In der Original-Pressemitteilung hat die Landesmedienanstalt auch eindeutig darauf verwiesen, dass sie an die aktuell geltenden Gesetze gebunden sind.
Sie sagten, ohne neue Gesetze müssen sie eben das durchsetzen, was aktueller Stand ist.
Damit hängen einige dutzend Twitch Streamer am Haken.
Heise hat sich für den Start ihrer Stream Formate ebenfalls eine Lizenz besorgt - und auch darüber berichtet, wie es dazu kam und was zu beachten war.
Die scheiss Regulierungswut der deutschen Beamten (bei weitem nicht alle aber die die immer um Kompetenzen boulen) und der dazu gehörigen Bürokratie kennt halt keine Grenzen
Und dann noch noch Pöstchen Geschachere und wer ist in welcher Partei und kennt diesen oder jenen.
Aber hey ich bin ja selber in der Scheiss Partei Deutschlands
Wählt mich wenn ich dann in 10 Jahren mir selbst ein Amt erpokert hab und Menschen mit Vorschriften quälen kann
Als ob man nicht mal einfach mal ein vernünftiges Internet und Medien Ministerium schaffen kann und nicht immer so eigennützige Quengler ihr letztes bisschen Rechthaberei ausleben müssen.
Die zutreffenden Gesetze sind so alt wie Radio und Fernsehen...
Wer sich als Profi nicht über eventuell wichtige Gesetze informiert ist schon eher fahrlässig.
Man kann jetzt nicht behaupten, dass PietSmiet ein Neueinsteiger ist.
RocketBeans hat sich eine Lizenz besorgt. Allerdings ist das Team auch sehr professionell aufgestellt.
Das spricht also nicht grad für die Professionalität von PietSmiet (als Organisation).
Es hat ja nichts mit Zensur zu tun sondern mit Gerechtigkeit. Ein lokaler TV oder auch Radiosender muss sich eine Lizenz besorgen. Wenn jetzt irgendwer genau das macht was Radio oder TV auch machen, dann müssen die entsprechend auch eine Lizenz haben. Wie das ZAK in seiner Pressemitteilung gesagt hat muss man gegen solche Streams vorgehen da ansonsten Radio und TV Sender ebenso keine Lizenz bräuchten.
Laut Erläuterung der ZAK müssen 4 Punkte erfüllt werden:
1. Das Programm muss live übertragen werden.
2. Mehr als 500 Zuschauer gleichzeitig können auf das Programm sehen
3. Das Programm muss redaktionell gestalltet sein.
4. Das Programm muss regelmäßig und wiederholt verbreitet werden ("Sendeplan")
Punkt 1 wird bei Streams erfüllt da der Zuschauer keinen zeitlichen Einfluss auf das gezeigte nehmen kann. Youtube oder Netflix bieten ihr Programm On-Demand an und sind daher nicht live.
Punkt 2 wird meist erfüllt.
Bei Punkt 3 geht es darum ob der Zuschauer den Inhalt der Sendung beeinflussen kann. Ist die Sendung redaktionell gestalltet kann der Zuschauer keinen Einfluss auf den Inhalt der Sendung nehmen.
Punkt 4 wurde bei PietSmiet TV erfüllt da dort die Videos wiederholt in der Endlosschleife liefen.
Guckt man sich jetzt die meisten Streams oder auch Youtube an werden oft nur 3 von 4 Punkten erfüllt wodurch diese Angebote keine Lizenz benötigen.
Was die Überarbeitung des Rundfunkstaatvertrages angeht geht es weniger darum das man als Web-TV Anbieter keine Lizenz braucht sondern darum das es einfacher und schneller gehen soll eine solche Lizenz zu erhalten. Wer ein Programm anbietet wie im Rundfunkstaatsvertrag beschrieben wird auch mit der Überarbeitung eine Lizenz benötigen. Was das ZAK möchte ist eine ähnliche Regelung wie sie es für Web Radios gibt. Man füllt ein vorgefertigtes Formular aus und zahlt eine fixe Gebühr (1000€) und hat sofort eine Lizenz und darf den Sendebetrieb beginnen. Aktuell fällt Web-TV unter die normalen Telemedien wie Radio und TV und es muss ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden bevor eine Lizenz vergeben werden kann.
Von "Liveübertragung" steht nichts in den Regeln.
Auch ein Programm aus der Konserve kann einem Sendeplan folgen.
Hier geht es laut Gesetzestext darum, dass der Zuschauer keinen Einfluss auf den Ablauf des Sendeplans hat.
Aus diesem Grund muss auch kein On-Demand Dienst und auch kein Podcaster eine Lizenz beantragen.
Beides sind Angebote, die ausschließlich auf Wunsch des "Kunden" abgerufen werden.
PietSmietTV hat/te einen Sendeplan. Immerhin wurde automatisiert eine Playlist abgespielt, auf die der Zuschauer keinen Einfluss hat/te.
Dabei ist es dann auch vollkommen unerheblich, ob die Playlist auf dem Rechner der Redaktion im Shuffle Modus getriggert wurde.
Der Sendeplan war in dem Fall der vorhandene Pool an Clips und die daraus resultierende Playlist.
Es gibt auch kein Kriterium im Gesetz, welches nach Wiederholungen schaut.
So lange ein bestimmter Sendeplan verfolgt wird, kannst Du auch alles nur aus Liveübertragungen zusammensetzen, oder auch Videos nur ein einziges Mal abspielen, bevor die ersetzt werden.