News iCloud-Verschlüsselung: Apple macht Hackern und der Polizei das Leben schwerer

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu iCloud-Verschlüsselung: Apple macht Hackern und der Polizei das Leben schwerer

Mehr Sicherheit für Apple-Konten: Wie das Unternehmen verlauten lässt, wird für iCloud die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingeführt. Für iMessage und Apple ID greifen weitere Schutzmechanismen.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

Zurück zum Artikel: iCloud-Verschlüsselung: Apple macht Hackern und der Polizei das Leben schwerer
 
Irgendwie muss ich ja sagen, dass mir dieser O-Ton des Artikels nicht gefällt. Apple macht hier niemandem irgendetwas schwer sondern setzt damit eigentlich erst viel zu spät einen wirksamen technischen Standard zum Schutz von Bürgerrechten um. Die muss man eben nicht nur vor ominösen Hackern schützen sondern eben auch vor allen anderen und nicht zuletzt auch staatlichen Akteuren.

Das ist das Mindeste was wir als Privatpersonen verlangen müssen, solange Verfassungsschutz, Exekutiven, Legislative und Geheimdienste in diesem Land weiter freidrehen und bspw. Sicherheitslücken zurückhalten statt Responsible Disclosure Verfahren einzuleiten.
 
Die sollen doch verschlüsseln nur die beste Verschlüsselung ist gerade gut genug.
Wenn die O+Polizei was möchte, muss der Apfel halt entschlüsseln und das entsprechend rausgeben.
 
Die sollen doch verschlüsseln nur die beste Verschlüsselung ist gerade gut genug.
Wenn die O+Polizei was möchte, muss der Apfel halt entschlüsseln und das entsprechend rausgeben.
genau das ist der Trick bei vernünftiger Verschlüsselung. Keine Backdoor, kein Masterkey. Dann kann auch Apple nicht von irgendwelchen autoritären Staaten gezwungen werden zu entschlüsseln weil "tErRoR" oder "jUgEnDsChUtZ".
 
Zurück