No Man's Sky: Rückgabe nach 50 Stunden ist Diebstahl, sagt Ex-Sony-Mitarbeiter

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Bei einem Spiel das unendliche Weiten verspricht müsste man ein jahrelanges Rückgaberecht haben. Was regt er sich eigentlich auf?
 
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Bei einem Spiel das unendliche Weiten verspricht müsste man ein jahrelanges Rückgaberecht haben. Was regt er sich eigentlich auf?

Dieses Anspruchsdenken, das manche an den Tag legen, ist schon faszinierend. Woher leitet ihr das denn ab? Ich kann ja verstehen, dass man mit dem Programm unzufrieden ist, aber das passiert mit vielen Dingen des täglichen Leben und dennoch kann ich es normalerweise nicht zurückgeben.

Wenn mir das Eis beim Italiener nicht schmeckt, dann werde ich es nicht zurückgeben können. Beim nächsten Mal gehe ich halt zu einem anderen.

So schön das Widerrufsrecht ist, es hat m.E. eine falsche Erwartungshaltung bei den Menschen ausgelöst. Früher, als wir noch in Geschäfte gingen, um was zu kaufen, gab es das auch nicht. Wenn man etwas zurückgetragen hat, dann war es die Entscheidung des Händlers, ob er kulant war oder nicht, eine Pflicht hatte er nicht. Und wir als Kunden hatten auch nie das Anspruchdenken, dass ich eine Ware erst daheim ausprobieren kann um es dann zurücktragen zu können, wenns mir doch nicht gefällt. Man hat sich vielleicht etwas mehr Gedanken gemacht, bevor man etwas gekauft hat...

Die Idee hinter dem Widerrufsrecht, nämlich den Versandkunden die gleiche Möglichkeit zu geben, ein Produkt in Augenschein zu nehmen, wie ein Kunde im Laden, ist durchaus ehrbar, aber geht m.E. schlicht zu weit, bzw. wird von vielen einfach zu weit ausgelegt. Und wenn ich dann höre, dass Leute sich über Händler aufregen, weil sie auf einer Blacklist landen und nicht mehr beliefert werden, weil sie zu oft widerrufen, dann kann ich nur sagen: Selber schuld. Das ist die Folge, wenn man das Recht einfach zu sehr ausnutzt. Ärgerlich nur, wenn es in diesem Fall tatsächlich berechtigt war, und man einfach das indirekte Opfer der vielen anderen Kunden ist, die gedankenlos oder mit voller Absicht retournieren (nachdem sie das Produkt ein paar Tage genutzt haben).
 
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Rückgabe nach 50 Stunden Spielzeit... Klang für mich erst wie ein Aprilscherz. NMS bleibt weiterhin ein Sonderfall. Manche scheinen immer noch einen ziemlichen Hass auf Hello Games zu haben. Der hat sich dann nach der langen Spielzeit nicht gelegt bzw. eher verstärkt.
Die Aussage bezüglich Diebstahl geht völlig in Ordnung. Leider ist es in der heutigen Zeit üblich, dass man schon bei leichtem Gegenwind seine Aussage zurücknimmt/relativiert. Schade.
 
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Leider ist es in der heutigen Zeit üblich, dass man schon bei leichtem Gegenwind seine Aussage zurücknimmt/relativiert. Schade.

Das verstehe ich auch nicht: das jeder, sobald sich ein paar Leute über eine Aussage aufregen, wieder Stellung dazu beziehen muss.
Es kann doch immer mal sein das sich jemand im Wort vergreift und es daraufhin wieder zurücknehmen möchte oder anders formulieren möchte, aber ich habe das Gefühl das es heutzutage jeder machen muss...
Einfach mal direkt was aussprechen was man denkt. Zeugt von Selbstbewusstsein und Charakter und hier im Forum (die kleineren Menschen der Branche) können wir das ja auch :D
 
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Ein Rückgaberecht bei Spielen finde ich ja im Prinzip sehr gut. Das NMS falsche erwartungen geschürrt hat sollte auch jedem klar sein. Von mir aus sollte man es auch nach 5h zurückgeben können. Aber 50 Stunden spielen? Was ist denn los mit euch? Wenn ich in ein Kino gehe, kann ich mein Geld auch nicht zurück verlangen, nur weil der Film schlecht war. Oder geht das doch? Dann würde ich das gerne mal wissen.
Wenn es einen technischen Mangel gibt, dann ist das ja eine andere Geschichte. Da finde ich das Beispiel mit dem Auto sehr gut. Ich kann kein Auto 100.000 km "Probefahren" und es dann einfach zurückgeben weil es mir nicht gefällt. Hat das Auto aber einen technischen Mangel siehe VW mit den Dieselfahrzeugen in Amerika, so kann man Ersatz fordern.

