nicht korrekt. Bei Microsoft und Sony werden lediglich die online Funktionen gesperrt, die Konsole ist aber weiterhin nutzbar mit spielen die offline funktionieren und physisch vorliegen.

Nintendo hingegen brickt die komplette Konsole bei einem Verstoß und macht diese damit unbrauchbar, was nach Gesetz, unter anderem auch bei uns in Europa, nicht erlaubt ist. Den Sie dürfen dir nur den Zugang zu ihren Diensten verwehren, die Hardware selbst muss aber weiterhin nutzbar bleiben, den diese hast du ja gekauft und ist kein Eigentum von Nintendo.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber kann einem die Sperrung nicht egal sein?

Sie dürfen deine Konsole bricken, also nein, kann einem nicht egal sein.

Nintendo hingegen brickt die komplette Konsole bei einem Verstoß und macht diese damit unbrauchbar, was nach Gesetz, unter anderem auch bei uns in Europa, nicht erlaubt ist. Den Sie dürfen dir nur den Zugang zu ihren Diensten verwehren, die Hardware selbst muss aber weiterhin nutzbar bleiben, den diese hast du ja gekauft und ist kein Eigentum von Nintendo.

Das ist so nicht ganz korrekt. Bis das ganze von einem Gericht entschieden wurde, heißt es "zwei Juristen, drei Meinungen". Ach ja: besagtes Gericht, an das sich die Urheberrechtsindustrie gerne wendet, hat auch entschieden, dass Fileshareing gewerblich ist, obwohl kein Geld gezahlt wird und das ganze nur zur persönlichen Unterhaltung dient. Nur durch das "gewerbliche" können überhaupt die hohen Abmahngebühren erhoben werden. Dann gibt es natürlich noch die Politik und wenn es darum geht, ob sie sich auf die Seite derer, die gerne Zeug kopieren oder der Konsolenhersteller stellen, ist klar, welche Seite sie bevorzugen.

Wenn ich wetten müßte, dann würde ich mein Geld auf Nintendo setzen.
 
Sie dürfen deine Konsole bricken, also nein, kann einem nicht egal sein.

Nein, deine Aussage ist einfach falsch. In Europa darf ein Hersteller, wie ich es geschrieben hatte, die Hardware nicht vollständig unbrauchbar machen. Dies ist fest in dem europäischen Verbraucherschutz verankert und die Zugrundeliegende Eula seitens Nintendo hat in Deutschland eh keine Gültigkeit, sofern diese gegen europäisches Recht verstößt.

Gerne hier ein Zitat:

"Die strengeren Verbraucherschutzgesetze in der EU verbieten es Herstellern, eine Konsole vollständig zu deaktivieren, wenn der Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, wie z.B. durch Piraterie. In solchen Fällen können zwar Online-Funktionen eingeschränkt werden, aber die Hardware selbst muss weiterhin nutzbar sein. Dieser Unterschied zu den USA, wo Nintendo sich das Recht vorbehält, Konsolen bei Verstößen zu deaktivieren, wird durch die EU-Verbraucherschutzgesetze begründet."

Klar wird Nintendo hier kein Einsehen haben und das ganze vor Gericht ausfechten, was Jahre dauern kann, allerdings würde ich nicht mein letztes Geld darauf verwetten, das Nintendo hier gewinnt. Eher darf Nintendo noch Geld an die Kunden zahlen, dessen Hardware unbrauchbar gemacht wurde.
 
Es sieht so aus, als müssten wir weiterhin vorsichtig mit Flash-Laufwerken und Software von Drittanbietern sein.
 
Nintendo hingegen brickt die komplette Konsole bei einem Verstoß und macht diese damit unbrauchbar, was nach Gesetz, unter anderem auch bei uns in Europa, nicht erlaubt ist. Den Sie dürfen dir nur den Zugang zu ihren Diensten verwehren, die Hardware selbst muss aber weiterhin nutzbar bleiben, den diese hast du ja gekauft und ist kein Eigentum von Nintendo.
Deswegen kann Nintendo das in Europa auch nicht machen, deswegen fehlt diese Stelle in allen EULAs die sich an Europa richten (weil Nintendo weiß, dass das zurecht Klagen provozieren würde).

