Zuwendungsbescheid für Beratungsleistungen im Zuge der Breitbandoffensive der Bundesregierung

DKK007

PCGH-Community-Veteran(in)
Zuwendungsbescheid für Beratungsleistungen im Zuge der Breitbandoffensive der Bundesregierung

Hallo an alle.

Im Amtsblatt unserer Gemeinde stand diesen Monat folgendes:

Mit Datum vom 12.07.2016 erhielt die Gemeinde einen Zuwendungsbescheid für Beratungsleistungen im Zuge der Breitbandoffensive der Bundesregierung.
Damit besteht nun die Möglichkeit, ein Planungsbüro zu beauftragen, welches ein Gutachten für die Einrichtung eines Breitbandnetzes in unserer Gemeinde erstellt. Dies ist Voraussetzung
für den Ausbau des Netzes. Mit einer Realisierung ist leider nicht vor 2018 zu rechnen. [...]

Allerdings ist nicht so wirklich klar, was das nun genau bedeutet. Auch weil jetzt keine Technologie genannt wird.
Heißt das jetzt DSL, VDSL, VDSL mit Vectoring oder gar Glasfaser? Bisher gibt es Kabelbasiert nur ISDN, da in der Straße zwar schon seit ~2003 Glasfaser liegt, aber die Konverter fehlen, um DSL in die twistet-Pair Kabel zu speisen.

Im Netz habe ich ein Hinweisblatt „Aufbau Antrag Beratungsleistungen Bundesförderprogramm LV-Muster für Beratungsleistungen“ ( http://www.bkzsh.de/docs/151202_hinweisblatt_lvmusterbausteine_bundesprogramm.pdf ) gefunden.
Dort steht drin, das mindestens 50 MBit geplant sein müssen.

Hinweisblatt schrieb:
Grundsätzlich gilt, dass bei der erstmaligen Erstellung als auch bei der Überarbeitung von technischen Strukturplanungen die Vorgaben des Förderprogramms des Bundes eingehalten werden müssen. Dazu gehören insbesondere die GIS-Nebenbestimmungen, das einheitliche Materialkonzeptund die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur.
Bei allen technischen Varianten (FTTC, FTTC/B hybrid, FTTB) ist zu berücksichtigen, dass das Ziel der Bundesregierung bei min. 50 Mbit/s flächendeckend liegt.

Außerdem steht in diesem Hinweisblatt, das Gewerbegebäude mit FTTB (also Glasfaser) angebunden werden sollen. Unser Haus hat zwar auch einen Wohnbereich, ist aber als Gewerbegebäude angemeldet. Sollte man da also Druck machen, das man auch wirklich beachtet wird, falls (teilweise) FTTB verlegt wird?
Hinweisblatt schrieb:
Es ist darauf zu achten, dass bei der Verlegung zu den KVz direkt ausreichend Leerrohr und Glasfaserkapazitäten eingeplant werden, um einen späteren FTTB-Ausbau auch in der Umgebung der KVz durchführen zu können. Gewerbegebiete und Gewerbebetriebe sollten generell per FTTB versorgt werden.

Vielleicht wird/wurde ja bei einem von euch in der letzten Zeit ausgebaut und ihr wisst, wie da zu verfahren ist.

Vielen Dank.
mfg. DKK007
 
AW: Zuwendungsbescheid für Beratungsleistungen im Zuge der Breitbandoffensive der Bundesregierung

Frag doch einfach bei der Gemeinde selbst nach, die müssten es ja wissen.


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AW: Zuwendungsbescheid für Beratungsleistungen im Zuge der Breitbandoffensive der Bundesregierung

Mein Vater ist selbst im Gemeinderat, der hat davon auch erst aus der Presse erfahren.
 
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