Onlinehandel mit Software-Keys grundsätzlich illegal?

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AW: Onlinehandel mit Software-Keys grundsätzlich illegal?

Woher werden die Spiele denn bezogen? 3. Welt Länder oder Länder, in denen die fast nichts kosten?
 
AW: Onlinehandel mit Software-Keys grundsätzlich illegal?

Aber jetzt BTT:

Steam verkauft z.B. bei Resident Evil 5 nen Key, den kann ich einsehen und muss ihn auch eintippen wenn ich das Spiel das erste Mal starte.

Diese Onlinekeystores profitieren hauptsächlich von den Preisen, denn wenn man bei so nem Händler ein neues Spiel für weniger als wie 60% des Ladenpreises bekommt, dann verzichtet man auf die Verpackung und holt es sich bei dem Keystore.

Steam ist auch autorisiert zu so einem Verkauf, im Gegensatz zu den Keyhändlern.


Wobei ich da eher noch Amazon UK bevorzuge, ist ähnlich billig und ich hab das Spiel in der Hand. Und vor allem ich bin absolut auf der sicheren Seite.

Steam UK/US + Amazon UK = besser als Onlinekeystore

Vorallem überhaupt sind Steam und Amazon UK legal und preislich auf gleicher Höhe.

Wer sicher gehen will legale Ware zu haben, bestellt incl. Datenträger bei Amazon UK.
 
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Steam und UK sind auf gleicher Höhe? Wohl kaum.

Hier kann man sich die einzelnen Preise anschauen:

Steam US:

Welcome to Steam

Steam DE:

Welcome to Steam

Steam UK:

Welcome to Steam

Das sind Preisunterschiede wie Tag / Nacht. Naja eigentlich nimmt Steam die US Preise und rechnet sie 1:1 in deutsche Preise um.

Kann da jedem noch diese Seite empfehlen:

Steam Unpowered

Woher werden die Spiele denn bezogen? 3. Welt Länder oder Länder, in denen die fast nichts kosten?

In Polen, Ukraine, Russland, Asien, UK, USA -eben dort wo es günstig ist. Bin ja selbst vor kurzem nach Polen gefahren und habe dort Modern Warfare 2 gekauft. Ich habe umgerechnet 24 Euro pro bezahlt und das war kurz NACH dem Release.

Wir leben halt im Teuro-Land. Man schau sich nur die Steam eigenen Preise an und vergleiche mit UK oder US. Aber was red ich. Jeder der in UK bestellt und gerne kennt das Problem.
 
AW: Onlinehandel mit Software-Keys grundsätzlich illegal?

Wie man selbst als Mod so ein Müll schreiben kann. Es gibt kein Urteil in Bezug auf Spielekeys. Keins. Die Urteile beziehen sich meist auf Volumenlizenzen, nicht aber Cd-Keys aus Retailversionen. Also mit solchen Aussagen sollte man doch vorsichtig sein.

Ich finde es immer wieder bemitleidenswert, wie sich erwachsene Menschen verhalten, wenn es an sachlichen Argumenten fehlt, ja sogar einfache Formen von Höflichkeit vollkommen vergessen, trotz Öffentlichkeit. Wenn Sie schon bemüht sind Ihr Geschäftskonzept als legal hinzustellen, sollten zumindest die selbstverständlichen Umgangsformen angewendet werden.

Ich selbst war auch mal in Polen und habe dort geschaut und die Preise sind real. Und wo kein Kläger, da keine Anklage und die Firmen scheinen auch kein Interesse daran zu haben, wenn es illegal wäre, was zu unternehmen, denn sie verdienen auch über andere Länder ganz gut. EA in Polen bleibt nun mal EA und das Geld landet in deren Pott. So oder so.

Eine interessante Einstellung, Rechte zu verletzen, diesem bewusst zu sein und dennoch weiter zu machen mit dem Argument eine konkludente Legitimation zu vermuten, wo gar keine ist. Ich gehe recht in der Annahme, dass weder eine schriftliche noch sonst wie erteilte Einwilligung der jeweiligen Rechtsinhaber vorhanden ist? Wenn Ihr Geschäftsgebaren (für Sie persönlich) abgesegnet ist, warum bemühen Sie sich nicht für offizielle und rechtsgültige Genehmigungen von den jeweiligen Rechteinhabern?

EA hat den EA Download Manager. Dort lassen sich die Spiele ebenfalls legal herunterladen wie jetz zb Battlefield Bad Company 2. Bei MMORPGs lassen sich die Clients ebenfalls bei allen Herstellern herunter laden.

Und der Sinn ist die Einsparung der Versandkosten auf mehrere Wege. Was ich allerdings mache ist bei jedem Key der aus Polen, Russland, woher auch immer kommt ist natürlich die 19 % drauf rechnen die man auch beim Zoll würde drauf rechnen. Als nicht mehr Kleinunternehmer zahle ich monatlich meine Steuerabgaben. Also nicht hinter Aisa Limited verstecken oder sonst was. Ich habe nix zu verbergen. Sonst hätte ich nicht das Impressum was ich jetzt hätte.