Speziell in DE gibt es z.B. auch Gerichtsurteile, dass Amazon einem gesperrten Kunden - selbst wenn diese Sperre vollends berechtigt war - nicht den Zugriff auf Digital gekaufte Inhalte sperren darf. Amazon muss lt. Urteil dem gesperrten Kunden weiterhin Zugriff darauf erlauben, entweder weiterhin digital, oder z.B. mit BluRay die Amazon dem Käufer zusendet. Sollte Nintendo also mal hierzulande eine Konsole sperren, kannst du davon ausgehen dass das jedes Gericht aueinandernehmen wird...

Ich mein, nicht falsch verstehen: Dass Nintendo überhaupt versucht sich dieses Recht herauszunehmen, ist eine unglaubliche Sauerei. Ich reg mich ja hauptsächlich über die Leute auf, die dann meinen, z.B. Raubkopien so legitimieren zu wollen oder z.B. bewusst die falsche Info weitertragen, dass das auch in Europa passieren kann^^...

Es sieht so aus, als müssten wir weiterhin vorsichtig mit Flash-Laufwerken und Software von Drittanbietern sein.
Es gibt Meldungen auf Reddit dazu, dass Nintendo einem die Konsole wieder entsperrt, wenn man z.B. über Telefonsupport glaubhaft versichern kann, dass man das Spiel gebraucht von einem vertrauenswürdigen Händler gekauft hatte und nichts davon wusste. Immerhin etwas, darauf verlassen würde ich mich da natürlich auch nicht^^.
 
Nein, deine Aussage ist einfach falsch. In Europa darf ein Hersteller, wie ich es geschrieben hatte, die Hardware nicht vollständig unbrauchbar machen. Dies ist fest in dem europäischen Verbraucherschutz verankert und die Zugrundeliegende Eula seitens Nintendo hat in Deutschland eh keine Gültigkeit, sofern diese gegen europäisches Recht verstößt.

Das wird vor Gericht entschieden. Vor dem legendärem Tauschbörsenurteil haben auch die meisten gesagt, dass da nichts gewerblich ist, das Gericht sah es anders. Gut möglich, dass sich das Gericht auf die Software beschränkt, versuch mal das Ding ohne UEFI zu starten, der Ziegelstein gehört dann dir.

Wer glaubt, dass er den Ausgang kennt, hat keine Ahnung. Alles eine Frage von Wahrscheinlichkeiten und die Gerichte und Politik waren eigentlich meist. auf Seiten der Urheber.

Gerne hier ein Zitat:

Und woher stammt dieses Zitat?

Ich kann es auch machen, wie Ron Vara es getan hat und mich selbst zitieren.

"In solchen Fällen können zwar Online-Funktionen eingeschränkt werden, aber die Hardware selbst muss weiterhin nutzbar sein. ."

Na also, da haben wir doch schon den entschiedenen Punkt. Die Hardware muß weiterhin nutzbar sein. Das bedeutet, dass sie es softwaremäßig bricken können. Viel Spaß ohne UEFI usw..

"Dieser Unterschied zu den USA, wo Nintendo sich das Recht vorbehält, Konsolen bei Verstößen zu deaktivieren, wird durch die EU-Verbraucherschutzgesetze begründet."

Es gibt keine "EU-Verbraucherschutzgesetze", sondern nur Richtlinien, die die Staaten verpflichten eigene Gesetze zu erlassen. Das weiß eigentlich jeder, der in dem Thema halbwegs gebildet ist. Von daher gebe ich auf deine Quelle nicht allzuviel.

Klar wird Nintendo hier kein Einsehen haben und das ganze vor Gericht ausfechten, was Jahre dauern kann, allerdings würde ich nicht mein letztes Geld darauf verwetten, das Nintendo hier gewinnt. Eher darf Nintendo noch Geld an die Kunden zahlen, dessen Hardware unbrauchbar gemacht wurde.

Ich würde sowieso nicht mein letztes Geld verwetten. Aber wenn ich irgendwie wetten würde, dann recht klar auf Nintendo.

Zahlen müssen sie nur die Anwaltskosten und eventuell eine geringe Nutzungsentschädigung, wir sind hier in Deutschland und nicht den USA. Der Streitwert wird bei unter 1000€ liegen, was das ganze für Nintendo relativ risikolos macht. Und danach kann man sich immer noch an die Politik wenden.
 
Zurück