Gaming Notebook - Erfahrung gesucht!

Schön ist es nicht, aber auch eine Temperatur jenseits von 90°C kann die verbaute CPU dauerhaft ab. Der Grund weshalb die Komponenten in Notebooks so warm werden: sie können es ab, und je heißer die Komponenten laufen desto weniger Drehzahl braucht man bei den Lüftern um die Abwärme abzuführen. Im Gegensatz zu den selbstgebauten Desktop-PCs hier im Forum ist das Kühlsystem bei Notebooks eher knapp kalkuliert.
Lösungen: Andere Wärmeleitpaste oder gar Flüssigmetall (je nach Hersteller Garantieverlust wenn es auffällt), manuelles anpassen der Lüfterkurven oder wenn alles nichts hilft ein Kühlpad unters Notebook stellen.
 
Danke für die Antwort.
Ein Kühlpad ist drunter.
In den Asus RMA steht dass das verändern der Hardware oder Eingriff gafantieverlust darstellt.

Gut, theoretisch könnte schon jemand bei dem Laptop eingegriffen haben, der Artikel wurde als geprüfte Ware Also retounierte Ware wieder verkauft (ohne mein Wissen, sah nur das geprüfte Ware Siegel an dem Karton)

Ich schreibe dem Versandhaus vorsichtshalber mal eine Mail dies bzgl. nicht das wirklich der Laptop schonmal geöffnet wurde.
 
Also bei MSI kann man alles machen... solange man im oder am Gerät nichts beschädigt. Wir haben auch schon Geräte mit Fremdgrafikkarten oder damals sogar mit anderen CPU´s (wo man sie noch wechseln konnte...) eingeschickt... solange der Garantieschaden nicht diese Komponenten betrifft, wird das Gerät auch problemlos repariert... aber, wie das Asus handhabt, kann ich dir nicht sagen... von dem Unternehmen halte ich mich fern :cool:
 
Asus kann nicht einfach die Gewährleistung erlischen lassen nur weil irgendwas gemacht wurde.
Asus muss dir im Steitfall nachweisen das durch den Eingriff der Schaden entstanden ist bzw der Schaden eine indirekte Folge davon ist.

Da ist es egal wie sie ihre ganzen Garantie Texte ins Deutsche übersetzten hier gilt deutsches Recht.
 
Da ist es egal wie sie ihre ganzen Garantie Texte ins Deutsche übersetzten hier gilt deutsches Recht.
Da Garantie eine freiwillige Leistung ist müssen sie gar nichts. Die Beweislast liegt in dem Fall de fakto beim Kunden. Es läuft so ab: Man schickt das Teil ein, bekommt den Bescheid dass Veränderungen vorgenommen wurden und deshalb nichts auf Garantie gemacht wird. Dann kann man das Teil zurück fordern (ggf. unter Zahlung der Versandkosten), sich einen Anwalt nehmen und ein Gutachten erstellen lassen dass der Fehler nicht von der vorgenommenen Veränderung herrührt. Daraufhin folgt der langwierige Gang durch die Mühlen der Justiz. Bis man damit fertig ist ist ein Laptop veraltet, Ausgang ungewiss.
Oder welcher Teil des "deutschen Rechts" zwingt deiner Meinung nach dem Hersteller die Beweislast bei Garantiefällen auf?
 
Asus gibt eine Garantie, Otto eine Gewährleistung.

Stellst du jetzt gegen Otto die Reklamation muss im Rahmen der Gewährleistung selbst dann greifen wenn Asus die Garantie verwährt.

Die Beweislast Umkehr greift erst nach einem Halben jahr, wenn der Schaden von dem direkt erfolgten Tausch kommt wäre der Schaden nicht erst nach ende der Beweislastumkehr gekommen.

Das sich natürlich alle etwas Bockig anstellen sobald sie was zahlen sollten ist ja klar. Habe aber auch schon bei einem 2 Monate Alten Navi dermaßen Probleme gehabt.
 
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