Schön, dass zumindest dem deutschen Steuerrecht folge geleistet wird. Sind die drohenden Haftstrafen in der AO doch hoch genug, um von der Versuchung abzuschrecken. Schade, dass das für das Urheberrecht nicht gilt und man für einen Bruch dessen "nur" Unterlassungsansprüche fürchten muss.

An dieser Stelle möchte ich auch mal auf dieses Urteil, das dem OLG Beschluss zuvor ging verweisen. Man beachte, dass im Tenor zu keiner Zeit Volumenlizenzen erwähnt werden:

Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte LG Frankfurt 6. Zivilkammer | 2-06 O 437/08, 2/06 O 437/08, 2-6 O 437/08, 2/6 O 437/08 | Urteil | Verletzung des Urheberrechts an einem Computerprogramm: Gestattung der

Um es auch für Sie als "Halbjurist" einfach zu erklären. Vor allem Absatz 31 und 33 sollten von Ihnen gut durchgelesen werden, da Sie ja nun nachweislich zugeben die Software und Keys aus Nicht-EU und Nicht-EWG Staaten zu beziehen:

Die Antragstellerin hatte die notwendige Zustimmung (§ 34 UrhG) nicht erteilt. Aufgrund des Erwerbs von CD-Roms mit der koreanischen Sprachversion des Computerprogramms, die sich in Papier-Hüllen befanden, auf denen von der Antragstellerin eine Seriennummer aufgeklebt worden war, hatte der Antragsgegner kein Recht erworben, anderen Personen eine Vervielfältigung des Computerprogramms (in der deutschen Sprachversion) zu gestatten, sondern lediglich, das ihm überlassene Computerprogramm (in der koreanischen Sprachversion) zu nutzen und ggf. dieses Programm zu verbreiten. Insbesondere stellt weder die Papierhülle der CD-Rom noch die auf der Papierhülle angebrachte Seriennummer eine Verkörperung einer Lizenz zur Vervielfältigung eines Computerprogramms dar, die der Antragsgegner hätte seinen Kunden einräumen können.
Der Antragsgegner kann sich auch nicht auf Erschöpfung berufen. Gemäß § 69c Ziff. 3 S. 2 UrhG erschöpft sich das Verbreitungsrecht in Bezug auf ein Vervielfältigungsstück, wenn das Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines EWG-Vertragsstaates im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden ist. Vorliegend hat der Antragsgegner aber bereits nicht in das Verbreitungsrecht, sondern das Recht, die Vervielfältigung zu gestatten, eingegriffen. Eine Erschöpfung dieses Gestattungsrechts sieht aber das Gesetz nicht vor. Zudem bezieht sich die Erschöpfung auf das Vervielfältigungsstück, das mit Zustimmung der Antragstellerin in den Bereich der EU bzw. EWG eingeführt wurde. Vorliegend hat aber der Antragsgegner – im Hinblick auf die beiden leeren Papierhüllen – keine Vervielfältigungsstücke des Computerprogramms weiterverbreitet.
Ich möchte nun bezweifeln, dass die Einfuhr in die EU der russisch sprachigen (kein EU/EWG Land) Software mit dem dazu gehörigen russischen Key vom Urheber bewilligt wurde, geschweige denn die Weitergabe des russischen Key und die Nutzung mit per Download erworbener deutschsprachiger Software dem OLG Richterspruch entspricht. Die Folge ist, dass Erschöpfung nicht eingetreten ist und weiterhin Urheberrechte bestehen.

Sie sehen, dass meine Argumentation sachlich und nüchtern vorgetragen auf deutschem Recht und deutscher Rechtsprechung fußt. Ihre vermeintliche Legitimation besteht in einem Link (insgesamt nun im Thread schon dreimal von Ihnen verlinkt) zu einem Bewertungsportal, das als Geschäftsform eine Limited aufweisen kann, die neben diversen osteuropäischen Derivaten, wohl die unseriöseste Rechtsform in ganz Europa ist.

Soviel zu mir persönlich als einfacher User des Forums...

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komme ich dennoch nicht umher als Moderator tätig zu werden.

Nach Absprache mit der Administration, muss dieser Thread so aktuell und brisant das Thema auch ist, leider geschlossen werden. Wir können und wollen keine Plattform darstellen, für Diskussionen von und über gewerbliche Unternehmungen, deren tatsächliche Rechtsgeschäfte und Rechtsthematik nicht abschließend und unwiderruflich geklärt sind. Es versteht sich von selbst, dass das auch für andere Threads im Forum gilt und ein entsprechendes "Ausweichen" auf andere Threads nicht toleriert wird.

-CLOSED-
 
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