Wenn ich mir ein Getränk kaufe, was mir nicht schmeckt, kann ich auch nciht sagen ich gebe es zurück. Wenn man bei all diesen Dingen einen kulanten Händler hat, bleibt wenigstens dieser auf den Kosten sitzen oder redet mit den Hersteller.

Bei einem Spiel merke ich sehr schnell ob es technische Mängel hat oder ob es mir gefällt oder nicht. Es gab lange genug KEIN Rückgaberecht bei Spielen. Jetzt soll man es nach 50h dürfen?. Was für eine Welt.
 
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Doch, im Kino darf man das Geld zurück verlangen wenn man mit dem Film unzufrieden ist, oder wenn das Kino irgendwas vermurkst hat (kein Ton zB), dann geht man aus dem Film, erklärt seinen Fall und fertig.
 
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Loeb12, ein Anrecht darauf hat man nicht. Die meisten Kinos machen das, aber aus reiner Kulanz und weil das natürlich nur wenig Besucher machen. Und wenn das einer immer wieder macht, wird das Kino dem auch einen Riegel vorschieben.
 
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Loeb12, ein Anrecht darauf hat man nicht. Die meisten Kinos machen das, aber aus reiner Kulanz und weil das natürlich nur wenig Besucher machen. Und wenn das einer immer wieder macht, wird das Kino dem auch einen Riegel vorschieben.

Richtig, und genau das ist das Problem: Menschen neigen dazu, Kulanz mit Dummheit zu verwechseln.
Und dann wird jede lobenswerte Ausnahmeregel (und wenn Steam wirklich solche Rückgaben in einigen wenigen ausnahmefällen erlaubt hat ist das eine solche) wieder ins unermessliche ausgenutzt nach dem Motto "Schau mal wie Dumm die sind, da kann ich ein Spiel komplett durchspielen und mir danach das Geld wieder holen - besser als jede Raubkopie!" bis nichts mehr hilft als jegliche Ausnahmen auszuschließen.

Warum können die Leute, bei denen das funktioniert hat nicht einfach mal ihre Fr***e halten und sich still über den Service freuen? Warum muss man wieder groß im Internet rumposaunen wie geil man doch ist und was man da geschafft hat? Und dass das doch am besten jeder so machen soll.

Und das Opfer ist der Kunde, der wirklich mal einen solchen Extremfall hat (z.B. ein Spiel das nach 20 Stunden Spielzeit durch einen Patch nicht mehr spielbar ist) hat und dann bei dem Händler auf taube Ohren stößt, weil der nur noch strikt nach sienen Vorgaben arbeitet, ohne jede Kulanz. Hach ich reg mich schon wieder viel zu viel auf über dumme Menschen... das macht nur Falten, ich hör ja schon wieder auf!
 
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Selber schuld. Das ist die Folge, wenn man das Recht einfach zu sehr ausnutzt.
Echt jetzt? Weil jemand seine Rechte in Anspruch nimmt, ist eine (willkürliche) Strafe gerechtfertigt? Ich finde deine Sicht der Dinge genauso fragwürdig, so wie du die der anderen kritisierst.

An Stelle von Herrn Ahmad wäre ich mit der Äußerung "Dieb" vorsichtiger gewesen. Andere Personen einer Straftat zu bezichtigen kann je nach lokalen Gesetzen genauso strafbar sein. Zudem haben die unzufriedenen Spieler nichts gestohlen. Die Rücknahmekulanz lag beim Händler. Wenn der Händler zu den gesetzlichen Vorgaben noch zusätzliche Rückgabemöglichkeiten gewährt, dann trägt der Kunde keine Schuld. Also alle, die meinen, dieser Herr Ahmad hätte "im Kern" Recht, sollten lieber noch einmal reflektieren.

Was ich aber verstehen kann, ist der Unmut über die Dreistigkeit von Spielern, die sogar eine Rückgabe fordern. Wie schon von anderen erwähnt, sollten diese Leute doch mündig genug sein, vor dem Kauf des Spiels sich ausreichend zu informieren oder die Schuld für ihre freiwillig getroffene Fehlentscheidung (Kauf des Spiels) auch selber tragen.

