AW: CS: GO - ESEA verteilt 1.000-jährigen Bann an Ex-Profi
Das mit dem Schutzalter ist so nicht ganz richtig, da er über 21 und sie unter 16 ist...
§ 182 Abs. 3 StGB. Auch wenn auf Grund der mittlerweile gestiegenden gesellschaftlichen Toleranz kaum noch Strafanträge gestellt werden, kann man sich trotzdem auch bei über 14-jährigen Ärger einhandeln, ohne dass es sich um einen Schutzbefohlenen (Schutzalter dann unter Umständen sogar 18) handelt.
§ 182 Abs. 3 StGB ist zwar die richtige Vorschrift, aber ich bin nicht sicher, ob du das jetzt so ganz richtig dargestellt hast. Also 25 und 16 ist eh unproblematisch. 25 und 14 ist grundlegend - auch nach § 182 Abs. 3 StGB - in Deutschland erlaubt. Das Problem aus § 182 Abs. 3 StGB ist für u 16 und ü 21 das, was nach 1. und 2. kommt:
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sprich in der Realität und im Angesicht des kompletten 3. Absatzes: 25 Jähriger und 15 Jährige, die eine "normale" Beziehung führen, (also im Gegensatz zu einem Onenightstand (oder Threenightstand), dürfen im Rahmen einer Beziehung auch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr haben. Übliche Einschränkungen á la Schutzbefohlene, Geld oder Geschenke für Sex, oder eine Geistige Reife, die der einer normalen 14 oder 15-jährigen nicht entspricht, gelten dennoch.
Und natürlich hat der Begriff Pädophilie mit über-14-jährigen so gar nix mehr zu tun.
Zum Topic: Soweit ich das aus der News "erlesen" habe, zielte das Verhalten des Betreffenden männlichen Wesens auf "lass mal ******" mit Hilfe von überreden ("du willst es doch auch")ab. Er selbst scheint geschrieben zu haben, dass "die das eh erst in X Jahren merkt", was sie da gemacht hat... ihm war also klar, dass er Unwissen und fehlendes Urteilsvermögen ausnutzen wollte. Sprich: dass wäre dann tatsächlich eine versuchte Straftat, die auch hierzulande nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden könnte, da er das Mädel nur Sexuell auszunutzen gedacht hat.
"Strafmaßnahmen" DURCH dir ESEA finde ich in sofern ok (mal abgesehen von der tatsächlichen 1000jährigen Dauer), als dass das ganze über deren Chat erfolgt ist, also deren System daran beteiligt ist. Wäre dass nicht der Fall fände ich eine Einmischung durch den Lande höchst bedenklich!