AW: Iphone 4: Scheinbar will Vodafone Geräte ohne Vertragsbindung verkaufen
Ich muss dich berichtigen:
Es kostet dort nur 419Pfund und somit etwas unter 499€

Das wäre sogar etwas günstiger als das iPad
So langsam sinken die Preise in DE, aber bis wir die 600€ Grenze geknackt haben wird's wohl noch dauern...
Wie bitte? Bitte nenne die Quelle. Ich schaue grade im Apple Store: 499 und 599 Pfund. Umsatzsteuerfrei 424,68 Pfund. Wo holst du die 419 her? Außerdem vergesset Ihr bei euren Berechnungen im die Umsatzsteuer.
GB: 17,5 %
BRD: 19 %
Hier muss ein entsprechender Ausgleich stattfinden. Das 499 Pfund iPhone (16 GB) kostet also 505,37 ->
578,67 €.
(Das war jetzt nicht zum klugscheißen, sondern eine Kleinigkeit, die man nicht vergessen sollte, einmal preislich und dann auch rechtlich beim Import)
Liefert dann eigtl. Apple.uk das 570€ Iphone4-16gb nach Deutschland??
Nein. Apple liefert nur innerhalb des jeweiligen Landes. Aber du musst trotzdem nicht auf die Insel um es dir zu holen. Man kann in Großbritannien auch shoppen ohne dort zu wohnen. Borderlinx ist das Stichwort. Ein Partnerunternehmen von DHL. Du bekommst von denen eine Adresse zugeteilt, die du bei der Bestellung angibst und dann wird es von dort weiter Versand. Beim iPhone inklusive Umsatzsteuerausgelich ca. 30 € drauf. Macht am Ende ca. 610 €.
Habe ich gestern gemacht. Ich habe mir das iPhone 4 32 GB bestellt und es wird an meine Borderlinxadresse gesandt. Danach zahle ich über Paypal Versand und offene Steuer. Dann kommt es hierher.
Hier geht es zum Rechner, mit dem man seine komplette Bestellung inklusive Versand usw. berechnen lassen:
https://www.borderlinx.com/m/total-cost-calculator
Einfach mal googlen nach iPhone 4 und Borderlinx, da gibt es diverse Erfahrungsberichte. Oder mal ifun schauen, da gibt es heute wieder Gyros und Retsina (Insider)
Garantie muss niemand geben. Der Verkäufer (nicht zu verwechseln mit dem Hersteller) muss nur seinem Kunden Gewährleistung geben.

Danke und ich dachte schon, dass ich allein wäre.
Wobei glaube ich noch ein Sache zu beachten ist (
Vorsicht Halbwissen!, habe da nur vor einiger Zeit ein Urteil überflogen und erinnere mich nur noch halb): Ein Garantiegeber darf glaube ich nicht innerhalb der EU den einen Bürgern die Garantie geben und anderen nicht. Die EU-Käufer müssen gleichgestellt sein. Es darf nicht gleiche und gleichere Käufer geben.

(unsicher)
Ändert natürlich nichts daran, dass Garantie eine freiwillige Leistung ist.