Ich hatte das Glück, dass ich bei einem Freund das Spiel (GOG-Version) ca. 18 Stunden testen konnte. Mir war es auf Dauer zu langweilig, aber sollte da noch Content nachkommen, werde ich es vielleicht doch noch kaufen - freiwillig!
 
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Ich sehe das aber ähnlich.
Deshalb habe ich auch davon abgesehen, auch wenn es erst ab 20-30 Stunden wirklich klar wird dass das Spiel irgendwie keine 60 Euro wert ist.
(Dann widerholen sich Texte, Spielabläufe und Inhalte merklich.)
Ahnen kann man das schon ab 5 Stunden, das ist aber auch schon weit über dem normalen Steam limit.
Gleichzeitig kann ich aber jeden verstehen der das Spiel zurückgibt.
Nur fühlte sich das für mich auch nicht richtig an.
Geärgert hat mich der Vollpreiskauf nämlich doch,
auch wenn ich das Spiel sonst eher mag. Ist halt überteuert.
 
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Jawohl! Schmieren wir uns Koffein in die Haare und ziehen über die her, die ihre Möglichkeiten nutzen!
Holt die Mistgabeln raus!!!
Gröl, gröl, gröl!!!
 
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Echt jetzt? Weil jemand seine Rechte in Anspruch nimmt, ist eine (willkürliche) Strafe gerechtfertigt? Ich finde deine Sicht der Dinge genauso fragwürdig, so wie du die der anderen kritisierst.

Rechte haben immer beide Seiten - auch der Händler.

Der darf die Nutzung des Kunden durchaus bei der Erstattung abziehen. D.h. bei einem nach 10 Tagen retournierten Gerät kann er durchaus, je nach Gebrauchsspuren, einen gehörigen Teil des Kaufpreises einhalten. Dass das nicht oft passiert, liegt nur daran, dass die meisten Händler den Ärger und Aufwand scheuen. In Extremfällen wird das aber praktiziert.

Bei NML bedeutet das, dass der Händler bei einer Nutzungszeit von 50h durchaus eigentlich fast den gesamten Kaufpreis einbehalten könnte, wenn er wollte.

Und ein Händler hat, wie jeder Bürger, das Recht mit einer Person keine Geschäfte zu machen. D.h. jemanden, der dem Händler mehr Ärger macht als er dem Händler einbringt, auf die Blacklist zu setzen, ist absolut in seinem Recht (wär ja noch schöner, wenn das anders wäre).

Du siehst, seine 'Rechte' in Anspruch nehmen, hat nicht immer nur Vorteile. Man kann auch andere mit schädigen (wenn z.B. die Kulanz von Händlern abnimmt, weil es zu viel Missbrauch gibt) und man kann sich auch selber damit schaden.
 
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Händler:
Auf Planet xy hab sie die Struktur yz abgeballert! 2€ Abzug.
Ihre Knifte wurde 35k mal abgefeuert, virtuelle Beschädigung! 2€ Abzug!
Und schauen sie doch mal hier; Beim Download fehlt eine Ecke! 10€ Abzug!
Käufer: aber, aber, ... aber
...
Wer wär da nicht wortlos?
 
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Lies dir mal bitte folgendes durch:

4. Beschränkungen aus dem AGB-Recht

Das allgemeine Online-Hausrecht eines Webshop-Betreibers kann durch AGB ausgestaltet werden. So können Online-Händler darin etwa bestimmen, dass sie mit einzelnen Kunden keine Vertragsbeziehungen mehr eingehen, wenn sich diese rechtswidrig verhalten.


Rechtlich problematisch ist es jedoch, wenn sich Webshop-Betreiber in ihren AGB beispielsweise das Recht vorbehalten, Kunden, die häufig Gebrauch von ihrem Fernabsatzwiderrufsrecht gemacht haben, nicht mehr zu beliefern. Darin könnte ein Verstoß gegen § 307 BGB zu sehen sein, weil dadurch Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt sein könnten. Denn die Kunden könnten deshalb davon abgehalten werden, von ihrem Fernabsatzwiderrufsrecht Gebrauch zu machen. Eine solche AGB-Klausel hätte eine widerrufsfeindliche Vorwirkung, die vor dem Hintergrund des stark ausgeprägten EU-Verbraucherschutzes kaum tragbar erscheint. Insbesondere würde dies den der EG-Fernabsatzrichtlinie zugrunde liegenden Erwägungen widersprechen.


