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Quelle: Photos.com
Das oberste Zivilgericht in London, hat in dem Rechtsstreit zwischen Apple und HTC zu Gunsten des Thaiwanesischen Smartphone Herstellers entschieden.
Apple hatte versucht HTC bezüglich 4 vermeintlicher Patentverstöße vor dem Highest Court in England zu verklagen. Dabei ging es unter anderem um das umstrittene slide-to-unlock Patent, welches das Entsperren eines Touchscreenes per Geste auf dem Bilschirm beschreibt. Das Gericht stellte nun fest, dass es sich bei dem Patent nicht um eine schützenswerte Innvoation sondern viel mehr um prior art handelt, was bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt jene Funktion Stand der Technik war und somit nicht schützenswert ist. Als Beispiel führte das Gericht dabei das Neonode N1 an, welches die von Apple im Nachhinein patentierte Technik bereits nutzte.
Darüber hinaus hatte das Gericht über drei weitere Patente, die Apple in dem Verfahren mit eingebracht hatte, entschieden und wies diese vollständig zurück. Dabei handelt es sich um ein Patent welches die Nutzung von mehrsprachigen Tastaturen beschreibt und zu einem System, welche die Eingabe durch einen oder mehrere Finger erkennt. Das vierte Patent beschreibt das Zurückschnappen des Bildschirmes, wenn man über den Rand hinaus scrolled. Das Gericht wies auch dieses Patent zurück mit der Begründung, dass HTC es überhaupt nicht nutze. Somit hat HTC einen weitreichenden Sieg in dem Rechtsstreit gegen Apple errungen. Anzumerken bleibt noch, dass das Urteil nicht international verbindlich ist. So urteilte Beispielsweise kürzlich erst ein Gericht in den USA, dass Samsung gegen das slide-to-unlock Patent verstoße. Dennoch ist es zu mindestens hilfreich, sich auf solch ein Urteil bei weiteren Verfahren, in anderen Ländern berufen zu können.
Quelle: Apples Slide-to-Unlock-Funktion ist Prior Art
[UPDATE 3, 27.07.2012]
Zwangswerbung für Samsung: Apple zu Gegendarstellung gezwungen! - Urteil bis zur Berufung ausgesetzt
Laut Bloomberg ist ein englisches Gericht dem Einspruch Apples, gegen die Zwangsmaßnahme der öffentlichen Richtigstellung das Samsung mit der Galaxy Tab Reihe das iPad nicht kopiert habe, nachgekommen und hat das Urteil bis zur Berufungsverhandlung im Oktober ausgesetzt. Sollte Apple in dieser Verhandlung scheitern, müssten sie ein halbes Jahr in diversen Medien, unter anderem der eigenen Homepage, darauf aufmerksam machen, dass Samsung mit den Galaxy Tab Produkten das iPad nicht kopiert hat.
Quelle:
areamobile.de - das Onlinemagazin für mobile Endgeräte
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[UPDATE 2, 23.07.2012]
Zwangswerbung für Samsung: Apple zu Gegendarstellung gezwungen!
Der High Court of England hatte kürzlich festgestellt, dass die Galaxy Tab Geräte von Samsung, entscheidend anders als die Apple iPad Produkte aussehen und somit nicht gegen das Designpatent verstoßen. Wie jetzt durch blommberg bekannt wurde, hatte Richter Colin Birss Apple dazu verdonnert über einen Zeitraum von 6 Monaten eine Art Gegendarstellung zu den Vorwürfen das Samsung mit der Galaxy Tab Reihe Apple iPad Produkte kopiere zu veröffentlichen. Diese solle vor allem auf der Apple Webseite aber auch in diversen anderen Medien, wie der Financial Times, der Daily Mail, dem Guardian Mobile Magazine und dem T3, veröffentlicht werden. Unterm Strich bedeutet das, dass Apple dazu gezwungen wird, für den Konkurrenten Werbung zu machen, so ein Apple Anwalt, darum wird Apple gegen das am 9. Juli gefällte Urteil in Berufung gehen.
Quelle:
heise.de: Apple muss ueber verlorene Patentklage in Grossbritannien informieren
areamobile.de: Apple muss "Werbung" für Samsung machen
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[UPDATE, 09.07.2012]
Galaxy Tab Serie verstößt ebenfalls nicht gegen Apple´s Designpatent!
Der High Court of England hat in einem Verfahren festgestellt, dass Samsung mit seiner Galaxy Tab Reihe nicht gegen Apple´s Design Patent verstößt. Als Begründung führte das Gericht 50 weitere Patente an, die bereits vor 2004 zum Patent angemeldet wurden. Somit sind die von Apple angeführten Beispiele schon präsent gewesen, bevor das iPad erschienen ist. Des Weiteren wurde auch festgehalten, dass "entscheidende" Unterschiede, in der Gestaltung der Oberfläche des Samsung Tablets zu finden seien.
Quelle: heise online | Britisches Gericht: Samsungs Galaxy Tab keine Kopie des iPad
Urteilsbegründung(orig.): http://www.judiciary.gov.uk/Resources/JCO/Documents/Judgments/samsung-apple.pdf
MfG
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