Eilentscheidung des BGH: Facebook muss das Datensammeln stoppen

Wie die Datenschutzbeauftrage aus Berlin nun hinweist, wird Betroffenen empfohlen gegen Facebook Klage auf Schadensersatz einzureichen. Dieser kann selbst bei kleinen Verstößen wie einem nicht fristgerecht bearbeiteten und unvollständig beantworteten Antrag auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) schon mehrere Tausend Euro umfassen (ArbG Düsseldorf).

Datenschutz Berlin schrieb:
Der EuGH betont ausdrücklich, dass die Datenschutz-Aufsichtsbehörden verpflichtet sind, nach diesen Maßstäben unzulässige Datenexporte zu verbieten (Rn. 135, 146 des Urteils), und dass betroffene Personen Schadensersatz für unzulässige Datenexporte verlangen können (Rn. 143 des Urteils). Dieser dürfte insbesondere den immateriellen Schaden („Schmerzensgeld“) umfassen und muss nach dem europäischen Recht eine abschreckende Höhe aufweisen.
https://www.datenschutz-berlin.de/f...Nach_SchremsII_Digitale_Eigenstaendigkeit.pdf (PDF)
 
Zuletzt bearbeitet:
Man könnte erstmal eine Anfrage an Facebook machen. Dann müssten die einem nach Art. 15 DSGVO mitteilen, was gespeichert wurde und was ins Ausland übermittelt wurde.
 
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