Demnach sollte ein Webshop-Betreiber sein „Online-Hausrecht“ nicht detailliert und allumfassend in den AGB regeln, sondern im Einzelfall einfach entsprechend ausüben.
Quelle: Das Online-Hausrecht von Webshop-Betreibern – Durfen Kunden abgelehnt werden?

Ich habe nicht alle Deteils zu dem genanten Beispiel mit der Kunden-Blacklist. Daher wird es so auch recht schwer fallen, dieses Beispiel sachlich zu beurteile. Mein Zitat deiner Aussage betraf aber auch die Botschaft, welche man herauslesen konnte: Wer sein Recht zu oft in Anspruch nimmt, muss mit Strafe rechnen." Diese Aussage habe ich kritisiert. Ich habe dem Händler keinerlei Rechte aberkannt, Im Prinzip sind wie beim Widerrufsrecht d'accord.
 
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@Quat:
Bei Dir ist man erst mal sprachlos...

Nutzung und damit verbundene Entschädigung hat nicht unbedingt etwas mit Nutzungsspuren zu tun.

Denk bitte nicht, dass die ganze Welt außer Dir doof ist. Sowohl die Leute die Gesetze machen als auch Händler sind nicht vollkommen bescheuert.
 
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@DeviousRay: Das Wort 'Strafe' hab ich nie benutzt.

Wenn die Accountsperrung weitere Nachteile hat, wie z.B. dass man gekaufte Inhalte nicht mehr nutzen kann, so halt ich das für schlicht illegal.

Dass der Händler einen Kunden aber schlicht nicht mehr beliefert, muss immer sein gutes Recht bleiben. Eine Pflicht zum Handel mit einer Person gibt es gott sei dank nicht (Ausnahmen gibt es nur bei Dingen, auf die man angewiesen ist und keine Alternative hat)
 
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@DeviousRay: Das Wort 'Strafe' hab ich nie benutzt.

Wenn die Accountsperrung weitere Nachteile hat, wie z.B. dass man gekaufte Inhalte nicht mehr nutzen kann, so halt ich das für schlicht illegal.

Dass der Händler einen Kunden aber schlicht nicht mehr beliefert, muss immer sein gutes Recht bleiben. Eine Pflicht zum Handel mit einer Person gibt es gott sei dank nicht (Ausnahmen gibt es nur bei Dingen, auf die man angewiesen ist und keine Alternative hat)

Deswegen habe ich auch den Hinweis auf die AGBs reinkopiert. Klar kann ein Händler seine Rechte in Anspruch nehmen, jedoch müssen dabei auch die Rechte des potentiellen Kunden berücksichtigt werden. Zudem habe ich noch ergänzt, dass das Bespiel mit der Blacklist zu wenige Informationen ausweist, um sachlich urteilen zu können.

Und was "Strafe" angeht..."Strafe" ist im Allgemeinen eine "unangenehme Konsequenz" per Definition, damit muss nicht unbedingt ein Richter-Urteil oder eine behördliche Forderung gemeint sein. Auch wenn du die Blacklists nicht als Strafe ansiehen würdest, so kann das die Legislative sowie die Judikative anders verstehen. Im o. g. Beispiel war das vom Händler verhängte Verkkaufsverbot gegenüber dem Käufer eine Strafe, meiner Meinung nach.
 
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@Quat:
Bei Dir ist man erst mal sprachlos...

Nutzung und damit verbundene Entschädigung hat nicht unbedingt etwas mit Nutzungsspuren zu tun.

Denk bitte nicht, dass die ganze Welt außer Dir doof ist. Sowohl die Leute die Gesetze machen als auch Händler sind nicht vollkommen bescheuert.
Ja oder?
Zeigt mir einer meine Scheinheiligkeit, muß ich auch erstmal schlucken.
Wenn du von Welt sprichst, was könntest du wohl meinen?
Und nein, nicht alle Händler sind doof, genauso wenig wie Leute die Gesetze machen!
Aber die Kunden, denen ein Händler eine Rückerstattung gewähren, ... das sind natürlich Verbrecher!
Auf sie!!!
 
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Ja oder?
Zeigt mir einer meine Scheinheiligkeit, muß ich auch erstmal schlucken.
Wenn du von Welt sprichst, was könntest du wohl meinen?
Und nein, nicht alle Händler sind doof, genauso wenig wie Leute die Gesetze machen!
Aber die Kunden, denen ein Händler eine Rückerstattung gewähren, ... das sind natürlich Verbrecher!
Auf sie!!!

Danke für das bildliche Beispiel meiner Argumente :)
 
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